Nicht zu fassen! Dolchstoß in den Rücken der Lebensrechtler von Hessischer „C“DU“

Es ist perfide, welches Spiel die einst christliche „.DU“ im hessichen Landtag, zusammen mit den Sozialisten als Antrag ablieferten:
Antrag 21/1743 vom 25.2.2025:

„Der Hessische Landtag fordert die Landesregierung auf, die wohnortnahe und medizinische Versorgung bei einem Schwangerschaftsabbruch zu verbessern.
Dazu müssen in Hessen verpflichtend Schwangerschaftsabbrüche und deren Durchführung ins Curriculum der fachmedizinischen gynäkologischen Ausbildung aufgenommen werden.

Aufbauend auf den schon bekannten Ergebnissen der ELSA-Studie sollte gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und den Kliniken geprüft werden, wie Möglichkeiten für ein flächendeckendes Angebot geschaffen werden können, um einen Schwangerschaftsabbruch wohnortnah durchführen zu lassen.“

80 Jahre nach Schreckensherrschaft der National-Sozialisten sind die Deutschen an die Forderungen der SPD-Sozialisten bereits gewohnt (?), daß das Töten v.d.G. aus dem Strafgesetzbuch § 218 StGB gestrichen werden soll und bis kurz vor die Geburt somit legal würde.
Nachmals: Töten soll legalisiert werden!!!
Und die hessischen „C“-DU-Genossen tragen diese menschenverachtende Forderung mit, deren mögliche Gesetzesvorlage – in der Konstellation von CDU und SPD – sogar eine Mehrheit im Landtag finden würde.
Dies ist ein verabscheuungswürdiges verbrecherisches Vorhaben gegen die eigene Bevölkerung!
Hier ist Widerstand angesagt, denn auch die hässischen „Regierungsgenossen“