Gericht entschied: Klinik darf Tötungsverbot verfügen

Seit dem 8. August 2025 ist das 70. tausend Einwohner zählende Städtchen Lippstadt (Nordrhein-Westfalen) über Deutschlands Grenzen hinnaus bekannt.

Ein Mediziner und Professor,
der jährlich etwa 20-30 Kinder im Mutterleib tötet (nach der 18 SSW bis zur Geburt) und der vom neuen Klinikbetreiber die Weisung erhielt, die wohl früher einmal stattgefundene Tradition des direkten Tötens kranker und/oder behinderter Kinder sofort zu unterlassen, ging dagegen juristisch vor. Er klagte gegen den kath. Klinikbetreiber, weil sich der Mediziner in seiner Kompetenz eingeschränkt sah.

Die Medien berichteten bereits Wochen zuvor über diesen Fall, der von den Menschenrechtsgegner und Feministen zur Durchsetzung ihrer Agenda instrumentalisiert wurde. Der klagende Mediziner, Prof. Dr. Joachim Volz, startete außerdem auf der linken Plattform „innn.it“ eine Petition und erreichte dort bis zum 10.8.2025 etwa 252.160 Unterstützer.
(Anm.: Es sind die Zahl der Unterstützer unwichtig. Auch eine noch so überragende Mehrheit der Bevölkerung hat keine Legitimation, über Leben oder Tod zu bestimmen. Es gibt Unabstimmbares!!)

Man muß sich das – 80 Jahre nach Auschwitz – einmal durch den Kopf gehen lassen, was gerade in Germany passiert.
Es sind zwar keine Millionen, aber immerhin eine 1/4 Million von Menschen, die sich dazu bekennen und dafür einsetzen, daß das Töten von Menschen im Mutterleib nicht „nur“ bis zur 14.SSW, sondern bis zur Geburt, als Recht der Mutter legal werden soll.
Auschwitz und seine weltweite Dimension scheinen vergessen und man fängt wieder damit an, einer Menschengruppe das Lebensrecht nehmen zu wollen.

Das Richterteam unter Vorsitz von Richter Klaus Griese ließ sich von dem Medienmrummel und Volz Gegendemonstration nicht beeindrucken. Die Argumente des für und wieders wurden ausgetauscht und Richter Griese verkündete dann kurz und knapp das Urteil (AZ: 2CA 182/24):
„Wir meinen, dass der Arbeitgeber zu beiden Maßnahmen berechtigt ist“