Justizminister und Pseudo-Katholik Dr. Marco Buschmann nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau

Es ist schon erschreckend, was sich unsere gewählten Volksvertreter alles leisten dürfen.
So aktuell der Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, der einen Gesetzesvorschlag für die Abschaffung des Werbeverbots-Paragraphen 219a StGB auf den Weg gebracht hat und in der „ersten Lesung am 13.5.2022“ diesen im Deutschen Bundestag verteidigte.
In dieser Rede nimmt es der Herr Minister nicht so genau mit der Wahrheit in Bezug auf den § 219a StGB sondern schlichtweg gesagt: Dr. Marco Buschmann lügt.
Lüge 1. § 218 StGB und 219a StGB haben nichts miteinander zu tun
Lüge 2. Jeder könne im Internet Unsinn über Schwangerschaftsabbruch verbreiten, doch
die durchführenden, fachlich kompetenen Abtreiber nicht. Stimmt so teilweise erst ab 21.2.2019
Lüge 3. Streichung des §219a hat keine Auswirkung a. d. Lebensschutzkonzept des §218 StGB
Lüge 4. Die Gefahr irreführender Werbung besteht nicht, denn das Berufsrecht der der Ärztinnen und Ärzte gebietet ohnehin, nur sachlich zu informieren.

Lüge 5. Eine Frau soll informierter entschieden können…also das heute nicht möglich sei
… und dann will Buschmann die nach einem gütigen Gesetz verurteilten Wiederholungstäter rehabilitieren. Diese Mediziner hatten bewußt und mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen, haben der Aufforderung der Staatsanwaltschaft keine Folge geleistet und eine Strafe in Kauf genommen. Wenn man Sinn eines Wortes verändert, wird alles möglich.
Diesem Buschmann sollte man nicht zuviel Freiraum geben, sonst …

Wie lange noch kann sich in Deutschland ein Minister halten, der Fake-News verbreitet, um ein Gesetz durchzubringen?

Man lese und staune:
Da traut sich noch eine Zeitung etwas!

Ist das nun eine neue Eigenschaft unserer Regierungspolitiker?
Wenn man die vergangenen Monate Revue passieren läßt, könnte man das schon meinen.
Schauen Sie sich die offiziellen Meldungen über Klima/Gender/Corona/Imfung/Wirtschaft/Flüchtlinge/ Entwicklungshilfe/Ukraine-Rußland-Krieg/Waffenlieferungen etc. an.
Man arbeitet mit Halbwahrheiten oder es wird gänzlich gelogen, das sich die Balken biegen … und die Bürger schlucken es, gehen zur Arbeit und zahlen brav ihre Steuern, sodaß der Unsinn auch noch finanziert werden kann.

Zurück zum § 219a StGB.
Dieser Paragraph besagte bis zum 21.2.2019, daß Mediziner, die Kinder nach § 218 StGB – rechtswidrig aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei – im Auftrage der Mütter töteten, diesen Umstand nicht unter Namensnennung öffentlich bekannt machen durften, dh: sie durften eine Tötung nach 218 nicht bewerben.
Allerdings lagen die Adressen der Abtreibungsmediziner
den Gesundheitsämtern und Schwangerschaftsberatungsstellen vor. Bei Bedarf wurden diese nach Beratung den Müttern ausgehändigt.

Allgemeine Information über den Schwangerschaftsabbruch wie zum Beispiel die verschiedenen Tötungsmethoden, Vor- und Nachteile, Risiken und Kosten konnten die Abtreibungsärzte auf ihrer Homepage öffentlich machen.
Die „Initiative Nie Wieder“ kann es zigfach belegen, daß die Staatsanwaltschaften allgemeine Informationen der Abtreibungsärzte über den Schwangerschaftsabbruch in keinster Weise interessierte, geschweige denn verfolgte!

Dies änderte sich erst mit Neufassung des § 219a StGB durch den Bundestag am 21.2.2019. Hier muß erwähnt werden, daß der Abgeordnete Dr. Marco Buschmann gegen eine Änderung gestimmt hatte. Erst durch die vom damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn erarbeitete „Verbesserung“ wurde es den Abtreibungsmedizinern impliziert untersagt, öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Das war der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und den Beratungsstellen vorbehalten.
Somit konnte zwar der Abtreiber ab dem 21.2.2019 namentlich bekunden, daß er Abtreibungen vornimmt, allerdings nicht mehr öffentlich allgemein über Schwangerschaftsabbruch, Methoden und Kosten etc. informieren.

Die „Initiative Nie Wieder“ ist der festen Überzeugung, daß die Vorgehensweise – erst Änderung, dann Streichung des § 219a – mit den Politikern fraktionsübergreifend abgestimmt wurde.
Hätte man den §219a StGB in seiner Fassung vor dem 21.2.2019 belassen und nicht geändert, welches Argument bliebe Buschmann heute für seine Abschaffung noch?
– Gut, ein Beratungsgespräch ist zwingend – aber richtig und wichtig, geht es doch um Leben oder Tod!
– Beratungsstellen informierten, boten Hilfe an, auch finanzieller Art
– Beratungsstellen nannten Adressen der Abtreibungsmediziner, wenn erforderlich
– Abtreibungsmediziner konnten allgemein und öffentlich über Abtreibung informieren
– Abtreibungsmediziner konnten im persönlichen Gespräch Details über die Abtreibung geben
OK, Abtreiber durften damals öffentlich nicht bekanntgeben, daß sie Abtreibungen durchführen. Ist ja mal zunächst unwichtig. Und … daß das Bewerben einer rechtswidigen, nicht normalen „Dienstleistung“ absurd ist, versteht sich von selbst.


Welches vernünftige Argument hätte der heutige Justizminister für die Abschaffung des
§ 219a, wenn keine Änderung stattgefunden hätte?

Wäre der §219a StGB nicht von Jens Spahn so „günstig“ verändert worden … Buschmann fehlten heute die Argumente

Eine Anmerkung, Herr Justizminister, zu den Fake-News-Infos!
Diese finden Sie bei den Abtreibungsmedizinern oder Organisationen, die gegen das Menschenrecht auf Leben für alle streiten.
Glauben Sie denn ernsthaft, ein Abtreibungsmediziner erklärt einer abtreibungswilligen Mutter wahrheitsgemäß, was er bei einem „Schwangerschaftsabbruch macht … was mit dem Kind geschieht und wo und wie er dieses entsorgt? Das könnte doch die Mutter umstimmen – und damit wären seine Einnahmen dahin!
Für 8-10 Minuten „ein bisschen Töten“ etwa 400-800 €uro = ein MORDsgeschäft = es lohnen sich für Abtreiber die Fake-Informationen (Fake-Informationen sind für die Abtreiber höchst profitabel)!

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages wird sich in einer Öffentlichen Sitzung bereits am 18. Mai 2022 mit Buschmanns Gesetzesentwurf, der ersatzlosen Streichung des § 219a StGB, befassen und anschließend eine Empfehlung abgeben.
Doch auch da sind bereits die Weichen gegen das gottgegebene Menschenrecht auf Leben für Alle gestellt.

FAZIT: Das Menschenrecht auf Leben – vor und nach der Geburt – hat für die Politiker nichts mehr mit GOTT, Ethik, Sitte und Moral zu tun, sondern ist zu einer ein politisch, ideologisch und utilitaristischen Sache verkommen.

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