2. Senat des Bundesverfassungsgericht behandelt Verfassungsklage von Kristina Hänel, Gießener Tötungsspezialistin für ungeborene Kinder

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eingang der Verfassungsklage von Abtreiberin Kristina Hänel gegen den § 219a StGB bestätigt.

Der 2. Senat ist zuständig und wird entscheiden.
Die spannende Frage ist:
Stellt dieser Senat die Rechtssprechung bezüglich Lebensrecht und Menschenwürde auf den Kopf
oder
wird er das Menschenrecht auf Leben für ALLE stärken und bestätigen und somit das Bewerben der Kindstötung im Mutterleib untersagen?

Wie wird die Zukunft aussehen, wie wird es um den Lebensschutz der ungeborenen Kinder bestellt sein, wenn der 2. Senat in der „219a-Hänel-Sache“ entschieden hat?
Anhand der nachfolgenden Informationen können Sie spekulieren!
Die Damen und Herrn des 2. Senats des BVG:

 – Prof. Dr. Doris König, M.C.I., Vizepräsident des BVerfG und Vors. 2. Senat
(Rotary-Club Hamburg-Steintor seit 2003 / Distrikt 1890)

– Prof. Dr. Peter M. Huber
(Rotary-Club München seit 2003, fr. Jena 1993) / Distrikt 1840)Monika Hermanns

Peter Müller

– Dr. Sibylle Kessal-Wulf
(Rotary-Club Karlsruhe-Baden seit 2003 / Distrikt 1930)

– Dr. Ulrich Maidowski (2014-22026/SPD)*

– Prof. Dr. Christine Langenfeld (2016-2028/CDU/CSU)*
(Ehemann Dr. Harald Langenfeld: Rotary-Club Leipzig-Brühl seit 2008, fr. Saarbrücken / Distrikt 1880)


– Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein, (politisch als links eingestuft)2012 vor dem BverfG als Bevollmächtigte von „Bündnis 90/Die Grünen“ und „Die Linke“ tätig

Die aktuelle Konstellation im 2. Senats des BVerfG läßt nicht GUTES in Bezug auf die bevorstehende Entscheidung zum § 219a StGB erwarten. Es läßt befürchten, daß der Schutz des Lebens weiter aufgeweicht wird. Zunächst mit der Streichnung des 219a StGB, dem dann die totale Legalisierung der Kinderabtreibung folgen wird.
Eine Hoffnung bleibt: GOTT läßt sich nicht spotten !

Ihr Einsatz ist notwendig – heute mehr denn je !

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