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Kinderabtreiberin Kristina Hänel hat ein Ziel schon erreicht

Seit mehr als einem Jahr kämpft die 62-jährigre Giessener Tötungsspezialistin (§218 Stgb) Kristina Hänel wie besessen, daß sich Justiz und Politiker ihrer Auffassung von Werbung und Information beugen und entsprechend den § 219a StGB (Werbeverbot für die Tötung ungeborener Kinder) ändern. Die Kinderabtreiberin Hänel wurde im November 2017 vom Amtsgericht Gießen wegen unerlaubter Werbung für den Schwangerschaftsabbruch zu einer GeldstrafeWeiterlesen

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