„Trau keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast“ … und „trau keinem Rechtsausschuss, wenn du die Gutachter nicht selbst ausgesucht hast“

Pastor Albrecht Weissbach: „Es steht nicht gut um das Thema „Abtreibung“ in Deutschland

Die Pressemeldung wurde nach der Anhörung von sogenannten Experten schnell veröffentlicht.

Tenor:
Mehrheit der Gutachter für die Abschaffung des § 219a StGB

… und der Rechtsausschuss wäscht seine Hände in Unschuld !

Der Rechtsausschuss hat die entsprechenden Gutachter für das gewünschte Endergebnis am 18. Mai 2022 „gehört“, welche im Vorfeld von den einzelnen Fraktionen ausgewählt wurden. Als Alibi-Funktion mußten (im aktuellen Fall) einige christliche Gutachter herhalten.
Der Rechtsausschuss wird nun mit Martin Luther ausrufen und „leider“ die Streichung des
§ 219a StGB empfehlen müssen – kann nicht anders – wenn doch die Mehrheit von Fachexperten dieses empfiehlt.

Ein dekadentes Volk wird aus seinen eigenen Reihen keine guten Politiker „heranzüchten“ können. „Ein schlechter Baum kann keine guten Früchte bringen!“
Ein dekadentes Volk hat keine Überlebenschance und wird bald aus der Geschichte austreten.

Hier stehe ich. Ich kann nicht anders!“ – Martin Luther

Wundern wir und in Deutschland nicht, wenn die straffreie Bewerbung der Tötung von unschuldigen und wehrlöosen Kindern im Mutterleib durch deren „Henker“ bald Alltag werden wird. Auch müssen wir uns nicht wundern, wenn nach dem „1. Akt“ der 2.Akt“ folgt und den „Henkern“ bald das MORDSgeschäft mit dem Töten vor der Geburt ohne Zeitlimit straffrei möglich wird.

... und der Kampf gegen das Lebensrecht geht sofort weiter
Wie viele Kinderabtreibungen wird sie morgen wieder durchführen?

Werden die Kinderabtreiber überhaupt objektiv die Mütter informieren wollen, zB wie sie das Kind im Mutterleib zurstückeln, vergiften, absaugen und mit dem Müll entsorgen,
wenn sie befürchten müssen, daß die Mutter danach reisaus nimmt, den Tötungsauftrag storniert und somit ein Einnahmeverlust von ca. 400-800 Euro entsteht?

Einige Eindrücke aus dem Rechtsausschuss am 18.5.2022

Monika Börding

Monika Börding spricht als Bundesvorsitzende für „Pro Familia“.
„Pro Familia“ ist eingebunden in die staatlich anerkannte Schwangerenkonfliktberatung und unterhält ebenso Abtreibungszentren, in denen etas 5.000 Kinder jährlich vor der Geburt getötet werden.
Einnahmen an Blutgeld jährlich etwa 2.5 Millionen Euro.
„Pro Familia“ setzt sich für die Abschaffung des § 219a StGB als auch für die Abschaffung des § 218 StGB ein.

Valentina Chiofalo

Valentina Chiofalo gehört der AG“Legal Team“ von „Doctorsforchoice“ an.
Der Verein wurde 2019 gegründet und hat aktuell 132 Mitglieder. Bekannte Abtreiber (Gründungsmitglieder) arbeiten im Hintergrund und unterstützen den Verein.
„DoctorsforChoice“ setzt sich für die Abschaffung des
§ 219a StGB sowie des § 218 StGB (vollständige Legalisierung der Kinderabtreibung ein. Sie organisieren z.B. sogenannte „Telemedizin“ (Abtreibung zuhause) und bilden Mediziner und Studenten in der Tötungstechnik der Ungeborenen aus..

Kristina Hänel

Kristina Hänel ist eine rechtmäßig verurteile Wiederholungstäterin und führt in eigener Praxis Kinderabtreibungen durch.
Sie wurde über Deustchland Grenzen hinaus durch den Medienrummel um §219a StGB und ihre Prozesse bekannt.
Sie möchte en §219a StGB gestrichen wissen damit sie in Zukunft legal ihre rechtswidrigen, aber unter bstimmten Bedingungen, straffreien Abtreibungen bewerben kann.

„Mir als Ärztin, aus ethischen Handeln heraus, ist es wichtig, dass die medizinische Versorgung für Betroffene gewährleistet ist und das Kinder, die auf die Welt kommen, gewollt, angenommen und geliebt sind.“

Im Umkehrschluß heißt das aber auch:
Aus ethischen Handen heraus ist sie bereit, Kinder zu töten, die nicht gewollt, nicht angenommen und nicht geliebt sind.
Wenn alle Mediziner weltweit diese Prämisse konsequent umsetzen würden, hätten wir einige Milliarden Menschen weniger auf der Welt.
(Hier zum vollständigen Video ihres Statements)

Beantwortung der Fragen in Runde 1

Hinhören … sie lügt wieder!

Die „Arme“ lebte jahrelang vom Rettungsdienst und konnte mit ihren beiden Kindern von den Einnahmen ihrer Praxis nicht leben.
Das Töten von ungeborenen Kindern ist am Ende bei ihr hängen geblieben.
Für 8-10 Minuten „Arbeit“, Töten eines ungeborenen Kindes, erhalten die Abtreiber zwischen 400-800 €uro. Wenn Hänels Praxis zB. aktuell überfüllt ist, wird sie schätzungsweise 10 „Abtreibungen“ am Tage „schaffen.“ Macht 4.000-8.000 Einnahmen am Tag / 20.000-40.000 in der Woche / 80.000 – 160.000 im Monat / 800.000-1.600.000 im Jahr bei 2 Monate Jahresurlaub.
Bei einer reinen „Arbeitsleistung“ von etwa 2 Stunden am Tag für die „Kinderabtreibung“ dieser Umsatz … und davon soll man kaum leben können. Wer glaubt Ihnen das?

Beantwortung der Fragen in Runde 2

Hänel hält sich an die Vorgaben „ihrer“ Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Die gesetzlichen deutschen Regeln sind für sie persönlich zweitrangig.

Prof. Dr. Elisa Marie Hoven

Prof. Dr. med. Angela Köninger

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiuciel

Prof. Dr. Anna Katharina Mangolf

Frau Prof. Mangold ist im Bundesvorstand des Juristinnenbundes e.V. und setzt sich für die Abschaffung des § 219a StGB ein

Dr. Natascha Sasserath-Alberti (Kommissariat der Deutschen Bischöfe)

Frau Sasserath Alberti spricht für die Deutschen Bischöfe

Inga Schuchmann

Frau Inga Schuchmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, arbeitet im „Juristinnenbund e.v“ und votiert für die Abschaffung des §219a StGB

Dr. Leonie Steinl

Frau Leonie Steinl, Vorsitzende der Strafrechtskommission des „Deutschen Juristinnenbundes“ und tritt von daher für die Abschaffung des § 219a StGB ein.

Albrecht Weißbach

Albrecht Weißbach ist Pastor und seit JAnuar 2020 Geschäftsführer von „KALEB e.V.“ und lehnt die Abschaffung des § 219a StGB ab.

Wie schätzt Thomas Fischer, Rechtswissenschaftler und ehemaliger Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofes, die Causa „219a StGB“ ein.
(Hier seine im „Stern“ am 20.5.2022 veröffentlichte Kolumne)

Bundesärztekammer fordert Alkohol-Werbeverbot aber
ist für die Streichung des § 219a StGB, somit wird eine straffreie Bewerbung der Abtreiber für das Töten von unschuldigen und wehrlosen Kindern im Mutterleib möglich.

Ein Irrsinn!

Schreibe einen Kommentar