„Schon Wieder“: Lebenswert – Lebensunwert ?

Angesichts der sehr heftig und kontrovers geführten Debatte auch um Spät-Kindstötungen im Mutterleib, welche durch den Lippstädter Professor Joachim Volz mit seiner Klage entfacht wurde, wird man zwangsläufig an schlimmste Ereignisse in Deutschland vor über 80 Jahren erinnert.
In speziellen Programmen, unter Mitwirkung hochrangiger Mediziner, wurden damals Menschen in „lebenswert“ und in „lebensunwert“ eingeordnet. Ein Aussortierungsprogramm.
Der „Aktion T4“ (Tiergartenstraße 4/Berlin) fielen damals mehr als 200.000 „ausgewählte unwerte“ Menschen zum Opfer. Viele von denen mußten im vorfeld abartige und tödliche medizinische Versuche über sich ergehen lassen. Die „lebensunwerten Menschen“ verursachen mehr Kosten als sie einbrächten, so eine der Begründungen für damaligen Verbrecher für eine Rechtfertigung ihrer Ermordungsprogramme.

Nach Überwindung der Schreckensherrschaft der National-Sozialisten riefen die Überlebenden der NAZI-Diktatur gemeinsam: „Nie Wieder“
nie wieder werden wir solchen Wahnsinn einer Menschenverachtung zulassen …nie wieder
Das war damals!

Wäre das
„Oldenburger Baby“
im Jahre 2024,

unter Kinderwunsch-Spezialist Joachim Volz,
überhaupt geboren worden?

Wir glauben — sicher nicht!


Doch diese Denkweise von „lebenswert“ oder „lebensunwert“ ist nicht gänzlich aus den Köpfen der Nachfolgegenerationen verschwunden. Gerade wenn es um das Thema Schwangerschaft und „Abtreibung“ geht, flammen diese Begriffe wieder auf.
Dabei ist es legitim und menschlich verständlich, daß sich Mutter und Vater ein gesundes Kind und niemand den Eltern ein krankes und/oder behindertes Kind wünscht. Doch ein Anrecht besteht hierzu nicht.

Die in den vergangenen Jahrzehnten in der Reproduktion-Medizin erzielten Fort-schritte und des daraus entstandenen Machbarkeits-Wahns haben zumindest die Denkweise von lebenswert – lebensunwert begünstigt.
Nur: Man hat heute andere Möglichkeiten, diese Selektion vorzunehmen.
Dies wird seit vielen Jahren in unvorstellbaren Dimensionen von Medizinern weltweit durchgeführt:
Wer denkt noch von diesen Medizinern, daß sie – diesbezüglich allen Nuancen und Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin – letztendlich nichts anderes tun, als die damaligen Verbrecher – heute nur etwas früher?

DAMALS wurden lebende Menschen als „lebenswert“ oder „lebensunwert“ eingestuft … die „Lebensunwerten“ wurdenlapidar ausgedrückt endgüldig entsorgt.

HEUTE werden lebende Menschen – diesmal bereits im Mutterleib – als „lebenswert“ oder „lebensunwert“ eingestuft … die „Lebensunwerten“ werden lapidar ausgedrückt – wieder endgültig entsorgt.

Damals geschah dies „zum Wohle“ der Aussortierten, „zum Wohle“ der Gesellschaft und des Staates.
Heute geschieht es es „zum Wohle“ der Aussortierten, „zum Wohle“ der Eltern und wieder zum Wohle des Staates.

Ganz nebenbei: Verbrechen werden immer vorher gedacht … und dann erst ausgeführt!

Die röm. kath. Kirche gilt weltweit als einziger Garant und Schützer des Leben vor und nach der Geburt.
GOTT ist Lebensspender und Ursache allen Lebens.
Schon alleine daher ist jedes menschliche Leben – mit Beginn einer Existenz (befruchtete Eizelle) – der Wille und ein Gedanke GOTTES, schützenswert, besitzt eine unsterbliche Seele, die Menschenwürde und das absolute Recht auf Leben.
Daher sagt das Lehramt der röm. kath. Kirche ganz deutlich:
Jede Tötung eines Menschen – auch eines ungeborenen Menschen – ist immer unerlaubt und schwere Sünde. Eine beabsichtigte und direkte Tötung ist immer unerlaubt.

Im Falle einer Lebensgefahr für das ungeborene Kind und/oder der Mutter nimmt die röm. kath. Kirche wie folgt Stellung:
„In Keinem Fall ist eine Abtreibung zulässig, auch nicht im Falle der sogenannten medizinischen Indikation. Es ist zwar erlaubt, im Falle, dass das Leben von Mutter und Kind gleichermaßen gefährdet sind, den Versuch zu unternehmen, das Leben der Mutter zu retten, auf die Gefahr hin, dass das Kind bei dem notwendigen Eingriff verstirbt. Es ist aber auch in diesem Falle nicht erlaubt, gezielt die Tötung des Kindes zu betreiben. Die katholische Kirche tritt in besonderer Weise für den Schutz des menschlichen Lebens ein, weil das Recht auf Leben gegenüber jedermann gilt und jeder Mensch nach katholischer Lehre eine ihm von Gott selbst verliehene unsterbliche Seele besitzt, was in ganz besonderer Weise seinen Wert und seine Unverfügbarkeit für andere Personen dokumentiert. Aus diesem Grunde ist die katholische Kirche immerfort bemüht, das Unrecht der Abtreibung zu verdeutlichen, damit auch Gesetzgebung und Rechtsprechung sich stets darum bemühen, dem unschätzbaren Wert des Einzelnen dem ihm zukommenden Schutz zu gewähren.“
(Zusammengefaßt von Rechtsanwalt Leo Lennartz in einem Berufungsverfahren)

Schon von daher betrachtet ist das Handeln des Abtreibungs-Mediziners Joachim Volzso wie er seine medizinischen tödlichen Intentionen am ungeborenen Kind handhabtimmer unerlaubt!

Daß Volz nun dagegen klagt, daß sein Arbeitgeber und Vorgesetzter ihm Anweisungen nicht nur in seinem Job als leitender Mediziner, sondern auch noch darüberhaus für seine „Nebentätigkeit“ geben kann, ist eine andere Sache.
Volz fühlt sich offensichtlich persönlich beleidigt und begrenzt, weil sein Arbeitgeber ihm Vorschriften macht.
Volz will seine Einschätzung und Handlungsweise in med. Angelegenheiten – die er ja im Auftrage seines Arbeitgebers durchführt – autark,weisungsungebunden durchführen können. Er will das machen, was er für richtig empfindet und nicht, was ihm von seinem Dienstherrn vorgeschrieben wird.

Welcher Arbeitgeber beschäftigt – auch heute – einen Arbeitnehmer, der deutlichlich sagt, daß er die Anweisungen seines Dienstherrn nicht befolgen werde..
Es ist somit verwunderlich, daß das christliche Lippstädter Krankenhaus diesem Arbeitnehmer nicht schon die Kündigung ausgesprochen hat, oder
das der weisungs-ungebunden-wollende Arbeitnehmer Joachim Volz nicht schon selbst gekündigt hat?
(Ist vielleicht das sehr lukrative Geschäft in Sachen Kinderwunsch eine Kündigungssperre?)

Letztendlich wird es Volz nicht nur „um seine Agenda“, sondern um den Kampf gegen die kath. Kirche und ihre Einstellung zum Lebensrecht gehen, was er – zumindest für Deutschland – kippen will. Mittlerweile hat er viele Unterstützer von linken Genossen und Vereinigungen für seine Agenda gewinnen können. Volz ist zwar politisch in der CDU (Ortsgruppe Bielefeld) aktiv, wird aber – in diesem Kampf gegen die kath. Kirche – hoffentlich keine Unterstützung von katholischen CDU-lern erhalten.

Diese unsägliche Agenda des Joachim Volz hat wieder die Diskussion über „lebenswert“ und „lebenswert“, über Selektion, über den Machbarkeinswahn in der Reproduktionsmedizin und über Leben ode Tod entfacht.

Hoffen wir, daß am Ende der Diskussion nicht nur Einigkeit darüber herrscht, sondern auch danach gehandelt wird, daß das Töten in keinem Falle – vor oder auch nach der Geburt – gerechtfertigt ist.