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„Trau keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast“ … und „trau keinem Rechtsausschuss, wenn du die Gutachter nicht selbst ausgesucht hast“

Die Pressemeldung wurde nach der Anhörung von sogenannten Experten schnell veröffentlicht. Tenor:Mehrheit der Gutachter für die Abschaffung des § 219a StGB … und der Rechtsausschuss wäscht seine Hände in Unschuld ! Der Rechtsausschuss hat die entsprechenden Gutachter für das gewünschte Endergebnis am 18. Mai 2022 „gehört“, welche im Vorfeld von den einzelnen Fraktionen ausgewählt wurden. Als Alibi-Funktion mußten (im aktuellenWeiterlesen

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„Werbung fürs Töten“ – Rechtsausschuss auf der Suche nach einer Alibi-Funktion

„Ich werbe nicht, ich informiere nur“ und „Einer muß es doch machen“. Rechtfertigungsversuche von Medizinnern, die Kinder vor deren Geburt töten und/oder dafür öffentlich warben und somit gegen den § 219a StGB (vor 2019) verstießen. Das permanente Anrennen gegen den §219a StGB der Feministen, die nicht allen Menschen ein Lebensrecht zugestehen und Töten als Menschenrecht festschreiben wollen, haben möglicherweise einenWeiterlesen

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