Am 16. Mai 2025 veröffentliche die TAZ einen von Julia Belzig verfasten Artikel: „Hierntote Schwangere zum Weiterleben gezwungen“
Wie man auf diese verrückte Überschrift kommen kann – eine Tote zum Weiterleben zwingen – wie soll das gehen? Wenn man tot ist, dann kann man zu nichts mehr gezwungen werden!
Julua Belzig, wohl eine Radikal-Feministin und gegen das Menschenrecht auf Leben für ALLE eingestellt, berichtet uber einen Fall in Amerika, der „an Grausamkeit kaum zu überbieten“ sei.
Eine junge Mutter im Bundesstaat Georgia ist schwanger und erleidet einen medizinischen Notfall. Mehrere Blutgerinsel im Gehirn (vielleicht eine mehrfach geimpfe Person) … die Mutter wird dann als hirntot erklärt.
(Anm.: Hirntot ist weltweit keine eindeutige, klare und gesicherte Todesdefinition, sondern auch in den USA wie weltweit mit unterschiedlich willkürlich von der Wissenschaft bestimmten Kriterien)


(Screeshots der TAZ vom 16.5.2025 als Beweis/hier der Originalbericht)
Wissenschaftlicher Fakt: Ist ein Mensch definitiv tot, dann ist weder eine Wiederbelebung noch ein Weiterleben möglich. Ist ein Mensch letztendlich „zu Ende gestorben“ , dann steht der gesicherte und unumkehrbare Tot fest. Ist der Mensch tot …dann nichts geht mehr!
Mit diesem geschilderten Fall aus den USA will die „Schreiberling“ Belzig vorrangig auf die Gesetzgebung der dortigen „Abtreibung“ hinweisen, die in Georgia offensichtlich ab Herzschlag des Kindes (ca. 6. SSW) nicht mehr gestattet ist. (Übrigens eine inkonsequente Gesetzgebeung wie in Germany!).
Doch es verbergen sich zwei weitere, hochbrisante Themenbereiche: Zum einen geht es um die Fragestellung: Wann ist der Mensch tot
und zum anderen um Selbst- und Fremdbestimmung.
Zunächst:
Es sollte ein ganz normaler Akt der Nächstenliebe und Ethik sein, daß man einen Menschen, der in Lebensgefahr schwebt, alle nur erdenklichen medizinischen Möglichkeiten gibt, damit der gerettet und leben kann.
Im Bezug auf die Mutter – wie im aktuellen Fall – scheinen die Ärzte offensichtlich wenig Hoffnung zu haben, diese wieder „herzustellen“, da die Erkrankung so heftig ist, daß mit einem nahen, endgültigen Tod gerechnet werden muß.
Doch das im Mutterleib befindliche Kind lebt glücklicherweise noch …es befindet sich im einem „noch nicht zu Ende gestorbenen Körper“ … im Mutterleib seiner „noch nicht zu Ende gestorbenen“ Mutter.
Belzig tituliert nun den medizinischen Akt der Ärzte, das ungeborene Kind zu retten, als eine „kaum zu überbietende Grausamkeit“.
Die Alternative für die Ärzte wäre gewesen, das Kind vorsätzlich zu töten oder eine notwendige medizinische Versorgung dem Kind zu verwehren, sodaß es im Mutterleib sterben würde oder die Mutter des Kindes sterben zu lassen, was gleichzeitig den Tod des Kindes bedeuten hätte.. Doch im amerikanischen Bundesstaat Georgia ist – GOTT sei Dank – wenigestens ab der 6. SSW das ungeborene Kind bis zur Geburt noch geschützt, sodaß für die Ärzte ein solcher Eingriff nicht in Frage kam.
„An Grausamkeit kaum zu überbieten“ nennt Belzig den Rettungsversuch der Ärzte, das ungeborene Kind so lange im Mutterleib zu belassen, wie es möglich und notwendig ist, damit es geboren (sicher mit einem Kaiserschnitt) werden und leben kann.
Menschenrechte.online versteht die „an Grausamkeit kaum zu überbietende“ Einstellung der Schreiberin bzw. TAZ überhaupt nicht mehr.
Es sollte doch für einen jeden Erdenmenschen das Recht auf Leben – nicht nur für sich selbst sondern auf alle Menschen bezogen – ein Herzensanliegen sein, ohne Diskussion und ohne Einschränkung … dies zu gewähren ist.
Belzig resümiert:
„In den USA herrscht derzeit ein Kulturkampf um Abtreibungsrechte. Extreme Fälle wie diese in Georgia zeigen, woe wenig Autonomie Frauen und ungewollt Schwangere oder ihre direkten Angehörigen über ihre Körper und Situation haben, wenn solch strikte Gesetze in Kraft treten.“
Belzig geht noch einen Schritt weiter: Sie möchte offensichtlich sogar auch den Angehörige bei „extremen Fällen“ ein Entscheidungsrecht über Leben und Tod einräumen.
Selbstbestimmt über das Leben eines anderen Menschen (des ungeborenen Kindes)
ist in Wahrheit Fremdbestimmt !
Ob Selbstbestimmt oder Fremdbestimmt … niemand hat das Recht über Leben oder Tod zu entscheiden!
Weder Mutter oder Vater, noch Vrwandte und Bekannte, Mediziner, Justiz, Politiker noch der Staat!
Einfach niemand!