24. Juni 2022: Zwei Entscheidungen mit enormer Sprengkraft

Am 24.6.2022 stimmten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (SPD,GRÜNE,FDP,LINKE) der Abschaffung des § 219a StGB zu, CDU/CSU und die AfD stimmten dagegen.
Somit wurde ein „Pfahl“ eines Schutzkonzepts für ungeborene Kinder eingerissen, der nun den Kinderabtreibern die Möglichkeit gibt, ihr MORDSgeschäft zu bewerben.
(Anmerkung: Es ist eine Lüge der Tötungsbefürworter, es ginge nur um Information und nicht um Werbung. Seit 2001 ist dokumentiert, das die Staatsanwaltschaften reine Informatioen niemals beanstandeten. Nur bei Wiederholungstätern wurden Verfahren eingeleitet, weniger als 10 innerhalb 22 Jahren). Allein diese Tatsach bezeugt, daß es um eine Ideologie durchzusetzen geht!

 

Am 24.6.2022 kippte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten das am 22. Januar 1973 ausgesprochene kontroverse Grundsatzurteil Roe v. Wade (Richter Alito nannte es ein ungeheuerliches Fehlurteil), welches die Kinderabtreibung in allen US-Bundesstaaten als zur Privatsphäre gehörendes Recht bis zur 24. Woche ermöglichte.
Mit der neuen Grundsatzentscheidung sind nun die US-Bundesstaaten aufgefordert, neue gesetzliche Regelungen zu treffen. Dies bedeutet unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesstaaten, aber keinesfalls ein landesweites Abtreibungsverbot. Einige US-Staaten haben bereits eine Regelung getroffen, die vom Abtreibungsverbot ab Herzschlag bis zur Abtreibungserlaubnis bis zur Geburt gehen

Die Aufhebung der Entscheidung Roe v. Wade ist zwar grundsätzlich zu begrüßen und führt in die richtige Richtung, bedeutet aber nicht, daß nun in den USA dem Lebensschutz der ungeborenen Kinder genüge getan wurde.
Vom konsequenten Lebensschutz ist man auch in den USA noch weit, sehr weit entfernt.
Dennoch dürfen Lebensrechtler hoffen

„GOTT existiert“ oder „GOTT ist tot“ … die eigentliche Frage

Im Grunde genommen geht es um diese Frage. Es ist ein Kampf, seitdem es Menschen auf dieser Welt gibt, ein Kampf gegen GOTT und seine Gebote oder treute Gottesfolgschaft unter seinen Geboten, der Kampf um Gut und Böse, aktuell uneingeschränktes Lebensrecht ja oder nein?

GOTT hat in seiner unendlichen Liebe zu den Menschen es so gefügt, daß Mann und Frau am Schöpfungsakt teilhaben können.
GOTT hat eine verbindliche Ordnung vorgegeben, die wir Menschen zu beachten haben. Mann und Frau ist eine körperliche Vereinigung innerhalb einer gültigen Ehe naturgemäß erlaubt. Das Ziel: Zeugung der Nachkommenschaft und Erhalt/Festigung der gegenseitigen Liebe.
Die in dieser Ehe hervorgehenden Kinder können in Schutzraum einer Familie bestens aufwachsen und können so auf das Leben außerhalb der Familie gut vorbereitet werden. Staatliche Einrichtungen können durchaus genutzt werden, sollen aber keinen prägenden Einfluß auf die Erziehung und Orientierung der Kinder haben. Dieses Recht besitzen die Eltern alleine, die in Einklang mit GOTT und seinen Geboten ihre Kinder gottwohlgefällig zu erziehen versuchen.
Wenn der Mensch GOTT als seinen Herrn und Schöpfer akzeptiert hat, ist das nicht folgenlos. Der Mensch wird in jeder Lebenssituation, in jeder schwierigen aber auch einfachen Entscheidung immer nach GOTTES-Maßstab handeln versuchen.
Wenn GOTT der Schöpfer ist, dann ist er alleine auch HERR über Leben und Tod.
Wenn GOTT die Liebe ist, dann will er nur das Beste für seine Kinder
Wenn GOTT allmächtig und allwissend ist und nichts geschieht, ohne das ER es zuläßt, dann müssen wir Menschen uns vor GOTT verneigen und dankbar das uns geschenkte Leben leben.
Das „GOTT wohlgefällig leben wollen“ geschieht in allen Lebensbereichen, im besonderen aber in den Bereichen Ethik und Moral.
Nun kommen wir wieder auf das Thema Abtreibung und die Frage: Kann es im Einklag mit GOTT und seinen Geboten stehen, ein unschuldiges und wehrloses Kind im Mutterleib zu töten?

Wenn GOTT es zugelassen hat,
daß ein Kind gezeugt wurde – unabhängig aller Umstände – dann sagt er JA zu diesem Kind, weil ER es liebt wie Dich und Mich, auch wenn es noch nicht geboren und sich im Mutterleib befindet. GOTT hat mit diesem Kind einen Plan und sieht sein Leben und, ob er das Ziel erreichen wird.
GOTT läßt jedem Menschen die Freiheit, sein Leben so auszurichten, wie er es möchte … entweder nach seinen Geboten oder unter Mißachtung seiner Gebote. GOTT geht auch den Menschen, die IHN ablehnen, bis zum letzten Atemzug nach, damit diese gerettet werden und nicht verloren gehen. Denn GOTT will, daß jedes seiner Geschöpfe sich freiwillig für IHN entscheidet und die Ewigkeit mit IHM verbringen will.

Dieses Foto zeigt deutlich, wo die beiden Frauen stehen:
Links eine junge Frau, verbittert und haßerfüllt, die sich gegen GOTT gestellt hat und ihre Sexualität ausleben will, koste es auch das Leben ihrs Kindes. Darüber will sie alleine entscheiden … sie will ihr eigene höchstge Instanz sein … eine Änderung ihres Verhaltens schließt sie aus. Das Kind – ein Geschenk GOTTES, nimmt sie nur an, wenn es ihr paßt. Paßt es nicht, muß das Kind eben getötet werden … sterben.
Die dazugehörigen Männer bzw. Väter handeln meist Frau/ Mutter konform.

Rechts eine junge Frau, lächend, mit wärmender Liebe erfüllt, die sich für GOTT entschieden hat und bereit ist, auf seine Gebote zu achten und sie zu leben. Sexualität sieht sie als ein Geschenk GOTTES an, welche sie nur in der Ehe leben will.
Eine Ehe zweier Liebenden kann nur zwischen einem biologischem Mann und einer biologischen vor GOTT bestand haben. Sexualität ist ein Ausdruck der Liebenden zueinander. Das gegenseitige „verschenken“ in der körperlichen Vereinigung kann als höchster Ausdruck ein Kind entstehen lassen. GOTT hat es so gefügt, daß der Mensch zum „Mitschöpfer“ wird. Sich liebende Eltern schützen ihr Kind und töten es niemals!

Leserbrief

Es ist kein Zellhaufen

Zu „Bundestag beschließt Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen“ (F.A.Z. vom 25. Juni):
Mit zahlreichen Frauen in einer Krisenschwangerschaft und mit einigen Menschen nach Abtreibung hatte ich zu tun. Mich macht die Streichung des § 219a unsagbar traurig. Schon seit Jahren versuche ich ungeborenen Kindern eine Stimme zu geben, die nach unserem Grundgesetz ein Recht auf Leben haben und gerne leben möchten.
Die Würde des Menschen ist unantastbar, auch die des ungeborenen Kindes. Dass jedes Jahr in Deutschland mehr als 100 000 ungeborene Kinder abgetrieben werden, verdeutlicht, dass wir in einer Gesellschaft leben, die es leider nicht vermag, die Schwächsten zu schützen. Die Streichung des § 219a ist ein weiteres Eingreifen staatlicher Seite, um den ungeborenen Kindern, die ohnehin kaum Rechte haben, noch mehr das grundlegende Recht auf Leben zu nehmen.
Die Wahrheit ist, es ist kein Zellhaufen, sondern seit der Befruchtung ein Mensch, von Gott erschaffenes Leben. Das Herz des ungeborenen Kindes schlägt schon seit dem 18. bis 25. Tag. Manche Abtreibungsbefürworter haben ihre Meinung inzwischen geändert, auch die frühere Direktorin einer Planned-Parenthood-Abtreibungsklinik, die US-Amerikanerin Abby Johnson.
Abtreibung hinterlässt bei vielen Frauen Spuren.
Eine Abtreibung bedeutet für viele Frauen ein Trauma, ein Verlusterlebnis. Ich kenne das große Leid vieler Frauen, die abgetrieben haben, ihren tiefen Schmerz, ihre Verzweiflung. Depressionen, Suizidgedanken, ihre häufigen Beziehungsprobleme und Probleme in der Sexualität, den Bruch der Beziehung, das Entwickeln von Süchten, Drogenkonsum.
Die Konsequenzen der vielen Abtreibungen sind jedoch noch viel weitreichender: Die Kinder fehlen überall, ganze Generationen werden zerstört, eine kinderarme Gesellschaft wird mutloser und trauriger. Silke Fleig, Oppenau





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