Eigentlich müßte die Welt schon aufgeschreckt und sensibilisiert sein, wenn es um den eigenen Nachwuchs und somit um den gesicherten Fortbestand der Menschheit als solches geht.
Doch die neuerlichen Meldungen aus den USA-, das im Bundesstaate Massachusetts – mit Aufhebung der 24 Wochen-Grenze – nun Kinder bis kurz vor die Geburt „abgetrieben“, getötet werden können, ohne das strafrechtliche Konsequenzen für den Henker und die Auftraggeberin zu erwarten sind, prognostiziert eine gegengesetzte Richtung.
Das eigene Kind im Mutterleib töten können – so Mutter will – wird von der Öffentlichkeit eher beklatsch, statt als ein abscheußliches Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuprangern und zu bekämpfen.
Das nachfolgende Video wird konkret, was eine „ABTREIBUNG“ bedeutet:
Der menschenverachtende Trend ist nicht nur in Amerika zu sehen, auch in Deutschland, Europa, eigentlich weltweit versuchen linke Radikalfeministen, das Töten von Menschen zu einem Recht, zu einem Grundrecht der Mutter – nach eigenem Gutdünken – zu legalisieren … leider mit zunehmenden Erfolg.
In den USA ist es, mit Massachusetts, bereits der zehnte Staat, der letztendlich das Töten frei unter die Entscheidung der Mutter stellt – nun ohne Zeitlimit – also bis kurz vor die Eröffnungswehen.
Früher kannte man wenigstens noch Ausnahmen (wie z.B. Lebensunfähigkeit des Kindes, Behinderung, Lebensbedrohung der Mutter usw.) – hier muß man einwenden, daß auch solche „Ausnahmen“ vor GOTT und seinen Geboten keinen Rechtfertigungsgrund haben – aber immerhin bestanden diese Einschränkungen noch.
Sie nennen es ein Menschenrecht, ein „Recht“ zum Töten seines eigenen Kindes vor der Geburt.
Dieses „Recht zum Töten“ stände jeder Mutter zu, wenn sie es will und müsse weltweit von den Staaten als „Recht gewährleistet werden“.
Schon HEUTE fallen jährlich weltweit über 70 Millionen ungeborene Kinder diesem „vermeintlichen Recht zum Töten“ zum Opfer.
Ein wahrer „BABYCAUST“ muß man sagen, wenn man die Anzahl der Opfer in die Waagschale legt.
Das Wort „BABYCAUST“ bedarf keiner weiteres Erklärung … jeder versteht …JEDER!!!
Das Recht auf Leben kann heute bereits in nicht wenigen Staaten unserer Weltgemeinschaft weltweit dem heranwachsenden Kind genommen werden, wenn Mutter das so will.
Es gibt zwar noch unterschiedliche Regelungen … aktuell mit verschiedenen Zeitfenster (10,12,14,21,24 SSW), doch diese werden nach und nach eingerissen.
Der Staat schafft die Voraussetzungen mit entsprechenden Gesetzen und Regelungen … und hilft letztendlich mit, seine eigene Existenz zu gefährden bzw. zu vernichten.
Ein Irrsinn!!
Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Beitrag zu nennen, der auf Youtube von Terra X veröffentlicht wurde., „Wie Ärzte zu Verbrechern und Mördern werden„.
Für die Durchsetzung von Ideologien streiten zunächst die Politiker, doch man nimmt schnell die Justiz, Wissenschaft und vor allem willige Mediziner zum hinzu. Die einen bereiten vor … die anderen führen durch … und wieder andere stellen sicher…!
In diesem Videobeitrag wird eindrücklich anhand von drei bekannten Namen dokumentiert, wie Ärzte zu Mörder, zu Massenmörder wurden … Ärzte die einst angetreten waren, Krankeiten zu lindern, zu heilen und Leben zu retten.
Wenn man diese Entwicklung auf die heutige Situation der ungeborenen Kinder überträgt, läßt es einen schaudern.
Da ein Mensch auch schon ein Mensch vor seiner Geburt sein muß – ein Mensch kann sich immer nur als Mensch entwickeln… und das mit Beginn seiner Existenz (Verschmelzung von Ei- und SAmenzelle), spielt die Ermordung faktisch zeitlich keine Rolle, ob diese vor oder nach der Geburt geschieht … sie sind hernach tot.
Im genannten Beitrag wurde eine Opferzahl von sechs Millionen (man nannte dies HOLOCAUST) während der gesamten der Schreckensherrschaft genannt – schrecklich … doch HEUTE werden über 70 Millionen jährlich gemordet … allerdings unsichtbar und vor der Geburt, doch nicht weniger brutal und menschenverachtend
Gerechtfertigt ? …. vielleicht nach einem Unrechtsgesetz … aber nach der Ordnung und den Geboten GOTTES immer schwer sündhaft und menschenverachtend … mit den entsprechenden Konsequenzen für die Henker, die Auftraggeberinnen und die Mitläufer.
ANMERKUNG:
Vergleiche sind nicht nur erlaubt … sie sind notwendig.
Nur wer vergleicht kann erkennen, beurteilen und einschätzen, was GUT oderBÖSE ist.
