DAMALS: wurde befohlen … HEUTE: machen die Henker freiwillig mit

Daß das menschliche Leben mit der Verschmelzung der mütterlichen Eizelle mit der väterlichen Samenzelle beginnt … daran zweifelt heute kaum noch jemand. Zudem ist diese biologische Tatsache zweifelsfrei wissenschaftlich nachgewiesen.

Aber dennoch:
…gibt es Bestrebungen in Deutschland – und das gerade mal 79 Jahr nach Auschwitz – das Recht auf Leben eines unschuldigen und wehrlosen Menschen im Mutterleib neu zu bestimmen.
Nicht mit Beginn seiner Existenz soll der Staat dem Menschen einen absoluten und uneingeschränkten Schutz seines Lebens garantieren, sondern später, individuell, womöglichst in einem Stufensystem … so die Forderung der Feministen und einen Teil der linken Politiker.
– Der Mutter alleine soll das Recht zugestanden werden, ob sie ihr Kind töten lassen will oder nicht (Dabei ist sie mit dem Vater für die Zeugung des unschuldigen Kindes verantwortlich, wobei BEIDE bereits vorher um die Tatsache des „schwanger werden könnens“ wußten und dennoch ihre egoistische sexuelle Lustbefriedigung suchten und auch noch „in Kauf nahmen“. Nachher will man durch Töten des unschuldigen Menschen „den alten Zustand wieder herstellen“)
– Die Mutter soll keine Pflichtberatung „erleiden“ müssen — also Abschaffung
– Die Tötung soll zu einer medizinischen Leistung erklärt werden, die zudem kostenlos ist
– Aufhebung aller zeitlichen Begrenzungen zum Töten, ggf eine Abstufung
– Für den Henker und die Mutter (Auftraggeberin) soll Töten legal werden
– Die Henker dürfen öffentlich ihre „Henkertätigkeit“ bewerben
– Die Tötungsstätten sollen besonders geschützt, mit einer Bannmeile versehen werden
– Weil Töten zu einem Recht erhoben werden soll, ist jede andere Meinung untersagt, Hilfsangebote, Infos oder Gebetsaktionen sollen verboten oder eingeschränkt werden
– Töten von Kindern vor deren Geburt soll ein verpflichtendes Modul der Ausbildung von Medizinstudenten werden
Durch diese verpflichtenden Vorgaben für Medizinstudenten soll die Anzahl der notwendigen Henker gesichert werden

Der Unterschied von „damals“ zu „heute“:
Der Staat bzw. die befugten Vertreter ordneten „DAMALS“ an, befahlen die Tötung von Menschen. Willige Mediziner führten die Befehle aus … einige Henker vielleicht widerwillig.

Der Staat will „HEUTE“ mit einer entsprechenden Gesetzgebung für eine Legalisierung des Tötens sorgen. Heute ist allerdings keine staatliche Anordnung, keine Anweisung, kein Befehl zum Töten mehr notwendig … die „Henker in Weiß“ führen gerne gegen Entgeld im Auftrag der Mütter diese durch. Die Schutzmauer für das Leben existiert kaum noch!

Die Frist des Tötens soll von der 12.SSW auf die 22. SSW erhöht werden, wobei ab der 23. SSW Ausnahmeregelungen bis zur Geburt gelten sollen.
Bedeutet: Kein absolutes Lebensrecht der ungeborenen Kinder in Deutschland

Die AuftraggeberInnen sollten mit den Erzeugern sich das nachfolgende animierte Video einer Abtreibung anschauen und sich ins Gedächnis rufen:
Das hätte mir damals auch passieren können, wenn meine Mutter und/oder mein Vater mich nicht geliebt und keine Verantwortung für ihr Handeln übernommen hätten.
(Video ist in englischer Sprache … Bilder sagen mehr als 1000 Worte)