Was dürfen wir von Justizminister Marco Buschmann noch erwarten?

„Frauen“, „Gesundheit“ und „Justiz“, eine „Dreieinigkeit des Todes“, stehen zusammen und schmieden einen niederträchtigen Plan gegen das Menschenrecht auf Leben für ALLE.
Wahrscheinlich werden 77 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen deutsche Mediziner ihr MORDSgeschäft, das Töten ungeborener Kinder, straffrei bewerben können. Diese Niedertracht einer Rechts- besser gesagt Unrechtssprechung fiel nicht einmal den Nazischergen ein.

Beweis: Screenshot Berliner Zeitung vom 23.12.2021

Die „Henker“ für die ungeborenen Kinder bereiten sich schon mal auf den „TagX“ vor.

Es wird offensichtlich klappen, denn sie haben mindestens „Familie“,“Gesundheit“ und „Justiz“,als bereitwillige Vollstrecker, hinter sich

Die Aussage des neuen Justizminister ist erschreckend.
Als erstes Gesetz, war er zu ändern (abschaffen) bereits angegangen ist, ist der Werbeparagraph 219a StGB, der in seiner Fassung vor dem 21.2.2019 das Bewerben der Tötung ungeborener Kindern verbot.
Informationen über die Kinderabtreibung allgemein oder im Detail konnte der Abtreiber öffentlich oder im persönlichen Gespräch immer durchführen, ohne mit der Justiz ins Gehege zu kommen. Dem Tötungsspezialisten war es indes verboten, namentlich sein Tötungsgeschäft zu bewerben.

Mit der Änderung des §219a StGB wurde den Tötungsspezialisten straffrei erlaubt, ihre „Dienstleistung Töten“ zu bewerben.
Allerdings durften sie nun nicht mehr öffentlich über die Tötung ungeborener Kinder informieren (im persönlichen Gespräch war das immer möglich) … verständlich … denn welcher Mediziner klärt eine Kundin genau über das auf, war er bei einer „Abtreibung“ genau tut? Ganz so doof dürfen wir uns diese Tötungsmediziner nicht vorstellen, denn mit einem wissenschaftlich einwandfreien Aufklärungsgespräch würde er seine mögliche Einnahme von 400-1.000 Euro in Gefahr bringen wollen…und das wird keiner wollen.
Daher sollte die Informationshoheit (nach der neuesten Fassung des §219aStGB) von anerkannten Beratungsstellen und sozialen Einrichtungen geleistet werden, die unabhängig und objektiv aufklären… und nicht in einer Gewinnabsicht!

Wieder ein Taufschein-Katholik, der das Menschenrecht auf Leben für ALLE verrät!

Man kann davon ausgehen, daß der „katholische“ Minister den §219a StGB in Gänze streichen wird. Töten von Kindern wird dann eine ganz normale Dienstleistung sein … eine unter vielen, die beworben werden kann.

Massenkinderabtreiberin Hänel freut sich über die bevorstehende Änderung. Verständlich, denn mit Werbemaßnahmen werden noch mehr Mütter in die eigene Tötungspraxis gelotst werden können, was noch mehr Umsatz und noch mehr Gewinn bedeutet.
Seriöse Informationen über das Thema Abtreibung geben sicher nicht Sie, Frau Hänel, oder Ihre Mitgenossen, sondern eher die Lebensrechtler. Die Abtreiber verdienen eine Menge Kohle fürs Töten und haben ein spezielles Interesse, die abtreibungswilligen Mütter verharmlosend über den Hergang einer Kindstötung im Mutterleib zu informieren.

Darauf freuen sich bereits einige Tötungsspezialisten … denn es ist ein einträgliches Geschäft, das Geschäft mit dem Tod … ein MORDSgeschäft außerdem.

Nicht einmal in den dunkelsten Tagen unserer deutschen Geschichte dachte ein Justizminister darüber nach, das Werben für das Töten von Menschen straffrei zu stellen. Offenbar lernt man … aus der Vergangenheit … zum Negativen hin.

Mit diesem Justizminister wird noch mehr möglich sein … Sie werden sich noch wundern, was alles !!

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