„Dann ist keiner seines Lebens sicher!“
BVerfG schränkt Menschenrechte auf Leben für ALLE einBesonders nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26.2.2020, letztendlich zur Freigabe derWeiterlesen
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Menschenrechte für alle – für Geborene wie für Ungeborene
BVerfG schränkt Menschenrechte auf Leben für ALLE einBesonders nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26.2.2020, letztendlich zur Freigabe derWeiterlesen
Luxemburg (ALfA). Die Regierung des Beneluxstaates Luxemburg will die „Tötung auf Verlangen“ sowie ärztlich assistierte Suizide künftig als „natürliche Tode“Weiterlesen