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Bettina Gaber – Berlin-Steglitz

Die beiden Berliner Medizinerinnen, Gaber und Weyer, wurden am 2.2.2018 wegen Verstoß gegen §219a (Werbeverbot für Abtreibung) angezeigt, also noch vor der Gesetzesänderung des 219a. StGB. Zu diesem Zeitpnkt wurde allgemein von den Staatsanwaltschaften es noch als Werbung verstanden, wenn Mediziner öffentlich bekanntgaben, daß sie „Abtreibugen“ durchführen. Informationen allgemeiner Art über „Abtreibung“ interessierte die Staatsanwaltschaften nicht und führe niemals zuWeiterlesen

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„Dann ist keiner seines Lebens sicher!“

BVerfG schränkt Menschenrechte auf Leben für ALLE einBesonders nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26.2.2020, letztendlich zur Freigabe der Euthanasie (Sterbehilfe/Suizid), bekommt der Aufruf von Kardinal Clemens von Galen für unsere heutige Zeit aktuelle Bedeutung: Mutige Worte von Bischof Clemens August von Galen gegen das Hitler-Regime In unserer Zeit, in der Abtreibung zum Recht der Frau hochstilisiert wird, EuthanasieWeiterlesen

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