Deutlicher kann man einen Kommentar nicht verfassen, wie es Stefan Rehder, Redakteur „Der Tagespost“, am 8. Februar 2026 geschrieben hat.
„Ob es gefällt oder nicht:“, leitet Rehder seinen Kommentar ein,
„Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm, das es dem Chefarzt für Gynäkologie des Christlichen Krankenhauses Lippstadt, Joachim Volz, gestattet, in seiner privaten Praxis in Bielefeld ungeborene Kinder abzutreiben, lässt sich kaum beanstanden. Auch das Weisungsrecht kirchlicher Arbeitgeber, so muss die Entscheidung verstanden werden, ist nicht grenzenlos.“
… und fährt fort:
„Auf einem anderen Blatt steht, ob eine Institution sich nicht von einem Angestellten trennen muss, der ihre Werte nicht nur nicht teilt, sondern sie auch medienwirksam verächtlich zu machen sucht. Diese Frage wurde vor Gericht nicht verhandelt. Noch nicht. Denn nach Lage der Dinge hätte das Christliche Krankenhaus hinreichend Gründe, das Arbeitsverhältnis mit Volz als zerrüttet zu betrachten.„
Lesen Sie bitte den Artikel (hier auf der Tagespost) bitte weiter.
Vielleicht lernen die katholischen Lippstädter Personal-Chefs, worauf sie bei Personalentscheidungen in Zukunft besonders achten müssen, wenn „ihre kath. Einrichtung“ auch in Zukunft katholisch bleiben soll. Wollen wir hoffen, daß sie ebenfalls die notwendigen Maßnahmen einleiten!
Hier nochmals ein Verweis auf die kath. Lehre in Bezug auf Abtreibung