BZgA bewirbt das Töten nach §218 StGB -Kinderabtreiber PLZ 1

In den nachfolgend gelisteten Adressen (übernommen von www.familienplanung.de am 16.3.2022) können Mütter ihre Kinder fachgerecht und fristgemäß nach § 218 StGB töten und entsorgen lassen.

(Für das „Öffentlichmachen der Tötungsadressen nach 218“ auf www.familienplanung.de ist die  Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung -BZgA-
Maarweg 149–161,50825 Köln, Tel.: 0221 / 8992-0, Fax: 0221 / 8992-300
E-Mail: poststelle@bzga.de verantwortlich. Die BZgA ist wiederum dem Bundesministerium für Gesundheit  unterstellt.

Somit muß man leider sagen, daß der eigene Staat das Töten von Kindern im Mutterleib nicht nur fördert sondern auch bewirbt)

Ein eklatanter Verstoß gegen das Menschenrecht auf Leben für ALLE !