Nicht nur in Deutschland oder Österreich, sondern weltweit fordern Frauen ein Recht auf Tötung ihres ungeborenen Kindes, wenn sie das wollen. Dies soll unabhändig der Entwicklungszeites des Kindes und kostenlos möglich sein.
Dabei werden die biologischen Fakten „über Bord geworfen“, nicht anerkannt bzw. ignoriert.
Es hört sich nicht mehr so schlimm an, wenn man von einem medizinischen Eingriff spricht, oder Entfernung des Schwangerschaftsgewebe, Absaugen des Uterusinhalts usw. … das bei einer „Abtreibung“ immer ein unschuldiges, ungeborenes Kind brutal ermordet wird … das will man nicht wissen.
Es gibt heute keinen Entschuldigungsgrund mehr für die Mutter (aber auch nicht für den Vater) … man habe das nicht gewußt … man sei ungewollt schwanger geworden.
Wenn biologische Frau mit einem biologischen Mann gewollt Sex miteinander haben, dann wissen beide, daß ein Kind (trotz aller modernsten Verhütungstechniken) immer gezeugt werden kann.
Es gibt keine hundertprozentige Verhütungsmethode … deshalb ist Verantwortung gefragt!
Wenn Mutter ( ggf mit dem Vater) nach dem Sex und einer „nicht gewollten“ Zeugung ihres Kindes dieses dem Henker übergeben, dann handeln sie aus niedrigen Beweggründen.
Google definiert:
Niedrige Beweggründe sind ein Mordmerkmal nach § 211 StGB, bei dem die Motive des Täters nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und besonders verwerflich sind.
Verantwortung aber heißt sicht, das gezeugte Kind zu töten!!!
In diesem Zusammenhang wird immer wirdr davon gesprochen, daß die Mutter das Recht habe, über Leben oder Tod ihres noch ungeborenen Kindes zu entscheiden.
„My Body – my Choice“ ruft die Mutter der Gesellschaft zu, die diese Rufe hört und letztendlich zu akzeptieren bereit ist, aber
die Rufe des ungeborenen Kindes „My Body – no Choice“ nicht hören wollen!
Da leider auch viele Lebensrechtsgruppen weltweit den Müttern ein Entscheidungsrecht zugestehen oder zumindest dieses den Müttern suggerieren, steht in der Tat die konkrete Frage im Raum:
Hat die Mutter bezüglich der Abtreibung überhaupt die Freiheit, sich für ein JA oder NEIN zu entscheiden … hat sie ein sogenanntes „eigenverantwortliches Entscheidungsrecht“?
Zu dieser Frage nachfolgend die verbindliche Lehre der katholische Kirche mit verschiedenen Beispielen:
Wahre Freiheit ist nur Freiheit zum Guten.Leo XIII. sagt wörtlich:
Die Freiheit verleiht dem Menschen die Würde, Herr über seine Handlungen zu sein – aber es kommt darauf an, wie man diese Würde gebraucht. Aus dem rechten Gebrauch der Freiheit kommen die höchsten Güter, aus dem Missbrauch die größten Übel.
Er schreibt weiter: Die menschliche Freiheit setzt in jeder Hinsicht die Notwendigkeit voraus, einem höchsten und ewigen Gesetz zu gehorchen – der Autorität Gottes, die das Gute gebietet und das Böse verbietet.
Das natürliche Gesetz, das in jedes Menschen Herz geschrieben ist, verbietet die Tötung Unschuldiger. Abtreibung ist genau das: die direkte Tötung eines unschuldigen menschlichen Lebens. Wer sich dafür „entscheidet“, wählt nach Leo XIII. nicht Freiheit, sondern Missbrauch der Freiheit – er wird, wie der Papst mit Thomas von Aquin sagt, zum Sklaven der Sünde.
Zum Staat: Leo XIII. lehrt, dass der Staat Böses manchmal dulden darf, um noch größeres Übel zu vermeiden – aber er darf es niemals als Recht anerkennen oder schützen. Genau das tut ein Staat, der Abtreibung legalisiert und als „Frauenrecht“ bezeichnet.
Fazit von Leo XIII. auf deine Frage:
Es gibt keine Freiheit zur Abtreibung. Das wäre genau die falsche, verkehrte Freiheit, die er als Zügellosigkeit (licentia) verurteilt – keine echte Freiheit, sondern Lizenz zum Bösen.
Nachfolgend Erklärungen zum besseren Verständnis der „Natürlichen und moralischen Freiheit“ in Bezug auf die „Abtreibung eines Kindes“:
Leo XIII. unterscheidet klar:
• Natürliche Freiheit: Die Frau hat die Fähigkeit, zwischen verschiedenen Handlungen zu wählen – auch die, eine Abtreibung in Betracht zu ziehen. Das ist die bloße Möglichkeit zur Entscheidung.
• Moralische Freiheit: Die wahre Freiheit besteht darin, das sittlich Gute zu wählen, das der rechten Vernunft und dem Naturrecht entspricht. Wer stattdessen ein Scheingut wählt (z. B. „Es ist mein Körper, es ist noch kein Mensch, es ist meine Selbstbestimmung“), missbraucht die Freiheit und gerät in die Knechtschaft der Sünde.
Die Argumentation „deshalb habe ich die moralische Freiheit“ verkehrt genau dieses Prinzip:
Sie löst die Freiheit von der Wahrheit über das menschliche Leben. Leo XIII. warnt davor, dass eine solche Freiheit, die sich von Gott, der Wahrheit und der natürlichen Ordnung trennt, keine echte Freiheit mehr ist, sondern Willkür. Sie führt zur Zerstörung der eigenen Würde und der Würde des anderen (hier des Kindes).
Die „Freiheit“, über das Leben eines unschuldigen Menschen zu verfügen, ist nach dieser Lehre keine moralische Freiheit, sondern deren Gegenteil – ein Akt gegen die rechte Vernunft und gegen das fundamentale Naturrecht auf Leben.
Was ist natürliche Freiheit bei Leo XIII.?
Leo XIII. beschreibt die natürliche Freiheit (libertas naturalis) als die grundlegende, von Gott gegebene Fähigkeit des Menschen, als vernunftbegabtes Wesen Herr über seine eigenen Handlungen zu sein.
Er zitiert dazu die Heilige Schrift: Der Mensch ist „in der Hand seines Rates“ (Sir 15,14). Das bedeutet:
• Der Mensch kann zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen.
• Er hat die Macht, selbst zu entscheiden, was er tut oder lässt.
• Diese Freiheit ist die Quelle aller anderen Freiheiten und macht die Würde des Menschen aus.
• Sie gilt nur für Wesen mit Vernunft (nicht für Tiere, die weitgehend instinktgeleitet sind)
• Durch diese Freiheit ist der Mensch für seine Taten verantwortlich.
Wichtig: Natürliche Freiheit ist noch nicht die „gute“ oder moralische Freiheit. Sie ist zunächst nur die Fähigkeit zur Wahl – egal, ob die Wahl gut oder schlecht ausfällt. Sie ist wie ein Werkzeug, das man richtig oder falsch einsetzen kann.
Beispiel zur Veranschaulichung
Stellen wir uns eine Frau vor, die schwanger ist und vor der Entscheidung steht, ob sie eine Abtreibung vornehmen lassen soll oder nicht.
• Natürliche Freiheit zeigt sich hier so:
Die Frau besitzt die innere Fähigkeit, selbst zu entscheiden. Sie kann nachdenken, verschiedene Optionen abwägen („Ich könnte das Kind austragen und großziehen“ oder „Ich könnte es abtreiben lassen“), und sie hat die Macht, eine dieser Möglichkeiten in die Tat umzusetzen. Sie ist nicht wie ein Tier, das rein instinktiv oder zwanghaft handelt – sie ist „in der Hand ihres Rates“.
Diese Freiheit macht sie verantwortlich: Was auch immer sie wählt, sie tut es nicht als Marionette, sondern als freies, vernunftbegabtes Wesen. Deshalb kann man sie später für ihre Entscheidung moralisch oder rechtlich zur Rechenschaft ziehen.
• Was natürliche Freiheit nicht ist:
Sie gibt der Frau kein Recht, jede Wahl zu treffen. Sie sagt nur: „Du kannst wählen.“ Ob die Wahl gut oder böse ist, entscheidet sich erst auf der Ebene der moralischen Freiheit.
Weiterer Erklärungsversuch:
• Natürliche Freiheit = die Fähigkeit zu wählen (im Beispiel: sie kann die Abtreibung wählen oder ablehnen).
• Moralische Freiheit = die Fähigkeit, das sittlich Gute zu wählen und der rechten Vernunft zu folgen (im Beispiel: das Gute wäre, das Leben des unschuldigen Kindes zu schützen).
Wer die natürliche Freiheit nutzt, um Böses zu tun (z. B. das Kind zu töten), missbraucht sie nach Leo XIII. und verliert die wahre (moralische) Freiheit – er gerät in die Knechtschaft der Sünde.
Weiterer Erklärungsversuch:
1. Natürliche Freiheit (libertas naturalis)
• Dies ist die grundlegende Fähigkeit des Menschen, als vernunftbegabtes Wesen frei zu wählen und Herr über seine Handlungen zu sein („in der Hand seines Rates“).
• Sie ist ein hohes natürliches Gut und die Quelle aller anderen Freiheiten.
• In Bezug auf Abtreibung: Eine Frau besitzt diese natürliche Freiheit – sie kann theoretisch entscheiden, eine Abtreibung vorzunehmen oder nicht. Die Freiheit gibt ihr die Möglichkeit zur Wahl, aber kein Recht auf jede beliebige Wahl.
2. Moralische Freiheit (libertas moralis)
• Dies ist die wahre Freiheit: die Fähigkeit, der rechten Vernunft (recta ratio) zu folgen, das sittlich Gute zu wählen und unbeirrt auf das letzte Ziel (Gott und das ewige Heil) zuzustreben.
• Wer gegen die rechte Vernunft handelt und ein Scheingut (trügerisches Gut) wählt, missbraucht die Freiheit und gerät in die Knechtschaft der Sünde.
• Wahre Freiheit besteht nicht in Willkür oder „Autonomie“, sondern im Gehorsam gegenüber dem moralischen Gesetz, der natürlichen Ordnung und Gottes Geboten.
Anwendung auf Abtreibung
• Das ungeborene Kind ist von der Empfängnis an ein menschliches Wesen mit unverletzlichem Recht auf Leben – dies gehört zum Naturrecht, das Leo XIII. stark betont.
• Die vorsätzliche Tötung eines unschuldigen Kindes verstößt gegen das fundamentale Gebot „Du sollst nicht töten“ und gegen die rechte Vernunft.
• Eine Frau, die sich für eine Abtreibung „entscheidet“, übt daher keine moralische Freiheit aus, sondern deren Gegenteil: Sie folgt einem Scheingut (z. B. Bequemlichkeit, Angst, sozialer Druck) und zerstört damit die sittliche Ordnung.
• Es gibt kein natürliches oder moralisches Recht einer Frau, über das Leben ihres ungeborenen Kindes so zu „bestimmen“, dass sie es töten lässt. Solche „Freiheit“ ist nach Leo XIII. ein Missbrauch der Freiheit, der sowohl die Würde der Mutter als auch die des Kindes verletzt.
Kurz gesagt:
Natürliche Freiheit gibt die Fähigkeit zur Entscheidung.
Moralische Freiheit verlangt, das Gute zu wählen – nämlich das Leben des Kindes zu schützen.
Abtreibung ist kein legitimes Recht, sondern ein Akt gegen die rechte Vernunft und damit gegen die wahre Freiheit.
Leo XIII. würde eine „Recht auf Abtreibung“ als typisches Beispiel für die falschen modernen Freiheitsvorstellungen ablehnen, die er in Libertas kritisiert: Freiheit, die sich von Gott und der Wahrheit löst und ins Verderben führt.
Natürliche Freiheit und moralische Freiheit bei Leo XIII.
In seiner Enzyklika Libertas praestantissimum (1888) unterscheidet Leo XIII. klar zwischen zwei Arten der Freiheit:
• Natürliche Freiheit (libertas naturalis) ist die grundlegende Fähigkeit des Menschen (als vernunftbegabtes Wesen), zwischen verschiedenen Handlungen zu wählen. Sie ist ein hohes Gut, das die Würde des Menschen ausmacht: Der Mensch ist „in der Hand seines Rates“ (vgl. Sir 15,14) und hat Gewalt über seine Handlungen. Diese Freiheit ist die Quelle aller anderen Freiheiten.
• Moralische Freiheit (libertas moralis) ist jedoch die wahre, vollkommene Freiheit. Sie besteht nicht darin, alles Beliebige zu tun, sondern darin, der rechten Vernunft (recta ratio) und dem moralischen Guten zu folgen, das auf Gott und das ewige Ziel des Menschen ausgerichtet ist. Wer gegen die rechte Vernunft handelt und das Böse wählt (auch wenn es als „Gut“ erscheint), missbraucht die Freiheit und gerät in Knechtschaft der Sünde. Leo XIII. schreibt dazu sinngemäß: Der Mensch ist frei, der Vernunft zu gehorchen, das moralisch Gute zu suchen und unbeirrt auf sein letztes Ziel zuzustreben – aber er kann auch davon abweichen und sich ins Verderben stürzen.
Freiheit ist für Leo XIII. also keine Willkür oder „Autonomie“, die sich über objektive moralische Gesetze hinwegsetzt. Wahre Freiheit ist immer an die Wahrheit, an die natürliche Ordnung und an Gottes Gesetz gebunden. Eine Freiheit, die das Böse wählt, ist keine echte Freiheit, sondern deren Missbrauch.
Anwendung auf die Abtreibung
Leo XIII. spricht in Libertas nicht explizit von Abtreibung (das Thema wurde im 19. Jahrhundert noch nicht in derselben öffentlichen Schärfe diskutiert wie heute). Seine Prinzipien zur Freiheit und zum Naturrecht sind jedoch eindeutig und lassen sich direkt anwenden:
• Das ungeborene Kind ist von der Empfängnis an ein menschliches Wesen mit eigener Würde und einem unverletzlichen Recht auf Leben. Dies gehört zum Naturrecht (ius naturale), das Leo XIII. in anderen Enzykliken (z. B. Rerum novarum) stark betont: Der Mensch hat von Natur aus Rechte, die dem Staat und jedem Einzelnen vorausgehen, darunter das Recht zu leben und sich zu schützen.
• Eine Abtreibung ist die vorsätzliche Tötung eines Unschuldigen. Sie verstößt gegen das fundamentale moralische Gesetz „Du sollst nicht töten“ (5. Gebot), das Teil der ewigen und natürlichen Ordnung ist. Die Wahl für eine Abtreibung ist daher keine Ausübung moralischer Freiheit, sondern deren Gegenteil: Sie folgt nicht der rechten Vernunft, sondern einem „leeren Schein des Guten“ (z. B. Bequemlichkeit, Angst, sozialer Druck). Nach Leo XIII. führt eine solche Wahl zur „freiwilligen Zerstörung“ und zur Knechtschaft.
• Die Frau (wie jeder Mensch) hat eine natürliche Freiheit, Entscheidungen zu treffen. Aber sie hat kein Recht auf eine Handlung, die objektiv böse ist.
Das „Recht auf Selbstbestimmung“ endet dort, wo es in die Rechte eines anderen unschuldigen Menschen eingreift – erst recht in dessen Recht auf Leben. Leo XIII. betont, dass Freiheit immer mit Verantwortung und mit der Achtung der göttlichen und natürlichen Ordnung einhergeht. Der Staat oder die Gesellschaft dürfen eine solche Handlung nicht als „Recht“ anerkennen, da sie gegen das Gemeinwohl und die Grundlagen der menschlichen Gesellschaft verstößt.
Zusammengefaßt:
• Natürliche Freiheit gibt der Frau die Fähigkeit, zu wählen – aber keine Lizenz zum Bösen.
• Moralische Freiheit verlangt, dass sie das Gute wählt: das Leben ihres Kindes zu schützen und zu fördern
• Eine „Bestimmung über das Leben des ungeborenen Kindes“ im Sinne einer Abtreibungsentscheidung ist daher kein legitimes Recht, sondern ein Missbrauch der Freiheit, der die Würde sowohl der Mutter als auch des Kindes verletzt.
Leo XIII. würde eine solche Haltung als typisches Beispiel für die irrigen „modernen Freiheiten“ kritisieren, die er in Libertas ablehnt: Freiheiten, die sich von Gott und der Wahrheit lösen und letztlich zur Zerstörung führen.
Die katholische Lehre hat diese Prinzipien später (z. B. in Evangelium vitae von Johannes Paul II.) explizit auf die Abtreibung angewandt, bleibt aber in voller Kontinuität mit Leo XIII.: Das menschliche Leben ist von Anfang an heilig und unverletzlich. Wahre Freiheit dient dem Leben, nicht seiner Vernichtung.
Weitere Erklärungsversuche:
Natürliche Freiheit (auch psychische Freiheit genannt, weil sie die seelische, geistige Fähigkeit des freien Willens meint): Das ist der freie Wille selbst. Du kannst zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen – auch das Falsche oder Böse. Es ist die grundlegende Fähigkeit des Menschen, Herr über seine Handlungen zu sein. Leo nennt sie die „Quelle“ aller Freiheit.
Moralische Freiheit: Das ist die wahre, vollkommene Freiheit. Sie besteht darin, ungehindert das Gute zu wählen und dem Bösen zu entsagen. Wer das Böse wählt, missbraucht seine natürliche Freiheit und wird zum Sklaven der Sünde. Moralische Freiheit wird durch Vernunft, Tugend, Gesetz und Gottes Gnade erreicht.
Kurz gesagt: Psychisch (natürlich) kannst du frei wählen, auch falsch. Moralisch bist du erst frei, wenn du richtig wählst – nämlich das Gute, das mit Gottes Gesetz übereinstimmt.
Leo sagt: Die Möglichkeit, Böses zu wählen, zeigt einen Mangel in der Freiheit, nicht ihre Vollkommenheit. Wahre Freiheit ist Freiheit zum Guten. Das ist die Unterscheidung, die er trifft.
Papst Leo XIII. hat nie direkt über Abtreibung gesprochen – die Debatte gab es in seiner Zeit 1888 noch nicht so wie heute.
Aber seine Lehre in Libertas praestantissimum lässt sich eindeutig darauf anwenden, und zwar so:
Wahre Freiheit ist nur Freiheit zum Guten.
Leo XIII. sagt wörtlich: Die Freiheit verleiht dem Menschen die Würde, Herr über seine Handlungen zu sein – aber es kommt darauf an, wie man diese Würde gebraucht. Aus dem rechten Gebrauch der Freiheit kommen die höchsten Güter, aus dem Missbrauch die größten Übel.
Er schreibt weiter: Die menschliche Freiheit setzt in jeder Hinsicht die Notwendigkeit voraus, einem höchsten und ewigen Gesetz zu gehorchen – der Autorität Gottes, die das Gute gebietet und das Böse verbietet.
Das natürliche Gesetz, das in jedes Menschen Herz geschrieben ist, verbietet die Tötung Unschuldiger. Abtreibung ist genau das: die direkte Tötung eines unschuldigen menschlichen Lebens. Wer sich dafür „entscheidet“, wählt nach Leo XIII. nicht Freiheit, sondern Missbrauch der Freiheit – er wird, wie der Papst mit Thomas von Aquin sagt, zum Sklaven der Sünde.
Leo XIII. lehrt, dass der Staat Böses manchmal dulden darf, um noch größeres Übel zu vermeiden – aber er darf es niemals als Recht anerkennen oder schützen. Genau das tut ein Staat, der Abtreibung legalisiert und als „Frauenrecht“ bezeichnet.
Es gibt keine Freiheit zur Abtreibung. Das wäre genau die falsche, verkehrte Freiheit, die er als Zügellosigkeit (licentia) verurteilt – keine echte Freiheit, sondern Lizenz zum Bösen.
Zusammenfassung: Katholische Lehre über die Freiheit des Menschen nach Papst Leo XIII.
Papst Leo XIII. behandelt das Thema in seiner Enzyklika Libertas praestantissimum vom 20. Juni 1888. Er erklärt, dass die Freiheit das höchste natürliche Gut ist und nur vernunftbegabten Wesen zukommt. Sie verleiht dem Menschen die Würde, Herr über seine eigenen Handlungen zu sein.
Leo XIII. unterscheidet zwischen der natürlichen Freiheit (dem freien Willen) und der moralischen Freiheit. Wahre Freiheit besteht nicht darin, alles tun zu dürfen, was man will, sondern darin, das sittlich Gute zu wählen und das Böse zu meiden. Sie ist unlösbar mit dem ewigen und natürlichen Gesetz Gottes verbunden.
Der Kern seiner Lehre lautet: Die Natur der menschlichen Freiheit setzt in jeder Hinsicht die Notwendigkeit voraus, einem höchsten und ewigen Gesetz zu gehorchen – der Autorität Gottes, die das Gute gebietet und das Böse verbietet. Gottes Gesetz mindert die Freiheit nicht, sondern vervollkommnet sie, denn der höchste Zweck des Menschen ist Gott selbst.
Wer das Böse wählt, missbraucht die Freiheit und wird zum Sklaven der Sünde. Eine sogenannte Freiheit, die sich über das göttliche und natürliche Gesetz hinwegsetzt, ist keine echte Freiheit, sondern bloße Zügellosigkeit.
Konkret auf die Abtreibungsfrage angewandt: Abtreibung ist die direkte Tötung eines unschuldigen menschlichen Lebens und verstößt gegen das fünfte Gebot sowie das natürliche Gesetz, das jedem Menschen von seiner Empfängnis an das unverletzliche Recht auf Leben gibt. Niemand hat die Freiheit, ein unschuldiges Leben zu nehmen.
Leo XIII. grenzt sich klar vom liberalen Freiheitsverständnis ab, das Freiheit als absolute Autonomie ohne Bindung an Gott versteht. Für ihn ist echte Freiheit immer Freiheit zum Guten, zur Wahrheit und zu Gott. Sie findet ihre Vollendung in der Unterordnung unter den Willen Gottes und dient der menschlichen Würde, statt sie zu zerstören.
Nach der Lehre von Papst Leo XIII. hat eine Frau kein Recht, über eine Abtreibung ihres ungeborenen Kindes zu „bestimmen“ – also kein moralisches oder natürliches Recht, das Leben des Kindes zu beenden.
Wir hoffen, daß diese Erklärungsversuche zum Verständnis beitragen, daß eine Mutter in guter Hoffnung (also schwanger) nicht die Wahl, die Entscheidungsfreiheit hat, über Leben oder Tod zu bestimmen.
Nach unserer Auffassung sind auch nur schon blose Suggestionen, eine Frau habe ein Entscheidungsrecht, eine Entscheidungsfreiheit über Leben oder Tod ihres ungeborenen Kindes zu bestimmen,
kontraproduktiv für einen konsequenten Lebensschutz.
Wenn Lebensrechtler bewußt und gezielt einer sogenannten „Entscheidungsfreiheit“ oder einem „Entscheidungsrecht“ in Bezug auf die Abtreibung zustimmen oder diese auch nur suggerieren, dann wird man an einen mutigen „Streiter im Weinberg des Herrn“ erinnert, der den Satz prägte:
„Das Gute am Bösen ist das Geschenkpapier des Teufels!“
