Dr. Michael Rohde gibt Startschuß für sein Tötungs-Team am LKH Bregenz

Primarius Dr. Michael Rohde gab heute über ORF-Radio Vorarlberg bekannt, daß die Kindstötungen im Mutterleib im LKH Bregenz beginnen. Die genauen Tage, an denen die verabscheuungswürdigen Verbrechen (Aussage einiger Päpste zur „Abtreibung“) stattfinden, nannte er allerdings nicht.
Es sei eine eigene Telefon-Nummer eingerichtet worden, erklärte er in einem weiteren Beitrag gegenüber ORF-Radio Vorarlberg um 12:30 Uhr. Dort säße eine geschulte Beihilfetäterin, die einen baldigen Tötungstermin nennen könne. Die Möglichkeit einer vorherigen Beratung sei auch gegeben.

Meldung ORF-Radio Vorarlberg 27.11.2023, Nachrichten um 6:30 Uhr

Meldung ORF-Radio Vorarlberg 27.11.2023, Nachrichten um 12:30 Uhr

Auch sie sind skrupellos, diese Täter und Beihilfetäter der Kinderabtreibung am LKH Bregenz, … machen Werbung für die Kinderabtreibung und verweisen auch noch auf den
Tötungsspezialisten Benedikt Johannes Hostenkamp

Anrufbeantworter am 27.11.2023 17:17Uhr
(Terminvereinbarung: Dienstag + Donnerstag 13.00 – 15:00 Uhr)
geänderte Textansage seit dem 27.11.2023 15:15 Uhr

Dank (?) Dr. Rohde zusammengewachsen: Die Teams des KH Dornbirn und LKH Bregenz
(Ist man auch in der Frage Kinderabtreibungen ja oder nein ebenfalls schon zusammengewachsen?)

Es kommen manchmal Rückmeldungen, die Aussagen seien doch sehr drastisch und Bilder und Videos seien hart.
Hierzu ein kurzer Kommentar:
Das menschliche Leben ist für jeden Menschen sein eigenes, absolut höchstes Gut, unwiderbringlich und deshalb und bedingungslos schützenswert.
Dazu haben sich alle Staaten dieser Erde bekannt.
Der Beginn des menschlichen Lebens ist mit Verschmelzung der väterlichen Samenzelle mit der mütterlichen Eizelle definiert und wissenschaftlich zweifelsfrei anerkannt.
Jeder Mensch war zu Beginn eine befruchtete Eizelle, die dann im Mutterleib heranwuchs, sich an Aussehen, Größe und Gewicht dauernd veränderte und nach etwa 9 Monaten von der Mutter geboren, zur Welt gebracht wurde.
Menschenwürde und Recht auf Leben hat der Mensch mit dem ersten Augenblick seines Seins.

Nun ist der Mensch einmalig … eine Reproduktion ist nicht möglich … egal zu welchem Zeitpunkt der Mensch getötet wird, er ist danach immer tot … unwiderruflich.

Deshalb meinen wir von „MenschenRechte.online“, muß zur gegebenen Zeit eine ganz, ganz deutliche Sprache verwendet werden, mit realistischen Bildern unterstützt, damit die Menschen zum nachdenken kommen und begreifen, um was es bei einer Abtreibung genau geht.

Wenn in diesem Zusammenhang machmal auf Verbrechen
von früher hingewiesen und verglichen wird, so wird in keinem Falle eine Gleichsetzung hergestellt oder ist beabsichtigt.
Vergleichen, die z.B. die Anzahl der Todesopfer oder die Gesinnung der Täter sollten dennoch möglich sein, ohne in eine „Holocaustverleugnungsecke“ geschoben zu werden.
Unsere „harte Sprache“ geschieht auch mit dem Hintergrund:
An die absolut einmaligen Verbrechen von DAMALS können wir heute nur noch erinnern, ins Gedächnis rufen, doch leider nichts mehr ändern.
Doch die heute stattfindenden Verbrechen … und Abtreibung, die Tötung von unschuldigen und wehrlosen Kindern im Bauch ihrer Mutter (weltweit jährlich ll. WHO über 70 Millionen Kinder) sind ein verabscheuungswürdiges Verbrechen (Aussage einiger Päpste), auf die wir heute reagieren können und die wir sogar abschaffen können, so wir das nur wollen. In diesem Kontext wollen wir, liebe Leser, die „harte Sprachgebrauch“ verstanden wissen.
Leider ist unsere Gesellschaft in fast allen Bereichen so abgestumpft, daßnach unserer Auffassung keine andere Möglichkeit zum Wachrütteln mehr bleibt, als ganz deutlich zu werden.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR),
rechtskräftiges Urteil vom 26.11.2015 . Die Pressemeldung des EGMR faßt den Inhalt der Entscheidung kurz zusammen:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet zugunsten der freien Meinungsäußerung eines Abtreibungsgegners

Pressemitteilung

Straßburg, den 26. November 2015

Das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit begrüßt sehr eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, welche die freie Meinungsäußerung eines Abtreibungsgegners in dem Fall Annen gegen Deutschland wahrt (Nr. 3690/10; 26. November 2015).

Der Fall betrifft das Verbot der Verteilung von Flugblättern gegen die Abtreibung in der Nähe einer Klinik, die Abtreibungen vornahm, sowie der Auflistung auf einer Internetseite der Namen der die Klinik betreibenden Ärzte. Der EGMR entschied, dass ein solches Verbot, das Recht des Abtreibungsgegners auf freie Meinungsäußerung verletzte.

Das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit trat in dem Verfahren als Drittpartei auf und reichte schriftliche Betrachtungen zugunsten des Rechts auf freie Meinungsäußerung ein.
Dieses Urteil wird besonders begrüßt, da der EGMR in seiner Rechtsprechung nicht immer sehr unterstützend für das Recht auf freie Meinungsäußerung von Abtreibungsgegnern urteilte, insbesondere bei Vergleichen mit Fällen, die Tätigkeiten und Diskurse gegen die Abtreibung betrafen.

Im Juli 2005 verteilte Herr Annen im Rahmen einer Antiabtreibungskampagne Flugblätter in der unmittelbaren Nachbarschaft einer Tagesklinik, wo Abtreibungen vorgenommen wurden. Auf den Flugblättern wurde in Fettschrift behauptet, dass die beiden die Klinik betreibenden Ärzte, deren vollständige Namen und Adresse angegeben waren, „rechtswidrige Abtreibungen“ durchführten. Diese Aussage war gefolgt von einer Erklärung in kleineren Buchstaben, wonach die Abtreibungen von dem deutschen Gesetzgeber erlaubt seien, aber nicht der strafrechtlichen Verfolgung unterliegen. Weiter stand zu lesen: „Der Beratungsschein schützt „Arzt“ und Mutter vor Strafverfolgung, aber nicht vor der Verantwortung vor Gott.“
Die Rückseite der Flugblätter enthielt den folgenden Satz: „Die Ermordung der Menschen in Auschwitz war rechtswidrig, aber der moralisch verkommene NS-Staat hatte den Mord an den unschuldigen Menschen erlaubt und nicht unter Strafe gestellt.“
Unterhalb dieses Satzes verwies das Flugblatt auf die Webseite „www.baycaust.de“. Diese Webseite, die von Herrn Annen betrieben wurde, enthielt eine Adressenliste von „Abtreibungsärzten“, darunter die beiden die Tagesklinik betreibenden Ärzte.

Im Januar 2007 wies ein Landgericht Herrn Annen an, die Verteilung von Flugblättern, die die Namen der Ärzte und die Behauptung enthielten, es würden dort rechtswidrige Abtreibungen vorgenommen, einzustellen. Das Gericht ordnete außerdem an, dass Herr Annen es unterlassen müsse, auf einer von ihm betriebenen Internetseite, die Namen und Adressen der beiden Mediziner in einer Liste von „Abtreibungsärzten“ zu nennen.

In seiner Entscheidung befand der Gerichtshof, dass die deutschen Gerichte keine gerechte Abwägung zwischen Herrn Annens Recht auf freie Meinungsäußerung und den Persönlichkeitsrechten der Ärzte getroffen haben.

Grundsätzlich unterstrich das Gericht, dass „es keinen Zweifel an der Sensibilität der moralischen und ethischen Fragen geben kann, die von dem Thema Abtreibung aufgeworfen werden oder an der Bedeutung des öffentlichen Interesses.“ Daher müsse die freie Meinungsäußerung zur Abtreibung vollen Schutz genießen.

Das Gericht führte unter anderem aus, dass in den Flugblättern klargestellt wurde, dass die in der Klinik durchgeführten Abtreibungen nicht der Strafverfolgung unterliegen. Daher war die Aussage, dass „rechtswidrige Abtreibungen“ durchgeführt worden waren, vom rechtlichen Standpunkt korrekt.

Hinsichtlich des Verweises auf den Holocaust führte das Gericht aus, dass „der Antragsteller nicht – zumindest nicht explizit – die Abtreibung mit dem Holocaust gleichstellte, jedoch das dieser Verweis als ein Mittel zu verstehen ist, ein Bewusstsein für die mehr allgemeinere Tatsache zu schaffen, dass Recht von Moral abweichen kann (§ 63), wie der EGMR bei seinem Ausführungen unterstrich.
(weitere Infos hier)