Drohungen von Links-Radikalen und Feministen gegen Lebensrechtler
Keine Frage!:Das Recht auf Meinungsäußerung in Wort, Schrift und Bild sowie das Recht auf Versammlungsfreiheit steht jedem Bürger oder jeder Vereinigung in Deutschland noch (!) zu (siehe Artikel 5 GG).Dabei spielt es für den Staat bzw. sollte es für den Staat keine Rolle spielen, welche Meinung man vertritt. Auch wenn diese noch so verrückt wäre, man dürfte sie äußern können.EinschränkungenWeiterlesen
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