Der kleine europ. Staat Luxemburg hat ca. 690.000 Einwohner, wobei 47 % – über 300.000 – keine luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen.
Groß geschätzt gehört die Häfte der Bevölkerung der „weiblichen, gebährfähigen Fraktion“ an. Die Zahl der Frauen im reproduktiven Alter (definiert als 15 bis 49 Jahre) liegt in Luxemburg bei etwa 170.000. Zwischen 1500 und 2000 ungeborene Kinder werden dort jährlich vor der Geburt getötet.
Der luxemburgische Staat unterstützt großzügig Familien …. besonders mit Kindern … wobei das mtl. Kindergeld relativ hoch – gegenüber seinem Nachbarstaat Deitschland – bemessen ist. Von diesen und anderen Zuwendungen provitieren auch sogenannte Grenzgänger, also Personen, die in Deutschland wohnen aber in Luxemburg arbieten.
Doch nun ist Luxemburg – nach Frankreich – ebenfalls zu einem Unrechtstaat mutiert.
Am 16. Juni 2026 beschloss das Parlament in zweiter und abschließender Lesung, die „Freiheit“ (bzw. das Recht) auf einen Schwangerschaftsabbruch als Grundrecht direkt in der luxemburgischen Verfassung (Artikel 15) zu verankern.
Töten wird nun in die Verfassung als ein Recht der Mutter verankert.
Nicht einmal die National-Sozialisten (NSDAP) – die NSDAP in der dunkelsten Ära Deutschlands – haben das Töten von Menschen als „Recht in die Verfassung erhoben“ und somit rechtmäßig gestellt.

„Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber Verbrechen!“
Papst Leo XIII., 1891