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2. Senat des Bundesverfassungsgericht behandelt Verfassungsklage von Kristina Hänel, Gießener Tötungsspezialistin für ungeborene Kinder

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eingang der Verfassungsklage von Abtreiberin Kristina Hänel gegen den § 219a StGB bestätigt. Der 2. Senat ist zuständig und wird entscheiden. Die spannende Frage ist: Stellt dieser Senat die Rechtssprechung bezüglich Lebensrecht und Menschenwürde auf den Kopfoder wird er das Menschenrecht auf Leben für ALLE stärken und bestätigen und somit das Bewerben der Kindstötung im MutterleibWeiterlesen

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