Gefährlichkeit von Frauke Brosius-Gersdorf nicht unterschätzen

Lebensrechtler atmen kurz auf, als bekannt wurde, daß die Wahl von drei neuen Bundesverfassungsrichtern am 11.Juli 2025 abgesagt und verschoben wurde.
Drei Kandidaten, von denen zwei von der SPD vorgeschlagen waren, „gingen ins Rennen“, wobei es heftige Widerstände und zuletzt Plagiatsvorwürfe gegen Frauke Brosius-Gersdorf gab. Ob Letzteres von der CSU/CDU „bestellt worden war“, um aus dieser Causa wieder unbescholten herauszukommen … kann man nur vermuten.
Doch die Sache beruhigt sich nicht, denn die SPD hält dennoch an ihrer Kandidatin Brosius-Gersdorf fest. Diese wiederum ging mit Rechtfertigungsversuchen
(Beitrag vom 15.7.2025/Welt.News) in die Öffentlichkeit und sprach von
einer  Diffamierungskampagne. Linke Medien unterstützen sie … man will eben die linke SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf mit allen Mitteln ins Bundesverfassungsgericht hieven.
Das hat natürlich „ein Geschmäckle“ und es kann nicht ausgeschlossen werden, daß – von langer Hand zielstrebig vorbereitet – man diese Frau ganz bewußt in BVerfG zu bringen will. Letztendlich könnte – mit ihr – das Töten von ungeborenen Kindern legalisiert und dann verfassungsrechtlich abgesichert werden und noch ein Zuckerl an die anderen Bundestagsparteien: ein AfD-Verbot könnte Realität werden.

Mit Brosius-Gersdorf, eine blitzgescheite, durchsetzungsfähige und offentlichtlich „auf Partei-Linie“ befindliche Persönlichkeit, hätte man alle Möglichkeiten. Sie „hat das Zeugs“, sich mit ihrer Einstellung gegenüber den Koillegen und Kolleginnen beim BVerG durchzusetzen.
Gnade uns GOTT!

In vorherigen Beiträgen haben wir bereits berichtet, welche Einstellung die vorgeschlagene Kandidatin zu verschiedenen Themen hat … und das ist schon heikel. Auch wenn Brosius-Gersdorf nicht immer von ihrer Gegnerschaft wortwörtlich exakt zitiert wurde … die Interpretation und Schlußfolgerungen treffen zu, treffen leider zu.
Brosius-Gersdorf ist nicht gefährlich … sie ist brandgefährlich!
Warum?

Alleine mit dieser Aussage hat sich Frau Brosius-Gersdorf für das höchste deutsche Richteramt disqualifiziert.
Sehen Sie sich das nachfolgende Video von Dr. Johannes Hartl in seinem Videokanal an:
(Präzise Analyse, warum diese Frau gar nicht geht)

Wenn die Menschenwürde und somit das Lebensrecht dem Menschen nicht automatisch, mit Beginn seines SEINS, zuerkannt wird, sondern zeitliche und/oder sonstige Bedingungen willkürlich festgelegt werden, dann ist nicht nur der Schutz des noch nicht geborenen Menschen in Gefahr, sondern dann wird es auch die Lebenden treffen, dann wird „morgen wieder Auschwitz möglich sein!

Weitere bedenkliche Fakten hat Doz. Dr. Stefan Weber am 16.Juli 2025 auf seiner Website https://plagiatsgutachten.com veröffentlicht.:

Die Dystopie der Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf:
„Strafzahlungen“ für gewisse Todkranke – und die Tötung von Menschen ohne „Subjektqualität“ verstoße nicht gegen die Menschenwürde“

Vorneweg: Ich habe im Folgenden nichts hineininterpretiert oder aus dem Kontext gerissen. Es steht alles so da. Jeder kann es nachlesen und selbst auslegen.

In einem Beitrag für ein Portal namens „Gesundheitsblog“ vom 20. Februar 2023 schrieb Frauke Brosius-Gersdorf mit einer Ko-Autorin, ihrer wissenschaftlichen Hilfskraft Nicole Friedlein, den Satz:
„Die Einführung einer zumutbar und gleichheitskonform gestalteten neuen Vorschrift zur Beteiligung von Versicherten an den Kosten ihrer coronabedingten Krankenbehandlung bei Nichtimpfung gegen Covid-19 ist verfassungsrechtlich machbar.“

Das heißt: Wer sich nicht gegen das Coronavirus impfen ließ, eine COVID-19-Infektion durchgemacht hat und in Folge etwa an der schrecklichsten und derzeit am meisten öffentlich ausgeblendeten Krankheit unserer Tage, an ME/CFS, schwer erkrankt, der soll dafür auch noch extra bezahlen müssen. Eine „Strafzahlung“ für unheilbar Kranke quasi. Aus meiner Sicht ist dies ein völliger Bruch mit der Menschenwürde.

Schrecklich liest sich für mich auch dieser Satz:
„Eine Beteiligung nichtgeimpfter Versicherter an den Behandlungskosten ihrer Covid-19-Erkrankung ist zur Verwirklichung dieser Zielsetzung geeignet. Dadurch würde zum einen die Impfbereitschaft erhöht, sodass deutlich weniger schwere Covid-19-Erkrankungen und Long-Covid-Fälle und somit geringere Kosten für die GKV entstünden.“

Es offenbart sich hier ein zynisches Menschenbild, das an Deutschlands dunkelste Zeiten erinnert: Wer sich nicht am Gemeinwohl beteiligt (hier: Impfpflicht) und erkrankt, der muss büßen. Sein Geld wird ihm abgenommen, bis in den Tod. Denn ME/CFS-Behandlungen können hunderttausende Euros kosten. Die Botschaft von Brosius-Gersdorf lautet somit zumindest implizit: Leide für Dein Leiden. Und auch Deine Erben werden leer ausgehen. Hättest Dich halt impfen lassen. (Persönliche Anmerkung in der stets emotional aufgeladenen Corona-Debatte: Ich bin vierfach geimpft und war zweimal COVID-19-positiv.)


Gespenstisch lesen sich auch diese beiden Sätze, die in einer Festschrift aus dem Jahr 2024 zu finden sind. Frauke Brosius-Gersdorf schreibt hier über den „Reformbedarf beim Schwangerschaftsabbruch“ (so der Untertitel des Beitrags):
„Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG nicht.“

„Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.“

Es spielt keine Rolle, mit welchen Fußnotentexten diese Aussagen belegt sind. Die Lesart des ersteren Zitats ist eindeutig: Die Tötung eines Menschen (und nicht: eines Embryos oder eines Fötus, hier steht „eines Menschen”!) verstoße dann nicht gegen die Menschenwürde (nach Artikel 1 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes), wenn es keine „herabwürdigenden Begleitumstände“ gibt, die ihm seine „Subjektqualität“ absprechen würden.

Durch die Verwendung des Terms „herabwürdigende Begleitumstände“ scheidet ein Verständnis der Aussage aus, wonach Brosius-Gersdorf mit „Subjektqualität“ nur das „Rechtssubjekt“ gemeint haben könnte. Ungeborene Menschen (Embryos, Föten) sind keine eigenständigen Rechtssubjekte, das ist akademisch. Brosius-Gersdorf aber überzieht das, sie geht viel weiter. Es geht ihr um die Emanzipation des Frauenkörpers gegenüber dem Ungeborenen. Sie maßt sich sogar an, zu wissen, warum eine Frau ein Ungeborenes abtreiben will:

„Die Schwangerschaft wird nicht beendet, weil das Ungeborene als lebensunwert erachtet wird, sondern weil für die Frau eine Mutterschaft nicht vorstellbar ist. Das Ungeborene wird deshalb nicht instrumentalisiert.“

Der dogmatisch-indoktrinäre, das gesamte Kollektiv der schwangeren Frauen adressierende Sprachduktus erschüttert, frei nach dem Motto: „Ich bin Rechtswissenschaftlerin, daher kenne ich Eure Motive.“ Dass solche Texte in dieser Form veröffentlicht werden konnten, ist wieder einmal eine Folge mangelnder wissenschaftlicher Qualitätssicherung.


So stelle ich mir einen sogenannten radikalen Sozialismus vor, der mit Ideen der Euthanasie nicht unverwandt ist: Legitimierung der Tötung von gewissen Menschen und finanzielle Sonderbürden für gewisse Schwerstkranke. Ein Theologe hat mir gestern gemailt: „Schlimmer als in jeder Diktatur.“ Eine absolute Dystopie.

Aber es ist wahrscheinlich allen in der Politik egal, welche Ideen Frau Brosius-Gersdorf im Kopf hat und was sie als Bundesverfassungsrichterin dann wirklich umsetzen könnte. Hauptsache, sie wird die AfD verbieten und es muss irgendein Deal zwischen CDU und SPD, irgendein Gegengeschäft durchgezogen werden. Um jeden Preis.

Frau Brosius-Gersdorf hat verspielt. Aber auch die deutsche Bundesregierung hat verspielt und ist rücktrittsreif. Man kann so etwas der Bevölkerung einfach nicht zumuten. Weder die Positionen von Brosius-Gersdorf noch das Wegschauen der Politik.


Die „Thesen zur sozialen Gerechtigkeit im Lebensweg“ von Frauke Brosius-Gersdorf, Januar 2025
Schriftenverzeichnis von Frauke Brosius-Gersdorf, Stand Juni 2025

Im Koalitionsvertrag stände genau das drinn, was sie (Brosius-Gersdorf) vorgeschlagen habe, behauptet sie und man ginge davon aus, daß der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig sei, denn sonst sei eine Leistungspflicht der Krankenkassen für einen Schwangerschaftsabbruch nicht möglich.

Brosius-Gersdorf war Mitglied der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzung. Diese Kommission wurde vom früheren Gesundheitsminister Jens Spahn initiiert. Sie sollte ermitteln, ob ein Schwangerschaftsabbruch Folgen (physisch oder psychisch) für die Mutter habe. Von Abtreibungsbefürwortern werden solche Folgen ausgeschlossen.
Nach dem Regierungswechsel (SPD-Grüne-FDP nun als Regierungspartein) wurde dann unter dem neuen Gesundheitsminister Karl Lauterbach diese Kommission mit ausgesuchten Experten besetzt und der ursprüngliche Auftrag abgeändert. Es wurde dann geprüft, wie der 218 StGB außerhalb des Strafgesetzbuchs neu geregelt werden könne. Brosius-Gersdorf war eine der wichtigsten Experten … die Stellungsnahme der Kommission trägt ihre Handschrift.
Letztendlich machte sie de Politik den Vorschlag, was möglich ist, damit auch die neue Regelung auch der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts standhält.
Wird sie gewählt, entscheidet sie letztendlich über ihren eigenen Vorschlag

Hier der Rechtfertigungsversuch von Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf:
zum pdf ihrer Stellungsnahme

Stellungnahme zur Causa „Frauke Brosius-Gersdorf“
Als Vertreterinnen und Vertreter der universitären – insbesondere rechtswissenschaftlichen –
Forschung und Lehre sowie der Justiz protestieren wir nachdrücklich gegen die Art und Weise, wie im Rahmen der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht in der Politik und in der Öffentlichkeit mit Frauke Brosius-Gersdorf umgegangen wurde. Dieser Umgang ist geeignet, die Kandidatin, die beteiligten Institutionen und mittelfristig über den Verfall der angemessenen Umgangskultur die gesamte demokratische Ordnung zu beschädigen.


Zunächst ist zu betonen, dass Frauke Brosius-Gersdorf eine hoch angesehene Staatsrechtslehrerin ist. Das ist in Fachkreisen völlig unstreitig. Alle Äußerungen, die ihre wissenschaftliche Reputation in Frage stellen, sind daher schlicht unzutreffend und unsachlich. Das schließt es selbstverständlich nicht aus, dass man einzelne ihrer juristischen Positionen kritisieren oder andere Meinungen vertreten kann. Darstellungen aber, die diese Positionen als von vornherein abseitig oder radikal einordnen, sind jedenfalls durch Unkenntnis der rechtswissenschaftlichen Diskussion geprägt. Äußerungen einzelner Bundestagsabgeordneter, ihre Universität möge aufgrund dieser Positionen Maßnahmen gegen Frauke Brosius-Gersdorf ergreifen, stellen einen Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit selbst dar.
Im Rahmen des Nominierungsprozesses können zwar selbstverständlich sowohl die – hier aber ohne Zweifel bestehende – fachliche Qualifikation als auch einzelne zuvor geäußerte Ansichtender Kandidatinnen und Kandidaten zum Gegenstand gemacht und kritisiert werden. Umso wichtiger ist es dann aber, dass im Zuge dieses Prozesses die beteiligten Personen und Institutionen nicht beschädigt werden. Im Richterwahlausschuss eine Kandidatin zunächst zu bestätigen, um dann gegenüber ideologisierten Lobbygruppen und mit Unwahrheiten und Diffamierungen gespickten Kampagnen zurückzurudern, zeugt zumindest von fehlendem politischem Rückgrat und mangelnder interner Vorbereitung. Dass dann ausgesprochen unglaubhafte Plagiatsvorwürfe als Vorwand für eine Vertagung herhalten müssen und dadurch eine weitere Beschädigung der Kandidatin in Kauf genommen wird, ist ein Angriff auf das Ansehen der Wissenschaft und ihrer Vertreterinnen und Vertreter.
Das Bundesverfassungsgericht und die deutsche Staatsrechtslehre haben ihr hohes – auch internationales – Ansehen nicht zuletzt durch die wohl einzigartige Verbindung von Verfassungspraxis und Verfassungsrechtswissenschaft gewonnen. Dies setzt aber voraus, dass Rechtswissenschaftler und Rechtswissenschaftlerinnen, die sich an dieser Praxis beteiligen sollen, von der Politik vor Herabwürdigung geschützt werden. Im Fall von Frauke Brosius-Gersdorf ist dies den dafür verantwortlichen Personen und Institutionen bisher nicht gelungen.

Beck, Susanne, Prof.’in Dr. LL.M. (LSE), Universität Hannover
Huster, Stefan, Prof. Dr., Ruhr-Universität Bochum
Thiele, Alexander, Prof. Dr., Business & Law School Berlin

Letztendlich tragen wir Menschen nicht nur für unser Tun, sondern auch für unsere Zukunft selbst die Verantwortung.
Was wir säen, ernten wir auch! (Galater 6,7)