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Bettina Gaber – Berlin-Steglitz

Die beiden Berliner Medizinerinnen, Gaber und Weyer, wurden am 2.2.2018 wegen Verstoß gegen §219a (Werbeverbot für Abtreibung) angezeigt, also noch vor der Gesetzesänderung des 219a. StGB. Zu diesem Zeitpnkt wurde allgemein von den Staatsanwaltschaften es noch als Werbung verstanden, wenn Mediziner öffentlich bekanntgaben, daß sie „Abtreibugen“ durchführen. Informationen allgemeiner Art über „Abtreibung“ interessierte die Staatsanwaltschaften nicht und führe niemals zuWeiterlesen

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