Strafanzeigen gegen Merkel, Spahn, Seehofer, Gröhe und de Maizière

Durch die aktuelle „Influenza-Welle“, ausgelöst von „COVID-19“, einem neuen Influenza-Virus, waren mit Stand 16. März 2020 in Deutschland 5.500 Personen infiziert und 13 Personen verstorben.
Die Bundesregierung bzw. die verantwortliche Bundeskanzlerin, der Innenminister und der Gesundheitsminister erachteten es als geboten, zum Schutze der Bevölkerung weitreichende Einschränkungen zu erlassen.
Ob diese Notwendigkeit tatsächlich bestand, soll hier und jetzt nicht diskutiert werden.
Am 2.4.2020 veröffentlichte das Bundesgesundheitsamt nachfolgende Statistik:

Nach der Statistik von „Johns Hopkins CSSE“ sind weltweit 47522 Menschen an dem Corona-Virus verstorben.
Dies können wir nicht nachprüfen, insbesondere auch nicht, was genau die Statistik als „Corona-Fall“ betrachtet und erfaßt wird.
(Erfassungszeitraum: Dezember 2019-2.4.2020)

Es sind zum 2.4.2020, Gott sei Dank, noch keine 25.100 Menschen, sondern „erst“ 931 Personen am Corona-Virus verstorben, dennoch wurden vor einigen Wochen bereits weitreichende Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung und zur Bekämpfung des Influenza-Virus „COVID-19“ von der Bundesregierung bzw. den zuständigen Ministern veranlaßt.
Das dadurch massiv Grundrechte und Menschenrechte eingeschränkt werden, wird von den meisten Bürgern als notwendiges Übel akzeptiert.

Allerdings stellt sich die Frage, warum nicht bereits 2017/18, als in Deutschland ebenfals ein Influenza-Virus (eine Grippe-Welle) sich breitmachte, keine Gegenmaßnahmen veranlaßt wurden. Damals starben 25.100 Menschen.
Es ist nicht auszudenken, wie viele der Verstorbenen vor dem Influenza-Virus-Tod man hätte retten können, wenn die verantwortlichen Politiker so reagiert hätten, wie sie das heute tun.

Die „Initiative Nie Wieder“ ist der Auffassung, daß die zuständigen Minister durch „einen beispiellosen Akt des Nichthandelns“ in den Jahren 2017/18 den Tod von 25.100 Menschen zu verantworten haben und hat am 16.3.2020 bei der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen „unterlassene Hilfeleistung“ gestellt.

Hätten sich diese Minister vor der Influenza-Welle 2017/18 an den „Pandemie-Plan“ des RKI orientiert … viele Bürger hätten geretet werden können.

Vielleicht findet die Staatsanwaltaschaft eine Antwort auf die Frage, warum erst im Jahre 2020 unsere Politiker zur Bekämpfung eines alljährlich wiederkehrenden Grippe-Virus (mutiert allerdings von Jahr zu Jahr) derartig drastische und einschränkende Maßnahmen veranlaßten und nicht schon früher?

Vielleicht doch nur ein April-Scherz der StA München?