Man muß diesen Herrn Professor nicht verstehen, wenn er meint, durch töten von Kindern vor deren Geburt den Müttern zu helfen.
Auch wenn er sich in der CDU Bielefeld engagiert heißt das noch lange nicht, daß für ihn als Arzt christliches katholisches Handeln maßgebend ist.
Volz hat eben seine eigene Vorstellung von dem, was richtig oder falsch ist und wie er handeln muß.
Die katholische Lehre spielt für ihn scheinbar keine Rolle – er akzeptiert diese einfach nicht – obwohl wir uns nicht sicher sind, daß Volz sich überhaupt sernsthaft mit dem katholischen Verständnis bei eine medizinischen Indikation (Gefahr für das Leben der Mutter) auseinandergesetzt hat.
In einem Interview am 5.8.2025 mit dem „Deutschen Ärzteblatt“ macht der „Wolf im Schafspelz“ deutlich:
Etwa 20-30 Kindstötungen im Mutterleib führt er jährlich – im Rahmen der medizinischen Indikation – mit seinem Team durch. „Nach seiner Auffassung sollte eine Schwangerschaftsbeendigung in jeder Phase möglich sein, wenn die Mutter sich nach eigener Einschätzung in einer seelischen Notlage befindet – sei es wegen einer Erkrankung des Kindes, einer Vergewltigung oder aufgrund der Schwangerschaft selbst.“
Daß es sich nicht so genau verhält, wie es Herr Professsor in der Öffentlichkeit darstellt, macht die Dienstanweisung des katholischen Trägers deutlich, die eine Ausnahme dann vorgesehen hat, „wenn Leib und Leben der Mutter bzw. des ungeborenenKindes akut bedroht sind und es keine medizinisch mögliche Alternative gibt, mit der das Leben des ungeborenen Kindes gerettet werden könnte“.
Das Verständnis der kath. Kirche – Gottes Gebote sind absolute Richtschur – besagt, daß der Arzt immer zwei Patienten hat (Mutter und Kind), wobei er im Falle eines Konflikts immer versuchen muß, beider Leben zu retten. Eine gezielte Tötung ist immer untersagt und schwer sündhaft (hier weiterführende Erklärung). Indes ist ein med. notwendiger Eingriff zur Rettung erlaubt, auch wenn als Folge das Kind leider versterben könnte … was allerdings niemals Absicht sein darf.
Doch die Einstellung von Herrn Professor ist jedoch eine andere:
Ist das Kind erkrankt oder behindert (!!) oder die Mutter möglicherweise in Gefahr, so will Volz als Arzt entscheiden können, ob und wann er z.B. einen gezielten Eingriff – auch durch direkte beabsichtigte Tötung des Kindes – durchführt.
Volz äußert gegenüber dem „Deutschen Ärzteblatt“: Mit meiner Klage stehe ich zudem für mein gesamtes Team ein – auch dort stößt die Entwicklung auf deutliche Ablehnung.
Ob das der Wahrheit entspricht oder nicht, spielt keine Rolle. Auch vermeintliche Mehrheiten haben kein Recht, auch einem Unrecht ein Recht zu konstruieren. Töten ist und bleibt immer Unrecht
Hier muß man zudem die Frage stellen: Welcher Mitarbeiter wird denn den Mut haben, sich mit seiner Einstellung gegen seinen Abtreibungs-Chef zu stellen … wenn er nicht gemobbt oder entlassen werden will?
Fakt ist:
Einen Menschen – auch wenn er noch nicht geboren ist – z.B. wegen seiner Behinderung gezielt töten…das ist letztendlich Denk – und Handlungsweise der National-Sozialisten … und diese Zeit wollen wir doch sicher weit, weit hinter uns lassen … oder nicht?
Wenn wir die Würde und das Lebensrecht eines Menschen von bestimmten Bedingungen abhänging machen … wenn sozusagen die Würde eines Menschen sich entfaltet und das Lebensrecht mit dem Alter zunimmt (Denkweise von Frauke Brosius-Gersdorf), dann wird es für die Bürger in Deutschland wieder sehr gefährlich und niemand kann sich seines Lebens noch sicher sein!
Am kommenden Freitag wird Prof. Dr. Joachim Volz vor Gericht stehen und seine „Sichtweise vom Töten als ärztliche Pflicht“ dem Gericht erklären müssen.
Termin: 8. August 2025 – 10.45 Uhr Arbeitsgericht Hamm (im Amtsgericht Lippstadt)
Auch wird zur Sprache kommen, ob überhaupt ein Arbeitgeber vorschreiben kann, ob sein Angestellter töten darf oder ob er dies verbieten kann.
Lt. Polizeiangaben werden etwa 1000 Demonstranten erwartet, die sich hinter Volz und seine Position stellen.
Wollen wir hoffen, daß das Gericht sich davon nicht eineindrucken läßt.
Wenn Töten in Deutschland zu einem „Grundrecht“ verkommt, dann haben wir bereits die Tore von Auschwitz ganz weit aufgestoßen ….Gnade uns GOTT!

Joachim Volz wurde gefragt, was er sich von der Klage erhoffe:
„Es darf in Deutschland nicht mehr möglich sein, dass ein solches Verbot
ausgesprochen wird. Niemand sollte Ärztinnen und Ärzten aus moralischen Gründen
vorschreiben, welche Therapien sie anbieten dürfen. (Anm. d.R.: auch gezieltes Toten nicht?)
Das ist mit dem ärztlichen Beruf in einem freiheitlichen Rechtsstaat unvereinbar.
Wir beraten Patientinnen, wir betreuen sie – aber wir sagen ihnen nicht, was
moralisch richtig oder falsch ist. Diese Haltung sollte in die Rechtsprechung
einießen. Wenn das in Lippstadt nicht gelingt, dann eben in den höheren Instanzen
– notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof. Langfristig muss sich unser Staat auch fragen, ob der Schwangerschaftsabbruch überhaupt ins Strafrecht gehört.“
Anmerkung zu Schluß:
Er kommt wie ein Wolf im Schafspelz daher … fühlt sich in seiner „göttlichen“ Kompetenz durch die klare katholische Dienstanweisung nicht nur eingeschränkt sondern bevormundet…das erträgt er nicht.
Sein Kampf für die direkte Tötung kranker und behinderter Kinder (so die Mütter das wollen) erweitert Volz sodann gezielt auf Schwangerschaftsabbrüche allgemein, denn damit wird die Zustimmung in der Bevölkerung größer und „Pro Choice-Vereine“ sowie Menschenrechtsgegner unterstützen ihn dann breitwilliger.
Wo sind wir in Deutschland hingekommen, wenn gefordert wird, das Töten vor der Geburt gänzlich zu gestatten?
„Mehrheit legitimiert zu nichts“ (Julian Nida-Rümelin)
