Auf die Frage von Beatrix von Storch, ob Friedrich Merz die Wahl einer Brosius-Gersdorf, für die das Leben eines Menschen erst ab der Geburt schutzwürdig ist, mit seinem Gewissen verantworten könnte, antwortete der Kanzler mit „JA“.
Mit diesem „JA“ bekundet der abgefallene Katholik und Menschenrechtsgegner (das muß man nun sagen), daß ihm der Lebenschutz der ungeborenen Kinder völlig egal ist.
Merz kennt die Einstellung von Brosius-Gersdorf zum Lebensrecht und ist sicher nicht naiv genug zu glauben, daß diese ihre Position nicht auch als Richterin des Bundesverfassungsgerichts durchzusetzen versucht. Die Gefahr, daß dieses gelingen wird, ist immens … deshalb NEIN zu Brosius-Gersdorf.
Doch Merz, der offensichtlich einen Deal mit der SPD, den Grünen und den LINKEN hat, weiß auch, daß mit Brosius-Gersdorf ein AfD-Verbot sicher näher kommen wird. Daran sind auch seine „politischen Gegner“ interessiert …weil diese, durch die Existenz der AfD, allesamt ihren eigenen Fortbestand gefährdet sehen.
Resümee
Kanzler Friedrich Merz ist mit seinem „JA“ zur Lebensrechtsgegnerin Brosius-Gersdorf bereit, das Risiko einzugehen, daß in naher Zukunft das Lebensrecht der ungeborenen Kinder bis zur Geburt gestrichen wird, damit möglicherweise ein AfD-Verbot erfolgt.
Wenn höchstrichterlich keine Gewähr besteht, daß das Lebensrecht eines jeden Bürgers geschützt ist, dann stehen wir bereits mitten in Auschwitz … und ALLES (!) wird wieder machbar sein.
Wir müssen diesen Weg von Friedrich Merz und seinen Parteigenossen energisch entgegentreten … und den Volksverrätern erwidern: GOTT läßt seiner nicht spotten!
Sie, liebe Leser, finden „HIER“ eine E-Mail-Liste aller Bundestags-Abgeordneten und können noch das fast „Unmögliche“ versuchen, damit keine 2/3 Mehrheit für Brosius-Gersdorf zustande kommt.
Vergelt`s Gott!
Viele besorgte Bürger haben in den vergangenen Tagen „ihre“ Abgeordnete angeschrieben
und auf das Brosius-Gersdorf-Problem hingewiesen.
Sehen die Abgeordneten von einer Wahl dieser Menschenrechtsverachterin zur Bundesverfassungsrichterin ab?
Wir schrieben nachfolgenden Brief an alle Angebordnete:
Klaus Günter Annen
Postfach 100336 69469 Weinheim
E-Mail: office@MenschenRechte.online
Grüß Gott!
Ungeachtet heftiger Proteste hat der Wahlausschuss des Deutschen Bundestages am 7.7.2025 auch die von der SPD vorgeschlagene Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf für die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nominiert. Doch sie hat sich – schon alleine wegen ihrer Haltung zum Lebensrecht – für das Amt ins höchste deutsche Richtergremium, disqualifiziert.
Frau Brosius-Gersdorf stellt sich nicht nur gegen frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, sondern verfolgt in Punkto Lebensrecht ein „Drei-Phasen-Modell“, wie sie es nennt. Das Menschenrecht auf Leben nehme mit fortschreitender Lebensdauer zu.
Biologisch wissenschaftliche Fakten sind für Frau Brosius-Gersdorf offensichtlich nicht relevant.
Humanembryologe Prof. Erich Blechschmidt:
„Ein Mensch entwickelt sich nicht zum Menschen, sondern als Mensch, er wird nicht Mensch, sondern ist Mensch von Anfang an!“
Der Mensch hat mit Beginn seiner Existenz zu hundertprozent eine Würde und ein Recht auf Leben.
Niemand, auch nicht der Staat, hat das Recht über Leben oder Tod eines Menschen zu bestimmen.
Wer von diesem Grundsatz abweicht, ist letztendlich bereit, das Tor von Auschwitz wieder aufzustoßen, welches doch für alle Ewigkeit verschlossen bleiben muß.
Morgen entscheiden Sie mit Ihrer Stimme, in welche Richtung Deutschland geht.
Ich stehe für „NIE Wieder!“
Mit freundlichen Grüßen
Günter Annen
(www.MenschenRechte.online)