Mediziner, die Menschenrecht verletzen-alt

Auch das Töten eines Menschen vor seiner Geburt ist ein eklatanter Verstoß gegen das Menschenrecht auf Leben.
Was nutzt einem Mensch das „Menschenrecht auf Leben“, wenn er vor seiner Geburt bereits getötet wurde.
In Deutschland ist die Tötung von Kindern vor deren Geburt rechtswidrig, wird aber unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestgraft (§ 218 StGB).
Eine Werbung für die Tötung von Kindern vor deren Geburt ist den Medizinern nach § 219a StGB untersagt. Lediglich sachliche Informationen über dieses Thema hat der Gesetzgeber erlaubt.

Nun stellen sich einige Länder gegen geltendes Recht  und veröffentlichen Listen von Medizinern, die bereit sind, Kinder im Mutterleib zu töten.

Obwohl die Behörden gegen geltende Richtlinien verstoßen, bewerben Sie (vermutlich mit Genehmigung der Abtreiber), die Mediziner, die zum Töten nach § 218 StGB sich bereit erklärt haben.

74 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen bewerben in Deutschland staatliche Behörden die Tötungsmediziner.
Eine Katastrophe!
Nachfolgend werden wir die „Abtreiber-Listen“ der einzelnen Länder als pdf-Dokument veröffentlichen.

Wenn Sie, liebe Frau und Mutter, eine Frauenärztin oder einen Frauenarzt bzw. eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen suchen,
dürfen Sie gerne die nachfolgenden Listen nutzen, um die Medizinerin oder den Mediziner bei Ihrer Auswahl auszuschließen, die am KINDERMORD im MUTTERLEIB (so nennen wir Abtreibung) mitwirken.

Hansestadt Hamburg
Abtreiberliste Berlin

BZgA (Familienplanung.de)
10000-19999

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