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Keine Bannmeilen für Lebensrechtler – Einsatz für das Lebensrecht muß sichtbar sein!

Nicht nur das Recht der ungeborenen Kinder auf Leben, sondern auch die Freiheit, sich zu diesem Recht in der Öffentlichkeit zu bekennen, für die Ungeborenen zu beten und schwangeren Müttern konkrete Hilfe anzubieten, wird in Europa immer mehr mit Füßen getreten. So haben Deutschland und Großbritannien Bannmeilen für Lebensrechtler vor Abtreibungskliniken verhängt, die vom US-Außenministerium als „eklatante Verletzung der Rede-Weiterlesen

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Sandra Schoch: „Die Todesstiege werde ich nie vergessen“

Sandra Schoch: „Als 14jährige war ich mit der Schule in Mauthausen, die Todesstiege werde ich nie vergessen.“ Sie, Frau Sandra Schoch, haben aus dem damaligen Erlebnis offensichtlich nichts gelernt! Sie haben sich von GOTT und seinen Geboten abgewandt und sind aus der Kirche ausgetreten.Sie verweigern einer Gruppe von Menschen, den noch nicht Geborenen, ein uneingeschränktes und bedingungsloses Recht zum Leben.SieWeiterlesen

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12. Mai 2023: Gegner der Menschenrechte auf Leben für ALLE im Hessischen Landtag

Um was geht es überhaupt? In Deutschland ist auch das Töten von ungeborenen Kindern grundsätzlich verboten, juristisch rechtswidrig genannt.Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung am 28. Mai 1993 erklärt, daß die Tötung von ungeborenen Kindern, unter Einhaltung bestimmter Bedingungen innerhalb einer bestimmten Frist ohne Bestrafung der Mutter oder des Kinderabtreibers möglich sein kann.(rechtswidrig-straffrei Entscheidung des BVerfG) Der Gesetzgeber erließ daraufhinWeiterlesen

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