Demokratie = freiwillig … Diktatur = Impf – Zwang

Am 10.12.2021 stimmte der deutsche Bundestag dem Gesetzesentwurf, Drucksache 20/188 zu.
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes werden die deutschen Bürger folgender Grundrechte beraubt:
1. Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Absatz 2 Satz 1)
2. Grundrecht der Freizügigkeit (Art. 11 Absatz 1

Hier können Sie in der Abstimmung die Gesinnung der einzelnen Abgeordneten bzw. die der Volksverräter erkennen und namentlich ausmachen:
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Noch ist Widerstand möglich!
– schreiben – anrufen – demonstrieren

kpl. Liste der Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages


Heute und nicht morgen
…denn morgen ist es vielleicht schon zu spät!

Nachfolgendes Schreiben wurde am 7.12.2021 per E-Mail an alle Abgeordnete des 20. deutschen Bundestages verschickt

Grüß Gott!

Erst am 3. Dez. 2021 wurde von der SPD/GRÜNE/FDP-Koalition ein Gesetzesentwurf eingereicht.
Bereits für heute wurde die 1. Lesung im Bundestag festgelegt.
Die 2. und 3. Lesung soll dann am 10. Dezember 2021 erfolgen, damit das entsprechende Gesetz schnellstens in Kaft treten kann.

Es ist niederträchtig, hinterlistig und schlichtweg in der Handlungsweise mit den Kräften vergleichbar, die vor mehr als 76 Jahren unser Volk in eine Diktatur und somit ins Chaos führten.
Der beabsichtigte Gesetzestext wurde vorab nicht einmal der Öffentlichkeit vorgestellt, man konnte aus Pressemeldungen entnehmen, daß vermutlich eine Impfpflicht eingeführt werden soll.

So dürften Volksvertreter – Vertreter des Volkes – nicht mit ihren Bürgern umgehen … das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun und ähnelt den Handlungsweisen russischer, chinesischer oder nordkoreanischer Politiker, die sie allesamt abmahnen.

Wenn es zu einem Thema wie „CORONA“ unterschiedliche Lager gibt, müssen beide Seiten gehört werden. Experten der Impfbefürworter und der Impfgegner sollten öffentlich Statements abgeben können und ihre Position dem Volke erklären. Sie sollten sich zusammensetzen und auf wissenschaftlicher Basis den Bürgern verständlich machen – ohne Manipulation – , damit diese eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entscheidung treffen können.

Doch wir erleben aktuell in Deutschland „NORDKOREA pur“!

Wenn Sie den einzelnen Bürger zwingen, eine Impfung über sich ergehen lassen zu müssen, deren Folgen gesundheitliche Schäden bis hin zum Tod sein können, dann haben Sie die „Staatsform Demokratie“ verlassen und sind bereits mitten in der Diktatur.

Gott sei Dank sind es gemäßigte Kräfte, die friedlich und gewaltlos Widerstand leisten.
Bedenken Sie aber:  Wer Wind sät, wird Sturm ernten!

76 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen sollten wir unsere eigene Geschichte immer wider als mahnendes Beispiel nicht nur im Bewußtsein behalten sondern auch entsprechend handeln.

69443 Weinheim, 7.12.2021
„Nachrichten Europäischer Bürgerinitiativen“
gez. Günter Annen

Schreiben Sie an die Abgeordneten, es ist dringender denn jeh!
Excel-Adressliste

Impfen oder arbeitslos?
Wenn der Gesetzesentwurf am 10.12.2021 den Bundestag erfolgreich passiert, dann gilt ab 15. März 2022 für folgende Personen ein Impfzwang:
(1) Folgende Personen müssen ab dem 15. März 2022 entweder geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nummer 2 oder Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der
jeweils geltenden Fassung sein:
1. Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind:
a) Krankenhäuser,
b) Einrichtungen für ambulantes Operieren,
c) Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
d) Dialyseeinrichtungen,
e) Tageskliniken,
f) Entbindungseinrichtungen einschließlich freiberuflich tätiger Hebammen,
g) Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Buchstaben a bis f genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
h) Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
i) Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
j) Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
k) Rettungsdienste,
l) sozialpädiatrische Zentren nach § 119 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
m) medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren
Mehrfachbehinderungen nach § 119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.
2. Personen, die in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind,
3. Personen, die in ambulanten Pflegediensten und weiteren Unternehmen, die den in Nummer 2 genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten, tätig sind.

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