Gibt es eine Wahlfreiheit der Frau und Mutter ?

Der „Weser-Kurier“ (Artikel vom 5.2.2020 („Die Frauen haben keine Wahlfreiheit“) und Kinderabtreiberin Kristina Hänel selbst (Im Beitrag der Heinrich-Böll-Stiftung „Sie ist schwanger – sie muß die Entscheidung treffen“) verweisen darauf hin, wie Feministen eigentlich immer, daß der Mutter die Entscheidung über Leben und Tod ihres noch nicht geborenen Kindes zustände.

Naürlich hat die Frau eine Wahlfreiheit, ein Recht zu entscheiden !
Daran besteht kein Zweifel !!

Die Frau hat die Wahlfreiheit, das Recht zu entscheiden … will sie mit dem auserwählten Mann „in die Kiste“, will sie Geschlechtsverkehr haben oder will sie das nicht. Das ist ihr Recht und ihre Verantwortung!
Dabei weis die Frau (wie der Mann natürlich ebenfalls), daß es in keinem Fall eine hundertprozendige Garantie gibt, daß sie nicht doch Mutter werden und ein Kind empfangen (trotz aller Vorsicht und „sicherern“ Verhütungsmethoden) und der aktuelle „Bettpartner“ der Vater ihres Kindes werden könnte.
Der Frau ist auch bekannt, daß sie das Kind austragen wird und nicht der Mann – eben biologisches Allgemein-Grundwissen!
Und eben beide, Frau und Mann, wissen um diesen biologischen Prozeß der Fortpflanzung, der eben dem Geschlechtsakt seinen tiefen Sinn gibt.

Keine Entscheidungsfreiheit hat die Mutter mehr, nachdem sie ein Kind empfangen hat, über dessen Leben oder Tod zu entscheiden.
Das gezeugte Kind besitzt mit seiner Existenz, obwohl noch ungeboren, die gleichen Rechte, wie seine Mutter und natürlich wie sein Vater.
Das gezeugte Kind hat eine Würde und ein absolut uneingeschsränktes Recht auf Leben.
Auch dem gezeugten, aber noch nicht geborenen Menschen steht das
Menschenrecht auf Leben zu … bedingungslos und uneingeschränkt.
Und dieses, wenn auch noch kleine und verborgene Leben im Bauch seiner Mutter, hat die gleichen Rechte wie seine Mutter.
Alles andere wäre babarisch und menschenverachtend.

Vorher:
Wahlfreiheit … Entscheidungsfreiheit :
JA, für Mann und Frau !

Nachher:
Wahlfreiheit … Entscheidungsfreiheit:

NEIN, für Vater und Mutter !!

Beide, Mann und Frau, müssen zu ihrem Handeln stehen und Verantwortung übernehmen.
Verantwortung übernehmen heißt aber nicht, sein eigenes Kind, der unschuldige, wehrlose, kleine Mensch, vom Henker in Stücke zerreißen zu lassen, zu vergiften und mit dem Müll zu entsorgen.