Menschenrechte.online

12. Mai 2023: Gegner der Menschenrechte auf Leben für ALLE im Hessischen Landtag

Um was geht es überhaupt? In Deutschland ist auch das Töten von ungeborenen Kindern grundsätzlich verboten, juristisch rechtswidrig genannt.Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung am 28. Mai 1993 erklärt, daß die Tötung von ungeborenen Kindern, unter Einhaltung bestimmter Bedingungen innerhalb einer bestimmten Frist ohne Bestrafung der Mutter oder des Kinderabtreibers möglich sein kann.(rechtswidrig-straffrei Entscheidung des BVerfG) Der Gesetzgeber erließ daraufhinWeiterlesen

Weiterlesen