Sie waren weltweit bekannt und sogar berühmt. Mit vielen Stars, noch lebenden oder bereits verstorbenen, standen die „Kessler-Zwillinge“ vor der Kamera. Ihr Tod bewegt … ihr möglicher Selbstmord schockiert!
War es „Selbstmord“ oder war es „kein Selbstmord“ … dies wird in den nächsten Monaten die Diskussion in Deutschland über den „assistierten Suizid“ (früher Selbstmord genannt) anheizen.
Durch diesen vermutlichen Selbstmord der „Kessler-Zwillinge“, organisiert und begleitet von der „Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)“, gewinnt die Diskussion um eine neue deutsche Gesetzgebung für die Selbsttötung wieder an Fahrt.
Es ist schon ein Irrsinn:
Die Mutter soll zu Beginn des Lebens ein Recht haben, über das Leben eines anderen Menschen – ihres noch ungeborenen Kindes – bestimmen können – Leben oder Tod –
und
am Ende seines eigenen Lebens will der Mensch, „der Überlebende“, dann allerdings auch ein Recht innehaben, über sein eigenes Leben, das wann und wo seines Todes, selbst bestimmen.
Ganz davon abgesehen, das niemand ein Entscheidungsrecht hat, weder über sich noch über andere … nun muß die Staatsanwaltschaft München diese schreckliche Tat der beiden Stars vollständig aufklären.
Sicher keine einfache Aufgabe!
Die „Initiative Nie Wieder“ hat mit heutigen Datum Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft I München gestellt und hofft auf lückenlose Aufklärung, die auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Nachfolgende die Anzeige der „Initiative Nie Wieder“
hier als pdf-Dok.
An die
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstr. 25
80097 München
übermittelt per Fax: 09621/96241-0918
18. November 2025
AZ-217StGB – K
Betreff: Strafanzeige
Hiermit erstatten wir Strafanzeige und stellen Strafantrag gegen
1. Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Mühlenstraße 20, 10243 Berlin.
2. Zwei Personen (Jurist und Ärztin), die den vermutlichen Selbstmord der „Kessler-Zwillinge“
organisiert und begleitet haben (Namen über die DGHS noch zu ermitteln).
3. weitere Personen, die mit dem Tod von Alice und Ellen Kessler, Grünwald/München-genaue Anschrift unbekannt-in Verbindung gebracht werden können.
wegen möglichen Verstoß gegen § 217 StGB, unterlassener Hilfeleistung, sowie aus allen rechtlichen Gründen.
Begründung:
Mehrere Pressemeldungen vom 17. und 18. November 2025 berichten, dass die beiden
„Kessler-Zwillinge“, Alice und Ellen (89), sich am 17. November 2025 angeblich selbst das Leben genommen haben. Organisiert und begleitet wurde der angebliche Selbstmord durch Mitarbeiter der DGHS, deren Mitglieder die beiden Verstorbenen gewesen sein sollen (Quelle: ARD-Tagesschau).
Im aktuell gültigen Gesetz des § 217 StGB heißt es:
„Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung.
(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.“
Mit Entscheidung des BVerfG vom 26. Februar 2020 wurde der Gesetzgeber aufgefordert, dass noch geltende Gesetz zu überarbeiten und neu zu verfassen. Dieses ist auch nach über fünf Jahren nicht erfolgt, sodass die Rechtsprechung bezüglich des „Assistierten Suizid“
sich in einem juristischen Dilemma, in einer Rechtsunsicherheit befindet.
Wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit und dem öffentlichen Interesse, das dieser vermutliche Selbstmord wieder ans Tageslicht bringt, wollen wir von der Staatsanwaltschaft u.a. die nachfolgend genannten Optionen überprüft wissen, damit alle möglichen Straftaten und/oder eine Vorteilsverschaffung ausgeschlossen werden können:
1. Waren Alice und Ellen Kessler Mitglied des Vereins DGHS? Wie hoch waren die geleisteten Mitgliederbeiträge und/oder finanzielle Zuwendungen und/oder Sachspenden?
2. Sind schriftliche Dokumente vorhanden die belegen, dass die „Kessler-Zwillinge“ die Organisation und Begleitung eines „assistierten Suizids“ durch die DGHS beauftragten?
3. Liegen Dokumente vor, welche die Aufklärungsgespräche der DGHS-Mitarbeiter mit den beiden „Kessler-Zwillingen“ belegen? Welche neutralen Zeugen – nicht der DGHS angehörige Personen – können dies bestätigen?
4. Welche neutralen anwesenden Personen können bestätigen, dass die beiden „Kessler-Zwillinge“ – auch kurz vor Einnahme der Tötungsmittel – noch einen „assistierten Suizid“ zweifelsfrei wünschten und diese ihre Entscheidung aus freien Stücken und nicht unter bestehenden Druck getroffen wurde?
5. Kann die Staatsanwaltschaft ausschließen, dass die Mitarbeiter der DGHS nach dem Tode der beiden „Kessler-Zwillinge“ oder die DGHS, sich nicht vor Ort bereichert und strafbar gemacht haben?
6. Kann die Staatsanwaltschaft ausschließen, dass die DGHS oder deren Mitarbeiter oder im Testament bedachte Personen/Vereine/Organisationen, die in direkter oder indirekter Verbindung mit den „Sterbehelfern“ stehen – finanziell oder durch Sachmittel (materielle oder immaterielle Güter) im Testament der „Kessler-Zwillinge“ bedacht wurden und dadurch der Straftatbestand der Vorteilsannahme bzw. die „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ erfüllt wurde?
Die Öffentlichkeit wird mit großem Interesse diesen “assistierten Kessler-Suizid“ verfolgen und vielleicht auch den Gesetzgeber veranlassen, endlich Rechtssicherheit zu schaffen.
Keinesfalls dürfen Sie außer Blick lassen, dass ungenügend und nicht ausreichend hintergründig durchgeführte Ermittlungen Ihrerseits Befürchtungen der Bürger einer staatlich gewollten Euthanasie wieder wach werden lassen.
Bitte geben Sie uns Nachricht über das Ergebnis Ihrer Ermittlungen.
Grüß Gott und freundliche Grüße
Initiative Nie Wieder!
– Klaus Günter Annen –
Zur Mahnung und Warnung!
(Für jeden sogenannten Selbstmord (auch assistierter Suizid genannt) wird es einen Vollstrecker, einen Arzt brauchen.
Zu Beginn einer „Legalisierungsphase“ wird der Staat ausgebildete Mediziner vorschreiben, die dann nach und nach durch willige Fachkräften ausgetuscht werden.
Was macht es mit den Menschen, was mat es mit der Gesellschaft, wenn das Töten in jeder Phase des menschlischen Seins, möglich sein wird.
Legal ist in vielen Ländern der Erde heute schon das Töten von Menschen vor deren Geburt.
Es wird nicht lange dauern, dann wird auch das Töten von geborenen Menschen – Gründe hierzu wird spätestens der Staat selbst liefern – Alltag sein.
Und die meisten unserer Gesellschaft sehen die Anfänge und schauen zu … wenn sie selbst „an der Reihe sind“, ist es allerdings zu spät zum Widerstand.
„Welche Ausmaße die [Nazi-]Verbrechen schließlich auch immer angenommen haben, es wurde allen, die sie untersucht haben, deutlich, daß sie aus kleinen Anfängen erwuchsen.
Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte.
Es begann mit der Auffassung, die in der Euthanasiebewegung grundlegend ist, daß es so etwas wie Leben gebe, das nicht lebenswert sei. Im Frühstadium traf das nur die schwer und chronisch Kranken. Nach und nach wurden zu dieser Kategorie auch die sozial unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten und schließlich alle Nicht-Deutschen gerechnet.
Entscheidend ist freilich, sich klar zu machen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der unendlich kleine Auslöser für einen totalen Gesinnungswandel war.“
(Leo Alexander, österreichischer Arzt, im Auftrag der Siegermächte Leiter einer Kommission zur Bewertung der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Menschen-Experimenten während des 3. Reiches zum Fazit der Untersuchungsergebnisse. Dokumentiert unter dem Titel: `Medical Science under Dictatorship’ in: New England Journal of Medicine 24 (1949) S.39-47 )
„(Der Arzt) soll und darf nichts anderes thun, als Leben erhalten; ob es ein Glück oder ein Unglück sey, ob es Wert habe oder nicht, dies geht ihn nichts an.
Und maßt er sich an, diese Rücksicht in sein Geschäft aufzunehmen, so sind die Folgen unabsehbar, und der Arzt wird der gefährlichste Mann im Staat.“
(Christoph Wilhelm Hufeland 1762-1836, königlicher Leibarzt und Sozialhygieniker, zu seinen Patienten zählten u.a. Goethe,Schiller, Herder und Wieland, war erster Arzt der Charite Berlin)
Christoph Wilhelm Hufeland hat diesen Satz geprägt, der offensichtlich bereits vor 200 Jahren so aktuell war wie heute.
…und wie meinen Sie, wird GOTT über den Selbstmord bzw. den assistierten Suizid denken? Wie wird er richten?
DGHS-Präsident Robert Roßbruch erklärte am 18.11.2025 dem MDR, daß seit 2020 über 2.200 „Freitodbegleitungen“ durch die DGHS erfolgten.
Eine „Freitodbegleitung kostet 4.000 €uro.
Im Doppelpack wird es billiger, dann nur noch 6.000 €uro.
Davon haben sparsamen „Kessler-Zwillinge“ wohl Gebrauch gemacht.
Das bedeutet, das Einnahmen von mindestens
8.800.000 Euro /8 Millionen Euro seit 2020 erzielt wurden, zuzüglich den Mitgliederbeiträgen.
Das Geschäft mit dem Tod ist eben ein sehr lukratives … wie auch bei der Kinderabtreibung.
Ob der Staat daran auch noch mitverdient, daß heißt, ob auf die „Tötungsgebühr“ MwST in Höhe von 19 % an den Staat abgeführt werden muß, wollen wir noch klären.
Bei der Kinderabtreibung hat der Staat eine Beteuerung der Tötungsgage für das ungeborene Kind vor einigen Jahren abgeschafft.
Was sonst noch an Kosten anfällt, welche weiteren Vermittlungsgeschäfte möglicherweise von der DGHS getätigt werden…das sollte die Staatsanwaltschaft einmal unter die Lupe nehmen.
Auszug aus dem Vereinsregister:
(hier als pdf-Dok)

Die Entwicklung in Deutschland lehrt einem das Fürchten!
Wir werden das ernten, was wir gesät haben.
GOTT läßt sich seiner nicht spotten!