Wenn Sie in den vergangenen Tagen die Nachrichten verfolgt haben, werden Sie täglich über die Namen Brosius-Gersdorf, Klingbeil und Merz im Zusammenhang mit der Wahl von drei Kandidaten für den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts gestoßen sein.
Die Medien berichten auch heute noch tagtäglich darüber.
Nach der Sendung von Markus Lanz mit Frauke Brosius-Gersdorf am 15.Juli 2025 scheint es deutlicher zu werden, unter welchen Bedingungen „die Reise weitergehen könnte.“
Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und der SPD vom 5. Mai 2025/Seite 102:
Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen
Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus. Zudem werden wir die medizinische Weiterbildung stärken.
Frauke Brosius-Gersdorf:
„In dem Koalitionsvertrag steht genau das was ich vorgeschlagen habe-im Ergebnis.Wenn man sich den Koalitionsvertrag anschaut,…. steht da drin, daß die Koalition für eine Ausweitung der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaftsabbrüchen ist. Das kann sich nur auf die Frühphase der Schwangerschaft beziehen. Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf es eine Leistungspflicht bei Schwangerschaftsabbrüchen nur geben, wenn er rechtmäßig ist. Also geht auch der Koalitionsvertrag davon aus, das der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig ist. Das heißt: Im Ergebnis paßt zwischen dem Koalitionsvertrag und meiner wissenschaftlichen Position kein Blatt.“
Wenn Brosius-Gersdorf, eine Feministin und „Pro Choicerin“, die Ausführungen im Koalitionsvertrag rechtlich so bewertet bzw. auslegt und sie, in einer anderen wissenschaftlichen Arbeit die Menschenwürde erst nach der Geburt „beginnen läßt“, bedeutet das: Tötung von Kindern bis vor die Geburt legal möglich.
Wenn Brosius-Gersdorf – mit der zweiten SPD- Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold – zu Verfassungsrichterinen des 2. Senats werden würden (dieser Senat wäre bei einer klage gegen §218 StGB zuständig), kann man davon ausgehen, daß ein noch liberaleres Abtreibungsgesetz nicht abgewiesen würde und somit die Kindstötung im Mutterleib legalisiert wäre.

Welches Spiel spielen der „CDU“-Kanzler und der
SPD-Vizekanzler im Konflikt mit der Wahl von drei Bundesverfassungsrichtern?
Was wird der Preis für die Lösung dieses Problems sein, Herr Bundeskanzler?
Steht das Lebensrecht eines jeden ungeborenen Kindes auf dem Spiel?
(Bild links: Screenshot der „BILD“ vom 21.7.2025)
Die „Bild“ hat sich am 21.7.2025 mit der Aussage von „Brosius-Gersdorf“ befaßt und die Frage gestellt: Kommt die Abtreibung auf Kassenleistung? und beruft sich natürlich auf die rechtliche Bewertung der BVerfG-Kandidatin.
Hierzu folgende Fakten, die letztendlich Friedrich Merz als Blender in Sachen Lebensschutz entlarven könnten:
a) War den Verfassern des Koalitionsvertrags, einschließlich Merz und Klingbeil – mit ihren engsten Mitarbeitern – diese Einschätzung von Brosius-Gersdorf bekannt?
(Von Klingbeil und seinen Mitarbeitern wird man das annehmen müssen)
b) Haben die CDU/CSU Rechtexperten in der Bewertung des Textes auf Seite 102, 3253-3258, des Koalitionsvertrag, diesen Abschnitt (bewußt?) übersehen?
b) Hat Merz alle stimmberechtigten Abgeordnete der CDU/CSU diese entscheidenden Fakten verschwiegen oder nur unrichtig/unvollständig an die Abgeordneten weitergegeben?
c) Klingbeil hält an der SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf fest.
Welches Druckmittel hat er in der Hand, um Merz, um die CDU/CSU zu einem Sinneswandel zu bewegen?
d) Brosius-Gersdort ist geneigt, ein AfD-Verbot mitzutragen, wenn … Von der zweiten SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold sollte man das ebenfalls annehmen, daß sie ebenfalls so tickt. Der 2 Senat des BVerfG wäre bei einem Verbotsantrag für die AfD auch dafür zuständig. Gesicherte zwei Stimmen (25%) brächte die SPD für diese beiden Themen mit den beiden Kandidatinnen zusätzlich in den mit 8 Richtern besetzten Senat ein.
Nach unserer Auffassung wurde dieser Schachzug von langer Hand vorbereitet und man versteht, warum Klingbeil an Brosius-Gersdorf und Kaufhold trotz dem Medienrummel festhält.
e) Es ist nicht auszuschließen, daß die SPD möglicherweise doch zwei neue, vielleich nicht so bekannte Kandidaten ins „neue Rennen“ schickt. Hier können wir davon ausgehen, daß diese bezüglich Abtreibung und AfD-Verbot SPD-konform sind und dem auch alle CDU/CSU -Abgeordneten – durch Druck aus der Parteispitze – zustimmen würden.
f) Vielleicht geht es auch um den Ukraine-Krieg … den Merz mit Lieferung der Taurus-Raketen weiterführen und Rußland in die Knie zwingen will … ungeachtet dadurch einen 3.Weltkrieg auslösen zu können. Hierzu brauch Merz die Unterstützung von SPD/Grüne und die LINKE …
g) Wer nun die Marionetten Merz und Klingbeil „an der Leine hat“ … wissen wir nicht. Daß diese beiden Genossen sich im „Freimaurer-Verbund“ bewegen und vielleicht von dort aus ihre Anweisungen erhalten … wir können dies nur vermuten … doch GOTT weiß es.
Ob Merz den Klingbeil oder Klingbeil den Merz „über den Tisch zieht“, ist letztendlich egal.
In beiden Fällen bedeutet dies nichts Gutes für Deutschland!
Wenn Sie nichts tun, tun es andere, aber anders, als Sie es wollen.
GOTT läßt seiner nicht spotten !!!