Sind Abtreiber Prof. Dr. Joachim Volz und sein Team MÖRDER ?

Genau heißt es:
Seit der Übernahme unseres Krankenhauses durch einen katholischen Träger zu Beginn dieses Jahres dürfen mein Team und ich keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen. Selbst dann nicht, wenn eine klare medizinische Indikation vorliegt, also bei schwerer Bedrohung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der Patientinnen.

Aus Sicht des katholischen Trägers ist jede Beendigung einer Schwangerschaft Mord, somit wären mein Team und ich „Mörder“.

Wir haben bereits an anderer Stelle die Position der röm. kath. Kirche wiedergegeben, die Joachim Volz entweder nicht kennt oder offensichtlich völlig ablehnt.
Die rom. kath. Kirche hat schon immer die vorsätzliche und bewußte Tötung eines Menschen, auch eines noch nicht geborenen Menschen, abgelehnt und verurteilt. Die Tötung bzw. Ermordung eines Menschen ist eine der schwersten Sünden und zieht automatisch die Strafe der Exkommunikation (Ausschluß aus der Kirchengemeinschaft) mit sich.
Da aktuell eine heftige Debatte in unserer Gesellschaft bezüglich Bundesverfassungsrichter – Einstellung zu Lebensrecht – Menschenwürde – Abtreibung besteht, sei nochmal an dieser Stelle auf die Position der kath. Kirche hingewiesen:

Menschliches Leben ist heilig, weil es von Anfang an Gottes Schöpfungswerk ist und in besonderer Beziehung zum Schöpfer steht.
Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK 2270) betont:

„Das menschliche Leben ist von der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen.“

Der menschliche Embryo ist von Anfang an Person – nicht potenziell, sondern aktuell. Kein
„werdendes“, sondern ein vollwertiges menschliches Leben in Entwicklung.

Diese Lehre wurde vom Lehramt stets bekräftigt. Johannes Paul II. schreibt in Evangelium
vitae:
„Die direkte, das heißt als Mittel oder Zweck gewollte Abtreibung ist stets ein schwerer sittlicher Verstoß“ (EV 62).
Keine Umstände können diese Handlung rechtfertigen.

Absolute Verurteilung direkter Abtreibung
Mit höchster Autorität (unfehlbares Lehramt in Moraldingen) lehrt die Kirche:
„Die direkte Abtreibung ist ein schwerer Verstoß gegen das Sittengesetz“ (KKK 2271) „Das Leben jedes Menschen ist von der Empfängnis an absolut zu schützen“ (EV 57) „Niemals darf man einen Unschuldigen töten, selbst nicht zur Rettung eines anderen“ (Thomas von Aquin, Summa Theologica II-II, q.64, a.6)

Dies gilt auch bei:
Behinderung (Lebenswert hängt nicht von „Qualität“ ab)
„Schlechter Prognose“ (kein Mensch kann Zukunft vorhersagen)
Gefahr für die Mutter (Der Zweck heiligt nicht die Mittel)

Warum ist es schwerwiegend?
Es ist Mord: Der Embryo ist vollwertiger Mensch (embryologische Wissenschaft)
Beleidigung Gottes, des Lebensspenders (Ex 20,13)
Zerstört Gesellschaftsordnung: Wenn Tötung Unschuldiger erlaubt wird, zerfällt jedes Recht (vgl. Johannes Paul II., Evangelium vitae)

II. „Medizinische Abtreibungen“: Gibt es Ausnahmen?

1. Der deutsche Irrtum: Verwechslung von Abtreibung und legitimer Behandlung


Deutsche katholische Krankenhäuser werden kritisiert, weil sie Abtreibungen auch bei
medizinischer Indikation ablehnen. Doch die Kirche verbietet nicht lebensrettende
Eingriffe,
 die indirekt zum Tod des Kindes führen.

Richtiges Beispiel:
Bei Gebärmutterkrebs kann eine Hysterektomie (Gebärmutterentfernung) nötig sein. Stirbt
das Kind dabei indirekt, ist das keine Abtreibung, wenn:
 Die Absicht nicht Tötung ist (sondern Rettung der Mutter)
– Keine schonendere Alternative besteht

Falsches Beispiel (direkte Abtreibung):
Zerstückelung (Ausschabung) oder tödliche Injektionen (immer Todsünde)

2. Das Prinzip der Doppelwirkung
Die Moraltheologie erlaubt Handlungen mit zwei Wirkungen (eine gut, eine schlecht), wenn:

1. Die Handlung an sich gut/neutral ist (z.B. Tumor-OP)
2. Die Absicht auf das Gute zielt (Mutter retten, nicht Kind töten)
3. Das Übel nicht Mittel zum Zweck ist (Kindestod nicht gewollt)
4. Ein gravierender Grund vorliegt (das Gute überwiegt das Übel)

Dies ist KEINE „therapeutische Abtreibung“, weil das Kind nicht direkt getötet wird.

Beispiel: Eileiterschwangerschaft
Bei Eileiterschwangerschaft wächst der Embryo außerhalb der Gebärmutter (meist im
Eileiter), was zum Eileiterriss und Tod beider führt. Hier kann Eileiterentfernung moralisch
erlaubt sein, weil:
– Ziel ist Lebensrettung der Mutter
– Kindestod nicht gewollt ist
– Eingriff moralisch neutral (Entfernung kranken Gewebes)
Nicht erlaubt wäre Methotrexat (embryotoxisch) oder Absaugen, wenn direkt auf Tötung
abgezielt wird.

Bei Behinderung oder tödlicher Diagnose?
Pränataldiagnostik kann schwere Fehlbildungen oder unheilbare Krankheiten erkennen. Viele
Ärzte – auch in kirchlichen Häusern – raten dann aus „Mitleid“ zur Abtreibung.

1. Menschenwürde vs. Eugenik
Hier lauert die eugenische Versuchung – die „Beseitigung“ von „unwertem“ Leben. Doch Menschenwürde hängt nicht von Gesundheit oder Lebensdauer ab. Jedes Kind – selbst wenn es nur Stunden lebt – hat eine unsterbliche Seele und ist von Gott geliebt.

2. Perinatale Hospizbegleitung
Die katholische Antwort heißt begleitete Geburt statt Abtreibung – selbst wenn das
Leben kurz sein wird. Jeder Augenblick ist Geschenk, und gemeinsam getragenes Leid kann erlösend wirken.

Mutterleben und Angstfrage
Manche Schwangerschaften gefährden das Leben der Mutter. Hier braucht es gewissenhafte Prüfung.

Die Kirche verlangt kein materielles Martyrium. Sind moralisch legitime Behandlungen möglich, die Mutter retten ohne direkte Kindestötung, müssen sie gewählt werden. Die Medizin muss beide Leben schützen.
Stirbt das Kind ungewollt, liegt keine Sünde vor.

III. Argumente für Lebensschutz in der Debatte
1. Wissenschaftlich
– Ab Empfängnis existiert einzigartige menschliche DNA
– Mit 3 Wochen schlägt das Herz, mit 8 Wochen sind alle Organe angelegt

2. Philosophisch

– Recht auf Leben ist Grundlage aller anderen Rechte
– Behinderung mindert Würde nicht (vgl. Nick Vujicic oder Hl. Gianna Beretta)

3. Theologisch
– „Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich erwählt“ (Jer 1,5)
– Maria besuchte Elisabeth, als Johannes der Täufer Embryo war (Lk 1,41-44)

4. Historisch
– Die Kirche verurteilte Abtreibung stets (Didache 1. Jh.: „Töte kein Kind durch Abtreibung“)
– Märtyrer (wie in Uganda) starben lieber, als Unzucht zu unterstützen – erst recht Abtreibung!

Schluss: Klarheit und Barmherzigkeit

Katholiken müssen ihr Gewissen bilden, aber auch barmherzig handeln. Viele Eltern stehen unter Druck. Die Kirche bietet Gottes Vergebung allen an, die aufrichtig bereuen.
Es geht nicht um Verurteilung, sondern um Heilung. Nicht um Ideologie, sondern um wahre Liebe.
hier zum kpl. Beitrag

Wenn man diese Position zur Tötung/Ermordung unschuldiger Menschen verstanden hat, dann wird einem bewußt, daß auch die aktuelle Rechtslage in Deutschland gegen GOTTES Gebot, gegen das Leben steht. Das Dilemma von „rechtswidrig aber doch erlaubt“, was 1993 das Bundesverfassungsgericht bezüglich des § 218 StGB konstruierte, war in eine nicht zu verstehende Logik eingebettet … obwohl man festhalten muß: Die damaligen Politiker und dann die Verfassungsrichter wollten mit diesem Kompromiss wieder Ruhe in die aufgeheitzte Stimmung bringen und beide Seiten, Lebensrechts-Befürworter und – Gegner befriedigen.
Sie öffneten schon damals das Tor nach Auschwitz einen kleinen Spalt (Mindestens
3 Millionen getöteter Kinder sind seitdem in Deutschland zu beklagen).
Wäre das Problem von damals nach kath. Richtlinien gelöst worden, dann würde auch Prof. Joachim Volz heute anders ticken!

Der Herr Professor möchte, wie Kristina Hänel, am Ende seiner Karriere, nochmals so richtig bekannt werden und stellt sich als „Wellenbrecher“ den linken Genossen zur Verfügung.
Diese haben bereits erfolgreich die „219a-Hänel Kampagne“ durchgezogen und sehen nun, auch in Joachim Volz, einen willigen und nüzlichen Gesellen, um das Töten von Kindern im Mutterleib zu legalisieren.
Der Öffentlichkeit ist zwar schwer zu vermitteln, daß das Töten eines ungeborene Kindes ohne Zeitlimit legal erfolgen muß, doch der Spät-Kinderabtreiber Volz nennt Gründe und verpackt diese geschickt … wobei er natürlich lebenswert und lebensunwert vermeidet … denn das hat ein Geschmäckle und die Bürger würden sicher aussteigen.
Aber, das Denken ist dennoch so:
Das ungeborene Kind ist krank, schwer krank, schwer behindert, nicht lebensfähig
und
„es ist besser für das Kind, wenn es nicht geboren wird, wenn es vorher getötet wird“. Diese in Klammern gesetzten Gründe akzeptiert der Gesetzgeber nicht, deshalb wird umformuliert:  
*Tötung des Kindes bei Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Mutter möglich.
*)Dieses Handhabung ist nicht mit der christlichen, katholischen Lehre vereinbar und war immer schon mit Verurteilungen gebrandmarkt.

Doch wo GOTT ausgeschlossen wird und der Mensch sich selbst zum Gott macht,
da existiert bald das Chaos

Volz hat mit dieser Petition zwei Sichtweisen zusammengebracht, um möglichst zahlreiche Zustimmung für seine Position zu erhalten.
Ginge es „nur“ um die Spätabtreibung, dann würde er nicht diese Zustimmung erhalten wie er jetzt mit Einbindung der Kindstötung bis zur 12. SSW erhält.
(Wahrscheinlich ließ er diese Petition von den linken Genossen schreiben)

Volz meint, GOTT spielen zu dürfen und sieht sich als Mediziner mit einer Autorität ausgestattet, nicht nur zu bestimmen, welches kranke oder behinderte Kind leben darf und welches Kind er töten muß, um der Mutter zu „helfen“.
Doch töten kann niemals eine Hilfe sein!

Die Tötung eines unschuldiugen und wehrlosen Kindes im Bauch seiner Mutter ist nunmal die schwerste Sünde, die es auf Erden gibt, lieber Herr Volz,
und GOTT
wird Ihnen ein gerechter Richter sein … davon dürfen Sie ausgehen!

    hier Petition als pdf-dok

    Hinweis:
    Alle hier verwendeten Screenshots
    https://innn.it von haben wir als Beweis gesichert und hier veröffentlicht…damit sie die Wahrhaftigkeit dieses Beitrags dokumentieren können.