„Hadamar-Urteil“ – mahnend für unsere Zeit

„Hadamar- Urteil“ Frankfurter Oberlandesgerichtes vom 21.3.1947, AZ: 4 Kls 7 /47

1947 ein mahnendes Urteil,
doch 2019 fast völlig vergessen !

Zitat aus dem

Zitat aus dem „Hadamar- Urteil“
Frankfurter Oberlandesgerichtes vom 21.3.1947, AZ: 4 Kls 7 /47
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„Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht,
das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß.
Es ist das Naturrecht,
das der menschlichen Rechtssetzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht.

Es gibt letzte Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind,
daß sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll,
im letzten nach diesem Naturrecht,
diesem über den Gesetzen stehenden Recht, auszurichten hat…

Verstößt ein Gesetz hiergegen und
verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts,
so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen
nicht mehr mit dem Recht gleichzusetzen.

Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger,
sondern es ist rechtsungültig und
darf von ihm nicht befolgt werden.

Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich,
daß es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann,
obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die
äußerlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.

Einer dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten Rechtssätze ist
der Satz von der
Heiligkeit des menschlichen Lebens
und dem
Recht des Menschen auf dieses Leben …“