Nottulner Abtreiber Detlef Merchel zu 3.000 Euro verurteilt
Das Amtsgericht Coesfeld verurteile den Nottulner KinderAbtreiber Detlef Merchel am 20. Mai 2021 zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro. Der Wiederholungstäter Merchel hatte gegen § 219a StGB verstoßen. Dieser Parapraph verbietet AbtreibungsMedizinern, öffentlich darüber zu informieren, welche Abtreibungsmethoden sie durchführen. Anmerkung: Von Lebensrechtsgegnern wird immer wieder behauptet, die Mediziner dürften Mütter nicht allgemein über KinderAbtreibungen und Tötungsmethoden im besonderen informieren:DasWeiterlesen
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