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Bettina Gaber – Berlin-Steglitz

Die beiden Berliner Medizinerinnen, Gaber und Weyer, wurden am 2.2.2018 wegen Verstoß gegen §219a (Werbeverbot für Abtreibung) angezeigt, also noch vor der Gesetzesänderung des 219a. StGB. Zu diesem Zeitpnkt wurde allgemein von den Staatsanwaltschaften es noch als Werbung verstanden, wenn Mediziner öffentlich bekanntgaben, daß sie „Abtreibugen“ durchführen. Informationen allgemeiner Art über „Abtreibung“ interessierte die Staatsanwaltschaften nicht und führe niemals zuWeiterlesen

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Notorische Rechtsbrecher

§ 219a StGB: Was wie eine Posse ausschaut, folgt in Wirklichkeit einem ausgeklügelten Drehbuch Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass es ein Werbeverbot für Abtreibungen braucht, so wurde er spätestens jetzt erbracht. Am vergangenen Freitag verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten die beiden Ärztinnen Bettina Gaber und Verena Weyer, wegen des Verstoßes gegen den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch zu einer GeldstrafeWeiterlesen

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