Es gibt Unabstimmbares !

Offensichtlich hat man vergessen, daß es auch in einer Demokratie „Unabstimmbares“ gibt.
Man glaubt, eine Mehrheit sei dazu berechtigt, über essentielle Themen wie Gottes Gebote und – für jene, die nicht glauben, über Naturrechte – beide wurden durch die sog. Menschenrechte ausgetauscht, abstimmen kann.
Gottes Gebote und das Naturrecht ändern sich aber nicht!
In unserem Grundgesetz (GG), Artikel 1. und 2. steht alles drin. Es wird heute, dem Zeitgeist angepaßt, anders interpretiert, leider selbst von höchsten Gerichten in Deutschland.
In Artikel 19 GG heißt es, daß „in keinem Falle ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt abgetastet werden darf“.
Das heißt doch, daß der Bundestag kein Recht hatte im Bezug auf die Abtreibung, einen Freiraum des Tötens zu schaffen.
Der Rechtswissenschaftler ab der Uni Bonn, Prof. Hillgruber, schrieb; „Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu, nicht erst dem menschlichen Leben nach der Geburt oder bei ausgebildeter Persönlichkeit. ´Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu´, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgestellt.
Erwähnen muß man, daß Artikel 79, Abs. 3 GG, unter anderem Grundgesetzänderungen, die der Menschenwürde (Art. 1) widersprechen, verbietet.
Man nannte das damals die „Ewigkeitsgarantie“!
Und diese Menschenwürde wurde als inhärent betrachtet, also dem Menschen innewohnend, auf die er sogar selbst nicht verzichten kann.

Es ist deshalb ratsam, bei der Vielzahl von Petitionen, die eine Berechtigung haben und ihre Wirkung auf Politik und Gesellschaft nicht verfehlen, darauf besonders zu achten, das es auch „Unabstimmbares“ gibt!

Der römische Staatsmann und Philosoph Cicero (+ 43 vor Christus) mahnte zu seiner Zeit: “Das wahre Gesetz ist gewiß die richtige, mit der Natur in Einklang stehende Ordnung, die über alle ausgebreitet ist, unwandelbar und ewig …”
Schon immer glaubten Machthaber und Parlamente, sich über diese eherne Erkenntnis, dass es ein “Naturrecht”, eine natürliche Ordnung, gibt, hinwegsetzen zu können. Schon immer waren – bis zur Neuzeit – Katastrophen die unausweichliche Folge solcher Missachtung.
Den Wert des menschlichen Lebens als einen „Höchstwert“ kann man – wie die Geschichte zeigt – nicht auf Dauer ignorieren. Das gilt auch heute! Jedoch wird diese Erkenntnis durch “Machbarkeitswahn” und “MachterhaItungstrieb” auch heutiger Politiker pervertiert, also ins Gegenteil verkehrt.
So äußerte eine Bundestagsabgeordnete bei einem Gespräch auf den Einwand, dass es “Unabstimmbares” gibt: “Ich bin Parlamentarierin, ich kann darüber abstimmenl” (Gemeint war der § 218 StGB, der Freiräume für das Töten noch nicht geborener Kinder geöffnet hat.)

Die auf demokratischem Wege zur Macht gelangten Nationalsozialisten glaubten sich ermächtigt, z.B. die mörderischen Euthanasie-Erlasse gegen Behinderte einzuführen.

Ein alliiertes Gericht verurteilte die “Euthanasie-Ärzte” von Hadamar am 21.3.1947 in Frankfurt mit der Begründung, dass der Staat niemals die alleinige Quelle allen Rechts sei. Wörtlich heißt es:
“Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß. Es ist das Naturrecht, das der menschlichen Rechtssatzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht. (…) Einer dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten letzten Rechtssätze ist der Satz von der HeiIigkeit des menschlichen Lebens und dem Recht des Menschen auf dieses Leben, …” _ –

Aus der leidvollen Erkenntnis der Verbrechen der NS-Zeit heraus wurde 1949 das Grundgesetz verfasst, versehen mit der “Ewigkeitsgarantie” in Art. 79 Abs. 3 GG, das den Satz “Die Würde des Menschen ist unantastbar” im Art.1 GG – ohne Ausnahme – für alle Zeiten garantieren sollte.
An diese Grundforderung, dass es “ein über den Gesetzen stehendes Recht” gibt, erinnerte auch Papst Benedikt XVI. in seiner Rede im Bundestag am 22. September 2011 in Berlin, als er sagte:
“ln einem Großteil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genügendes Kriterium sein.
Aber dass in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde des Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig (…).”
Nachdrücklich sprach er von einer “dramatischen Situation, die alle angeht und über die eine öffentliche Diskussion notwenigg ist, zu der dringend einzuladen eine wesentliche Absicht dieser Rede ist“. (Papst Benedikt XVI 22.9.2011)

Quelle: „Aktion Leben e.V., Abtsteinach“

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