Sie waren weltweit bekannt und sogar berühmt. Mit vielen Stars, noch lebenden oder bereits verstorbenen, standen die „Kessler-Zwillinge“ vor der Kamera. Ihr Tod bewegt … ihr möglicher Selbstmord schockiert … oder auch nicht!
War es „Selbstmord“ oder war es „kein Selbstmord“… sollte dies erlaubt sein oder verboten werden… dies wird in den nächsten Monaten die Diskussion in Deutschland über den „assistierten Suizid“ (früher Selbstmord genannt) nicht nur bestimmen sondern eher anheizen.
Durch diesen vermutlichen Selbstmord (Staatsanwaltschaft muß alle diesbezügliche Zweifel ausschließen) der „Kessler-Zwillinge“, organisiert und begleitet von der „Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)“, gewinnt die Diskussion um eine neue deutsche Gesetzgebung für die Selbsttötung wieder an Fahrt.
Ganz im Sinne der DGHS…szusagen eine kostenlose Werbung, die DGHS wird sich im nachhinein bei den „Kessler`s“ bedanken.
Die Nachfrage zur „Suizidbegleidung“ wird nun steigen, due Mitgliederzahl wird zunehmen, der Rubel wird rollen…und: Vielleicht wird nun endlich eine Gesetzesänderung durchgesetzt werden können, die das Angebot des Tötens oder deren Begleitung (so die Patienten das wünschen) verschiedener Mediziner und Tötungsorganisationen aus dem rechtlichen Graubereich herausnimmt, quasi legalisiert.
Es ist schon ein Irrsinn:
Die Mutter mit Beginn des Lebens ihres Kindes ein Recht haben, über dieses – das Leben eines anderen Menschen (ihres noch ungeborenen Kindes) –zu bestimmen, ob Leben oder Tod –
und
am Ende ihres eigenen Lebens will dann vielleicht diese Mutter, „vielleicht auch noch eine Überlebende der heutigen Abtreibungsepoche“,
ein Recht innehaben, über ihr eigenes Leben zu bestimmen (also diesmal nicht für ein anderes Leben)… das „Wann“ und „WO“ ihres eigenes Todes.
Ganz davon abgesehen, das niemand ein Entscheidungsrecht über „Leben oder Tod“ hat, weder über sich noch über andere.
Die Münchener Staatsanwaltschaft diese schreckliche Tat der beiden Stars aufklären aber sicher nicht alle Details des Tötungsdramas. Beweisfotos könnten aufzeigen, das der von der Presse so „schöne Suizidtod“ der beiden Superstars real ganz anders verlief.
Sicher keine angenehme Aufgabe!
Der Wunsch, Sterben zu wollen und auch die Tat ansich („geglückt oder nicht“) ist immer ein Hilferuf, ggf. der letzte Hilferuf eines Suizidenten an die Gesellschaft.
Wurde der im Falle der „Kessler-Zwillinge“ nicht wahrgenommen oder einfach überhört?
Weil offene Fragen von der Staatsanwaltschaft beantwortet werden müssen, hat die „Initiative Nie Wieder“ mit heutigen Datum eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft I München eingereicht und hofft auf lückenlose Aufklärung, die auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Nachfolgend die Anzeige der „Initiative Nie Wieder“
hier als pdf-Dok.
An die
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstr. 25
80097 München
übermittelt per Fax: 09621/96241-0918
18. November 2025
AZ-217StGB – K
Betreff: Strafanzeige
Hiermit erstatten wir Strafanzeige und stellen Strafantrag gegen
1. Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Mühlenstraße 20, 10243 Berlin.
2. Zwei Personen (Jurist und Ärztin), die den vermutlichen Selbstmord der „Kessler-Zwillinge“
organisiert und begleitet haben (Namen über die DGHS noch zu ermitteln).
3. weitere Personen, die mit dem Tod von Alice und Ellen Kessler, Grünwald/München-genaue Anschrift unbekannt-in Verbindung gebracht werden können.
wegen möglichen Verstoß gegen § 217 StGB, unterlassener Hilfeleistung, sowie aus allen rechtlichen Gründen.
Begründung:
Mehrere Pressemeldungen vom 17. und 18. November 2025 berichten, dass die beiden
„Kessler-Zwillinge“, Alice und Ellen (89), sich am 17. November 2025 angeblich selbst das Leben genommen haben. Organisiert und begleitet wurde der angebliche Selbstmord durch Mitarbeiter der DGHS, deren Mitglieder die beiden Verstorbenen gewesen sein sollen (Quelle: ARD-Tagesschau).
Im aktuell gültigen Gesetz des § 217 StGB heißt es:
„Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung.
(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.“
Mit Entscheidung des BVerfG vom 26. Februar 2020 wurde der Gesetzgeber aufgefordert, dass noch geltende Gesetz zu überarbeiten und neu zu verfassen. Dieses ist auch nach über fünf Jahren nicht erfolgt, sodass die Rechtsprechung bezüglich des „Assistierten Suizid“
sich in einem juristischen Dilemma, in einer Rechtsunsicherheit befindet.
Wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit und dem öffentlichen Interesse, das dieser vermutliche Selbstmord wieder ans Tageslicht bringt, wollen wir von der Staatsanwaltschaft u.a. die nachfolgend genannten Optionen überprüft wissen, damit alle möglichen Straftaten und/oder eine Vorteilsverschaffung ausgeschlossen werden können:
1. Waren Alice und Ellen Kessler Mitglied des Vereins DGHS? Wie hoch waren die geleisteten Mitgliederbeiträge und/oder finanzielle Zuwendungen und/oder Sachspenden?
2. Sind schriftliche Dokumente vorhanden die belegen, dass die „Kessler-Zwillinge“ die Organisation und Begleitung eines „assistierten Suizids“ durch die DGHS beauftragten?
3. Liegen Dokumente vor, welche die Aufklärungsgespräche der DGHS-Mitarbeiter mit den beiden „Kessler-Zwillingen“ belegen? Welche neutralen Zeugen – nicht der DGHS angehörige Personen – können dies bestätigen?
4. Welche neutralen anwesenden Personen können bestätigen, dass die beiden „Kessler-Zwillinge“ – auch kurz vor Einnahme der Tötungsmittel – noch einen „assistierten Suizid“ zweifelsfrei wünschten und diese ihre Entscheidung aus freien Stücken und nicht unter bestehenden Druck getroffen wurde?
5. Kann die Staatsanwaltschaft ausschließen, dass die Mitarbeiter der DGHS nach dem Tode der beiden „Kessler-Zwillinge“ oder die DGHS, sich nicht vor Ort bereichert und strafbar gemacht haben?
6. Kann die Staatsanwaltschaft ausschließen, dass die DGHS oder deren Mitarbeiter oder im Testament bedachte Personen/Vereine/Organisationen, die in direkter oder indirekter Verbindung mit den „Sterbehelfern“ stehen – finanziell oder durch Sachmittel (materielle oder immaterielle Güter) im Testament der „Kessler-Zwillinge“ bedacht wurden und dadurch der Straftatbestand der Vorteilsannahme bzw. die „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ erfüllt wurde?
Die Öffentlichkeit wird mit großem Interesse diesen “assistierten Kessler-Suizid“ verfolgen und vielleicht auch den Gesetzgeber veranlassen, endlich Rechtssicherheit zu schaffen.
Keinesfalls dürfen Sie außer Blick lassen, dass ungenügend und nicht ausreichend hintergründig durchgeführte Ermittlungen Ihrerseits Befürchtungen der Bürger einer staatlich gewollten Euthanasie wieder wach werden lassen.
Bitte geben Sie uns Nachricht über das Ergebnis Ihrer Ermittlungen.
Grüß Gott und freundliche Grüße
Initiative Nie Wieder!
– Klaus Günter Annen –
Zur Mahnung und Warnung!
Für jeden sogenannten Selbstmord (beschönigend auch assistierter Suizid genannt) wird es einen Vollstrecker, einen „Arzt“ brauchen.
Zu Beginn einer „Legalisierungsphase“ wird der Staat ausgebildete Mediziner vorschreiben, die dann nach und nach durch „willige und ausgebildete Fachkräfte“ ausgetauscht werden.
Es so somit ein „niederschwelliger Zugang“ zum Suizid ermöglicht werden.
(siehe die Handlungsweise bezüglich der Kindstötungen im Mutterleib)
Unsere Frage:
Wenn Menschen Menschen töten – egal, ob die Opfer noch geboren werden müssen oder die Opfer schon geboren sind (unabhängig des Lebensalters) … das kann nicht folgenlos bleiben…weder für den Täter, noch für die Wissenden noch für die Gesellschaft allgemein?
Was macht es mit den Menschen, was macht es mit der Gesellschaft, wenn das Töten eines Menschen, in jeder Phase des menschlischen Seins, legal oder auch nur straffrei möglich sein wird?
Legal ist in vielen Ländern der Erde heute schon das Töten von Menschen vor deren Geburt.
Es wird nicht mehr lange dauern, dann wird auch das Töten von geborenen Menschen – akzeptierte Gründe hierzu wird spätestens der Staat selbst liefern bzw. festlegen – Alltag sein.
Und die meisten Bürger unserer Gesellschaft sehen die Anfänge, doch schauen einfach weg…da nicht mehr betroffen (der Abtreibung sozusagen entkommen) oder
noch nicht betroffen, wie sie glauben. Sie meinen, „selbst noch nicht an der Reihe zu sein“, verschließen die Augen und wollen „davon“ nichts, noch nichts wissen..
Doch wenn der „Henker“ mit der Tötungsspritze oder dem Tötungspestizid oder,oder ??? vor ihm/ihr steht, dann ist es allerdings zu spät zum Widerstand.
Es gibt für jeden Menschen auch ein „zu spät“!
„Welche Ausmaße die [Nazi-]Verbrechen schließlich auch immer angenommen haben, es wurde allen, die sie untersucht haben, deutlich, daß sie aus kleinen Anfängen erwuchsen.
Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte.
Es begann mit der Auffassung, die in der Euthanasiebewegung grundlegend ist, daß es so etwas wie Leben gebe, das nicht lebenswert sei. Im Frühstadium traf das nur die schwer und chronisch Kranken. Nach und nach wurden zu dieser Kategorie auch die sozial unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten und schließlich alle Nicht-Deutschen gerechnet.
Entscheidend ist freilich, sich klar zu machen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der unendlich kleine Auslöser für einen totalen Gesinnungswandel war.“
(Leo Alexander, österreichischer Arzt, im Auftrag der Siegermächte Leiter einer Kommission zur Bewertung der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Menschen-Experimenten während des 3. Reiches zum Fazit der Untersuchungsergebnisse. Dokumentiert unter dem Titel: `Medical Science under Dictatorship’ in: New England Journal of Medicine 24 (1949) S.39-47 )
„(Der Arzt) soll und darf nichts anderes thun, als Leben erhalten; ob es ein Glück oder ein Unglück sey, ob es Wert habe oder nicht, dies geht ihn nichts an.
Und maßt er sich an, diese Rücksicht in sein Geschäft aufzunehmen, so sind die Folgen unabsehbar, und der Arzt wird der gefährlichste Mann im Staat.“
(Christoph Wilhelm Hufeland 1762-1836, königlicher Leibarzt und Sozialhygieniker, zu seinen Patienten zählten u.a. Goethe,Schiller, Herder und Wieland, war erster Arzt der Charite Berlin)
Christoph Wilhelm Hufeland hat diesen Satz geprägt, der offensichtlich bereits vor 200 Jahren so aktuell war wie heute.
…und wie meinen Sie, lieber Leser, wird GOTT über den Selbstmord, über den assistierten Suizid denken? Wie wird er richten?
DGHS-Präsident Robert Roßbruch (*1953/Koblenz) erklärte am 18.11.2025 dem MDR:
Seit 2020 erfolgten über 2.200 „Freitodbegleitungen“ durch die DGHS. Eine „Freitodbegleitung kostet 4.000 €uro. Im Doppelpack wird es billiger, dann „nur“ noch 6.000 €uro. Davon haben die sparsamen „Kessler-Zwillinge“ wahrscheinlich Gebrauch gemacht.
Für die DGHS waren das, seit 2020, Einnahmen von mindestens
8.800.000 Euro /8 Millionen Euro, zuzüglich den Mitgliederbeiträgen.
Das Geschäft mit dem Tod ist eben ein sehr lukratives, wenn auch tödliches Geschäft … so wie auch die Kinderabtreibung!
Ob „Vater Staat“ daran noch mitverdient, daß heißt, ob auf die „Tötungs- Begleitungsgebühr“ noch MwST in Höhe von 19 % an den Staat abgeführt werden muß, klären wir noch.
Bei der Kinderabtreibung hat der Staat eine Besteuerung der Tötungsgage für die ungeborenen Kinder vor einigen Jahren abgeschafft.
Was sonst noch an Kosten für den Suizidenten anfällt– diese Frage steht ebenfalls im Raum. Außerdem:
Welche weiteren Vermittlungsgeschäfte wurden möglicherweise zusätzlich von der DGHS oder deren Mitarbeiter – also über die Suizidbegleitung hinaus – getätigt werden? Dies sollte die Staatsanwaltschaft mit größter Sorgfalt einmal unter die Lupe nehmen.
Mögliche Bereicherungsabsichten – vor und nach einem erfolgten Suizid – der direkt oder indirekt Beteiligte, sollten nicht nur im aktuellen Fall, sondern generell von der Staatsanwaltschaft – nach gründlicher Prüfung – immer und absolut ausgeschlossen werden.
Eine Aufforderung auch an den Gesetzgeber, wenn er ggf. eine neue Gesetzesvorschrift erarbeiten will!
Wahrheit und Klarheit zu schaffen … das muß die Prämisse der Staatsanwaltschaft sein, sozusagen ein nicht ausgesprochener aber dennoch „letzter Wille eines verirrten, hilferufenden Suizidenten!“
Am Rande gefragt:
Ob die DGHS für Ihren Verein eine anerkannte „mildtätige“ oder „gemeinnützige“ Anerkennung seitens des Finanzamtes erhalten hat (wichtig für Spender, um ihre Zuwendungen „absetzen zu können“), ist uns noch nicht bekannt.
Auszug aus dem Vereinsregister:
(hier als pdf-Dok)

Die Entwicklung in Deutschland lehrt einem das Fürchten!
Wir werden das ernten, was wir gesät haben.
GOTT läßt seiner nicht spotten!
