Hurra – Impfen als Zwang !

Nachfolgend eine einfache Statistik, damit man die Tragweite mit einem Blick erkennt.
Bezug ist einfachhalber die Einwohnerzahl Deutschlands von ca. 80.000.000 angenommen.
Besser wäre , im speziellen Fall bei Masern, als Bezugsgröße z.B. die Anzahl der Kinder bis zum 14. Lebensjahr, da eine Erkrankung bei Erwachsenen eher selten bis unwahrscheinlich ist.

Erkrankungen mit Masern können bei schwerem Verlauf tödlich enden … wie alle Krankheiten ebenso. Das möchte niemand. Dennoch ändert es nichts an der Tatsache, daß unser Leben endlich ist … meist wird dies verdrängt!
Masern oder Morbilli sind in der Tat eine hoch ansteckende Infektionskrankheit, die vor allem Kinder im Vorschul-, Kindergarten- und Schulalter betrifft. Durch weltweite Impfungen sei die Infektionskrankheit weitgehend ausgerottet gewesen, so die WHO. Doch seit einigen Jahren sei die Krankheit wieder auf dem Vormarsch. Für Deutschland sieht das so aus:

JahrErkrankungenProzentual zur Bevölkerungszahl
20195140,00064 % (aktuell aus dem Vorjahr)
20121650,00020 % (niedrigster Anzahl)
20016.0390,00750 % (höchste Anzahl)

Seit 2016 ist die Anzahl der Masernerkrankungen weltweit gestiegen, sodaß sich die Bundesregierung entschloß, eine Masern-Pflicht-Impfung einzuführen.
Das Gesetz trat am 1. März 2020 in Kraft.
Wer ist betroffen:

Das Gesetz gilt für alle nach 1970 geborenen Personen, die mindestens ein Jahr alt sind und
1. in einer der folgenden Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden: Kindertageseinrichtungen und Horte, bestimmte Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden.

2. die bereits vier Wochen
a.) in einem Kinderheim betreut werden oder
b.) in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge bzw. Spätaussiedler untergebracht sind.

3. die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen oder in Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften (Einrichtungen nach Nummer 1 und 2) tätig sind.

Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität aufweisen. Kinder ab zwei Jahren und nach 1970 geborene Personen, für die das Gesetz gilt, müssen mindestens zwei Masern-Impfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern
Halten Sie kurz inne und überlegen Sie, wer alles betroffen sein könnte! Sie nicht auch?

An alle Menschen mit Haus und Sachverstand!

Etwa 0,00020 (165 Menschen) bis 0,00750 %  (6.039 Menschen) erkranken im Jahr in Deutschland an Masern und unsere „Volksvertreter“  leiten – zum Schutz der Bevölkerung natürlich – davon eine Rechtfertigigung einer Zwangsmaßnahme ab?
Was ist mit dem Recht auf  Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht auf Selbstbestimmung, gelten diese jetzt nicht mehr?

Mit dem 1. März 2020 wurden die o.g. Rechte abgeschafft, die GrundRechte mit Füßen getreten … ein Verstoß gegen die Menschenrechte.

Welche Einschränkungen können wir von unseren demokraturischen Politikern noch erwarten?

Wer in der Demokratie schläft,
wacht in der Diktatur auf!

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