Das Heidelberger „St. Josef-Krankenhaus“ kennt den „einzig richtigen Weg“ in Corona-Zeiten.

Sie kennen den Spruch: „Ich kann gar nicht so viel essen wie ich kotzen müßte“ ?
Und damit ist bereits alles über die Handlungsweise der stellvertretenen Geschäftsführerin des Heidelberger „St. Josef-Krankenhaus“, der 37-jährigen Hirschbergerin Anne-Kathrin Schmalz, gesagt.

Mit welcher Arroganz, Kaltschnäuzigkeit, Lieblosigkeit und Menschenverachtung schrieb die noch stellvertr. Geschäftsführerin den unten veröffentlichten Brief.
Überheblich, als ob sie die Weisheit für sich alleine gepachtet hätte, versperrte sie ab 1.1.2022 den ungeimpften Mitarbeitern nicht nur den Zutritt zu ihrer Arbeitsstätte, nein, sie setzte noch „eins obendrauf“ und erteilte ihnen ein Hausverbot. Ein Verstoß gegen ein erteiltes Hausverbot hat nicht unerheblich strafrechtliche Konsequenzen.

Doch warum reagiert eine Frau so hartherzig und lieblos?
Unsere Recherchen ergaben, daß möglicherweise diese Handlungsweise für Frau Anne-Kathrin Schmalz eine Art „Test“ für ihren Karrieresprung gewesen sein könnte.

Zum 31.1.2022 verläßt Anne-Kathrin Schmalz das St. Josef-Krankenhaus und wird ab 01.02.2022 neue Verwaltungsdirektorin im Sankt Vincentius Krankenhaus in Speyer. Das ist schon eine „steile Karriere“ für eine 37-Jährige Krankenhausbetriebswirtin.
Daß sich ihre ex-Kollegen über sie aufregen und auf „den Mars wünschten“ , was schert sie das. Vom fernen Speyer bekommt sie den Trubel in Heidelberg nicht mehr mit.
Doch die stolze Anne-Kathrin sollte als neue Verwaltungsdirektorin von ihrem hohen Roß etwas herunterkommen, denn auch im Speyer Krankenhaus sind Entscheidungen im Zusammenhang mit Corona und Impfung zu treffen … doch die Ausgangslage ist eine andere:
Der neue Arbeitgeber ist die Krankenhaus-Stiftung der Niederbronner Schwestern, eine Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts … eine katholische Einrichtung.
Bekannt ist, daß der Corona-Impfstoff mit Zelllinien abgetriebener Kinder entwickelt, hergestellt und/oder getestet wurde bzw. wird.
Nach katholischen Kriterien ist in Speyer eine Entscheidung wie in Heidelberg undenkbar.
Man sollte keinen Menschen zwingen, gegen seine Überzeugung eine Impfung zu verabreichen. Gerade auch dann, wenn der Impfstoff Teile von getöteter, abgetriebener Kinder enthält. Das ist niemals erlaubt und gegen Gottes Gebote gerichtet.

Schreiben Sie oder rufen Sie an … vielleicht kommt sie zur Besinnung

Screenshot am 3.1.2022 als Beweis


Vielleicht wird der Karrienesprung für Anne-Kathrin Schmalz zum einem Desaster, denn die Mitarbeiter in Speyer sind gewarnt und auf der anderen Rheinseite ist man vielleicht mutiger … wer weiß?

4 Kommentare

    1. Man muss sich noch nicht mal die Mühe machen, den ganzen Artikel zu lesen. Schon im zweiten Abschnitt wird die moralische Frage beantwortet. Und zwar von Katholiken!

  1. Unseriös dieser Artikel und voller Polemik…
    Insbesondere diese Behauptung mit den abgetriebenen Embryos!
    Hier mal ein seriöser Artikel zu dieser unhaltbaren Behauptung:

    https://www.google.com/url?q=https://www.br.de/nachrichten/wissen/enthalten-corona-impfstoffe-zellen-von-abgetriebenen-foeten,SabJ7Nq&sa=U&ved=2ahUKEwjf9_XS-p31AhWwNOwKHb21ADoQFnoECAkQAg&usg=AOvVaw0XK4DQmDlX9jPtMMBapF1N

    ABER: Wahrscheinlich passiert mit meinem Kommentar genau das, was „ihr“ den „Mainstream Medien“ immer vorwerft: er wird zensiert, sprich gelöscht…

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