Bereits im Vorfeld der Delegiertenversammlung der Bundesärztekammer in Leipzig (250 Delegierte vertreten – in 17 Landesärztekammern unterteilt – etwa 568.700 Ärzte und Mediziner in Deutschland) waren gewisse feministische Kreise bereits sehr aktiv.
Auf der Delegiertenversammlung dann wurde von Menschenrechtsgegnern – die gibt es leider in der Tat auch bei den Medizinern – imense Lobbyarbeit geleistet, um einen Beschluß der Bundesärztekammer zu erreichen, welche „legalen Tötungen von ungeborenern Kinder“ (Änderung des § 218 StGB/Schwangerschaftsabbruch) begrüßte bzf. forderte.
Es gab mehrere Beschlüsse … meist in ein und die selbe Stoßrichtung (lesen Sie bitte hier nach) … wobei diese dann – teilweise unter großer Zustimmung der anwesenden Delegierten – genehmigt wurden.
Man wollte somit ein starkes Signal an die Politik geben, damit endlich das Töten von Kindern vor der Geburt legal möglich wird. FATAL!
Es ist nun abzuwarten, wie die Politik reagiert.
Davon abgesehen … wenn die Mehrheit von 250 Delegierten für ein legales und entkriminalisiertes Töten votiert, muß das noch lange nicht heißen, daß dies auch den 568.700 Ärzten und Medizinern in Deutschland mitgetragen wird.
Auch das Töten eines unschuldigen und wehrlosen Menschen im Mutterleib darf niemals zu einer medizinischen Dienstleistung verkommen. Es ist und kann nicht Aufgabe eines Arztes sein, GOTT zu spielen und über Leben oder Tod zu entscheiden.
Christoph Wilhelm Hufeland (1762-1836), Leibarzt der Familie des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III., Direktor und „Erster Arzt“ der Berliner Charité, hat dies so formuliert:
„(Der Arzt) soll und darf nichts anderes thun, als Leben erhalten; ob es ein Glück oder ein Unglück sey, ob es Wert habe oder nicht, dies geht ihn nichts an. Und maßt er sich an, diese Rücksicht in sein Geschäft aufzunehmen, so sind die Folgen unabsehbar, und der Arzt wird der gefährlichste Mann im Staat.“
In der Ärzteschaft gibt es nach unserer Auffassung drei Gruppen von Ärzten und Medizinern:
1. Ärzte, die nicht töten und diesem auch niemals zustimmen würden. Diese richten sich noch nach dem „Eid des Hippokrates“.
Diesen Ärzten können die Bürger vertrauen, denn sie werden alles tun, damit der erkrankte Mensch wieder gesundet und weiterleben kann.
2. Mediziner, die hin-und wieder Kinder vor der Geburt töten und die eine Legalisierung wünschen.
Ärzte, auch wenn sie „nur“ hin und wieder töten, sind keine Ärzte … es sind Mediziner.
Diese Mediziner sind in ihrem tun noch unsicher, doch glauben sie, töten eines unschuldigen und wehrlosen Menschen (so sie das noch nicht geborene Kind als Mensch betrachten) könne Probleme lösen. Diese Abtreiber wollen zwar der Mutter im Konflikt helfen … doch sie haben noch Skrupel oder sind nicht davon überzeugt, das dies der absolut richtige Weg ist … aber sie töten dennoch. Diese Abtreiber wollen natürlich nicht in der Öffentlichkeit als Abtreiber bekannt werden, weil sie um den guten Ruf ihrer Praxis fürchten.
Doch bei diesen Medizinern sollte der Bürger achtsam sein … am besten keine seiner „Dienstleistungen“ mehr in Anspruch nehmen, denn ….
3. Mediziner, die im großen Stil Kinder vor der Geburt töten … die sich auf das Töten spezialisiert haben – Abtreibung ist ein MORDSgeschäft – und dies zu ihrer vorrangigen Einnahmequelle gemacht haben, gibt es nicht sooo viele in Deutschland. Sie haben sich meist in den Großstädten angesiedelt (des Nachschubs an Aufträgen wegen) und sind unempfindlich wegen ihren Rufes als Tötungsspezialisten.
Diesen Abtreibern, die jährlich etwa 800-3.000 Kinder v.d.G. das Leben nehmen, sehen in ihrer „Arbeit“ als Tötungsspezialisten die „notwendige Hilfe“ und erwirtschaften damit – bei minimal zeitlichem Aufwand – jährlich zwischen 400.000 und 2.500.000 €uro.
Bei diesen Medizinern ist offensichtlich das „Tötungs-Tabu“ gänzlich gefallen. Es macht ihnen nichts mehr aus, in welchem Entwicklungsstadium sie das ungeborene Kind töten … ob in den ersten 12 Wochen oder später.
Wir trauen keinem Mediziner, der unschuldige Kinder v.d.G. tötet … und SIE?

Auch die Tötung eines Menschen vor seiner Geburt
darf niemals zu einer
medizinischen Dienstleistung verkommen!
Christopf Hufeland (1762-1836):
„(Der Arzt) soll und darf nichts anderes thun, als Leben erhalten; ob es ein Glück oder ein Unglück sey, ob es Wert habe oder nicht, dies geht ihn nichts an. Und maßt er sich an, diese Rücksicht in sein Geschäft aufzunehmen, so sind die Folgen unabsehbar, und der Arzt wird der gefährlichste Mann im Staat.“
Hierzu sei noch erwähnt:
Es wird von Menschenrechtsgegnern und von entsprechenden Medizinern versucht, daß Töten v.d.G. als med. Dienstleistung zu etablieren.
Dazu ist es notwendig, daß das Töten auch schon von jedem Medizin-Studenten – möglichst verpflichtend – „erlernt“ werden muß. Obwohl: eine Ausschabung läuft ähnlich ab … und das sollte jeder Gynäkologe beherrschen, so die Wiener Kinderabtreiberin Mirijam Hall.
Mediziner, die während ihrer „Lehrzeit“ mit der Kindstötung in „Berührung kamen“, sind meist eher bereit, dies dann auch später in ihrer Praxis selbst durchzuführen bzw. leisten hierzu keinen Widerstand (Aussage einiger Kinderabtreiber).
Würde bedeuten, daß z.B. auch Hausärzte Kindstötungen anbieten könnten (medizinische VAriante mit dem Pestizid Mifegyne) und somit ein flächendeckendes Töten – in Nähe der tötungnswilligen Mutter – garantiert werden könnte.
Diese Tatsache hätte natürlich auch Einfluß auf die Gesellschaft …. die somit indoktriniert und größtenteils das Töten von unschuldigen, wehrlosen Kindern im Mutterleib als eine ganz normale Sache ansehen und akzeptieren würden.
Das ist Strategie und das Ziel der Radial-Feministen!
Doch soweit darf es niemals kommen!

Lesen Sie hierzu einen Kommentar, der am 5.6 2025 in der „Tagespost“ erschien:
Wenn Ärzte fordern, die von ihnen vorgenommenen vorgeburtlichen Kindstötungen sollten außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden,
ist dies in etwa so,
als würden Frauen schlagende Männer anregen, ihre Gewalttaten künftig als „Streicheleinheiten“ zu betrachten. Nicht alles, was hinkt, sei auch schon ein Vergleich, wird da jetzt mancher denken. Und läge damit total richtig.
Denn bei Licht betrachtet, gibt es nichts, was sich mit der absichtsvollen Tötung eines gänzlich unschuldigen und völlig wehrlosen Menschen im Frühstadium seiner Entwicklung vergleichen ließe.
Oder anders formuliert: Wenn die Tötung eines solchen Menschen keine Straftat ist, gibt es überhaupt keine Straftaten.
Und doch: Was ihre Frauen schlagende Männer und ungeborene Kinder abtreibende Ärzte gemeinsam haben, ist die besondere Beziehungsebene zu ihren Opfern. Beide haben nämlich gewissermaßen Garantenstatus. Der Mann gegenüber seiner Partnerin, der Arzt gegenüber dem „Patienten Kind“.
Sich davon exkulpieren zu wollen, macht die Tat nicht besser, sondern schlimmer.
Glücklicherweise vermögen die mehrheitlich frei drehenden Delegierten des 129.Ärztetags in Leipzig keine Gesetze zu beschließen. Wäre anders, hätte das ohnehin schon überlastete Bundesverfassungsgericht noch mehr zu tun und müsste das ,,Ärzteparlament“, wie sich der Ärztetag gern hochtrabend selbst nennt, darüber aufklären, dass der Schutz ungeborener Menschen nicht einmal ins Belieben der jeweiligen Bundesregierung und des sie tragenden Paraments gestellt ist.
Und weil es gar kein „werdendes Leben“ gibt, von dem der 129.Ärztetag in seinem mehrheitlich angenommen Beschluss faselt, hätten die Höchstrichter die Ärztevertreter dabei auch gleich noch über ihr eigenes Fachgebiet zu belehren.
Dort gilt: Der Mensch entwickelt sich nicht zum Menschen, sondern als Mensch. Und als diesem kommt ihm laut dem Grundgesetz Würde zu.
Nun ja, es wäre nicht das erste Mal, dass Ärzte ihren Patienten die Würde absprechen wollen. Wie es scheint haben viele von ihnen aus den NS-Verbrechen von damals noch nicht genug gelernt.
Ziemlich krank eigentlich.
(hier zum Original-Text)
Die Tötung eines Menschen
darf niemals
– unabhängig vom Lebensalter –
zu einer „medizinischen Dienstleistung“ verkommen!
Wir sollten aus unserer
eigenen Geschichte gelernt haben!!
NIE WIEDER !