Menschenrechte.online

Kirstina Hänel fordert nun höhere Vergütung für die Tötung von Kindern im Mutterleib

In einem Interview des Deutschlandfunks am 18. Januar 2022 mit der 219-Idols-Figur Kristina Hänel aus Gießen, eine verurteilte Wiederholungstäterin, wurde deutlich: Von der kostenlosen Werbekampagne der Medien im Bezug um den § 219a StGB profitiert zunächst eine Gießener Tötungspraxis. Kinderabtreiberin Hänel gibt an, daß sie Kunden wegschicken muß, weil sie nicht alle behandeln kann. Dabei sieht in den meisten FällenWeiterlesen

Weiterlesen