Verbot der Abtreibungswerbung nicht aufheben!

Am 24.11.2017 verurteilte das Amtsgericht Gießen die 61-jährige Medizinerin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro.
Frau Hänel hatte gegen den § 219a StGB (Werbung für „Abtreibung“) verstoßen, der ein Werben für die Tötung von Kindern vor deren Geburt unter Strafe stellt. Da es sich um einen Wiederholungsfall handelte und Hänel nicht einsichtig war und ist, erging das doch relativ milde Urteil gegen die Abtreiberin.
Feministische Verbände sehen in der Abtreiberin eine Galionsfigur, die für die angeblichen Rechte der Mütter streitet, willkürlich entscheiden zu können, ob ihr ungeborenes Kind leben darf oder ermordet werden soll.
Lautstark und medienwirksam (fast alle größeren Mainstream-Medienanstalten beteiligten sich daran) wurden Falschinformationen über Hänels Straftat verbreitet (sie habe lediglich informiert und nicht geworben) und – wider jede historische Logik – der § 219a StGB gar als Relikt der Nazis verschrien, der abgeschafft werden müsse.
Eine gut vorbereitete Kampagne meist feministischer und atheistischer Gruppierungen, die dann verstanden, das lebensfeindliche Polit-Establishment der Grünen, Linken und der SPD „mit ins Boot“ zu nehmen.

Politiker dieser „Anti-Life-Groups“ wollen den § 219a StGB abschaffen oder so ändern, daß die rechtswidrige Tötung eines ungeborenen Kindes als eine normale Dienstleistung verstanden wird und daher straffrei für die Tötungsmediziner beworben werden darf.
Sie behaupten, jeder Mutter habe das Recht auf freie Information und freie Arztwahl, auch wenn es um die Tötung eines ungeborenen Kindes ginge und ignorieren dabei wissenschaftliche Fakten, wie beispielsweise das Vermögen ungeborener Kinder, Schmerz zu empfinden.

Was folgen wird, wenn der § 219a StGB geändert oder abgeschafft wird, ist vielleicht vielen nicht bewußt.
Wer wird überhaupt verstehen, daß man möglicherweise in Zukunft für eine rechtswidrige Straftat werben darf, ohne dafür bestraft zu werden? Denn das Paradoxonin der BRD-Gesetzgebung besteht darin, daß das Töten der Leibesfrucht zwar ein Straftatbestand ist, jedoch nicht bestraft wird. Wenn aber eine Tat nicht mit mit Strafe belegt ist, verliert das Volk schnell das Verständnis für die Rechtswidrigkeit.

Dem folgt schließlich, von den „Anti-Life-Politiker“ eingebracht, eine Gesetzesänderung, damit der „218 StGB“ ebenfalls geändert oder abgeschaftt wird.
Ziel der Lebensfeinde: Töten eines ungeborenen Kindes (bis zur Geburt) soll legal werden. Bewerben dieser „Dienstleistung“ soll straffrei werden.

Das wäre eine große Katastrophe nicht nur für Deutschland, die verhindert werden muß.
CDU und CSU müssen auf Ihren möglichen neuen Koalitionspartner SPD und auf andere Parteien so einwirken, damit das Menschenrecht auf Leben … für alle, geborene wie ungeborene, erhalten bleibt.

Diese Forderung unterstützen Sie mit dem an Frau Angela Merkel und Herrn Horst Seehofer gerichtetes Schreiben.
Im Namen aller, ganz besonders der ungeborenen Kinder, sagen wir für Ihre Unterstützung ein herzliches
Vergelt`s Gott !

7 Kommentare

  1. Auch wenn es sehr schwer ist Koalitionen zu bilden und man dabei immer Kompromisse eingehen muss.
    Aber eine CDU / CSU sollte sich deren Werte immer bewusst bleiben und diese nicht auf dem „Altar“ einer GroKo opfern.

    Herzlichen Dank
    Ihr Reinhard Honeder

  2. Es wird immer von dem Recht der Mutter gesprochen, das ungeborene Kind hat die gleichen Rechte.
    Es gibt eine Offenbarung:
    Nationen die gesetzlich Abtreibung und gleichgeschlechtliche Ehen erlauben wird es Schlimmer als Sodom und Gomora ergehen.

  3. Auch im Hinblick auf die veranworungslosen Abtreibungen ist die GROKO nicht alternativlos.

  4. Wer dem Leben dient, dem dient das Leben! Der Mensch erntet stets, was er gesät hat!

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