Abtreiberin und „219a-Ikone“ Hänel will den 24. 6.2022 zu ihrem Triumpftag machen

Am 24.6.2022 (der 23.6. wurde gekänzelt) wird sich in zweiter und dritter Lesung der Bundestag letztmalig mit dem Gesetzesvorschlag von Pseudo-Katholik und Justizminister Marco Buschmann (FDP) befassen und darüber abstimmen. Es darf als sicher schon heute davon ausgegangen werden, daß der § 219a StGB, der den Kinderabtreibern das Werben für Kindstötungen im Mutterleib verbot, ersatzlos gestrichen wird. Somit wird in Deutschland etwas möglich werden, was selbst den NAZIS ein Tabu war:
Straffreies Werben für`s Töten.

Die rechtmäßig verurteilte Wiederholungstäterin Hänel kann mit den anderen verurteilten 219a-Wiederholungstätern sogar auf vollständige Rehabilitierung und mit Entschädigung rechnen.
Pervertierung des Rechts … Volksverräter machen alles möglich!

Hänel ist auch noch stolz über den Blödsinn, den der Richter ihr sagte.
Ein besseres Gesetz sei ein Gesetz, das den Abtreibern erlaubt, ihr Mordgeschäft zu bewerben?

Die Abstimmung im Bundestag über die Abschaffung des § 219a StGB will die verurteilte Massenkinderabtreiberin Kristina Hänel hautnah mit anderen Gesetztesbrechern auf der Besuchertribüne live miterleben. So kündigte es jedenfalls Hänel auf Twitter an. Die Abtreiberin braucht die Öffentlichkeit und genießt das Rampenlicht, denn sie ist eben eine mediengeile Person… wenn es dann noch auch gut für´s Geschäft ist, dann erst recht.

Wie das alles am 23.6.2o22 im Bundestag stattfinden könnte, dieses Szenario habe ich vor einigen Tagen schon einmal „vorgeträumt“:
Die Bundestags-Präsidentin Rothinsky verkündet das Ergebnis der Abstimmung. Der ersatzlosen Streichung des § 219a StGB stimmten die Abgeordneten mit großer Mehrheit zu. Der Applaus der Volksverräter im Sitzungssaal wird durch ein Raunen auf der Besuchertribüne übertönt.
Licht aus … Spot an … Kristina Hänel – ganz in weiß – erhebt sich und schreitet erhobenen Hauptes und geschwollener Brust dem Rednerpult im Bundestag zu. Geschafft … endlich dürfen Kinderabtreiber ihr Mordsgeschäft straffrei bewerben. Unterdessen wird Queens „We Are The Champions“ unter tobendem Beifall der grünen und roten Genossen, verhaltener bei den schwarzen und gelben, eingespielt. Pfiffe und Buhrufe aus den Reihen der Blauen.
Die Wiederholungstäterin und über 30.000-fache Kinderabtreiberin, am Rednerpult angekommen, ruft den Volksverrätern überglücklich zu:
„Ein neues Zeitalter hat begonnen“.
Doch kaum hat die Abtreiberin diese Worte ausgesprochen, da öffnet sich wie von Geisterhand der Boden des Reichstagsgebäude, lodernde Flammen schlagen in die Höhe und verschlingen, was zu verschlingen ist. Schreckliche Wesen, Fratzengesichter erkennt man in den lodernden Flammen … es scheint, die ganze Hölle hat sich im Bundestag versammelt. Plötzlich ein entsetzliches Beben und Dröhnen … ich starre in die Flammen und erkenne neben vielen Politikern deutlich ebenso Kinderabtreiber, die mit rotglühenden Augen und schmerzverzerrten Gesichtern Blickkontakt suchen. Ich rufe ihnen noch zu, daß sie die Mahnungen der Lebensrechtler nicht ernst genommen haben … bei GOTT gibt es auch ein zu spät. Plötzlich eine gewaltige Detonation. Ich zucke zusammen und … finde mich auf dem Schlafzimmerboden vor meinem Bett wieder.
Ein erschreckender Traum … ein Wink Gottes?

Eines wurde mir bei diesem Traumerlebnis klar:
Es kann im Bundestag keine Gerechtigkeit geben, wenn GOTT, der Herr über Leben oder Tod nicht nur verleugnet und beiseitegeschoben wird, sondern auch noch massiv bekämpft wird.
Wenn die Menschen GOTT ablehnen, dann überläßt GOTT die Menschen den Menschen …
und dann gilt homo homini lupus est – der Mensch ist des Menschen Wolf.

„Der Mensch entwickelt sich nicht zum Menschen, sondern als Mensch,
Er wird nicht Mensch, sondern ist Mensch von Anfang an,
in jeder Phase seiner Entwicklung von der Befruchtung an.
(Prof. Dr. med. Erich Blechschmidt, Embryologe)

GOTT läßt seiner nicht spotten !

Am 17.6. verbreitete die Massen-Kinder-„Abtreiberin“ diesen Tweet.
Angeblich sei die Abstimmung im Bundestag auf den 24.6. verschoben worden
Am 21.6.2022 wird auf der offizilen Seite des Deutschen Bundestages keine Änderung angezeigt.
Es würde uns nicht wundern, wenn die linke Massen-Kinder-„Abtreiberin“ über Insider-Infos vefügt
Es könne sich hier um zwei Omis handeln, die sich auf Enkelkinder freuen. Doch dieses Bild täuscht.
Beide Omis kämpfen dafür, daß eine Kinderabtreibung bis zur Geburt straffrei möglich wird.
Das Recht über Leben oder Tod zu entscheiden stände jeder Mutter zu
GOTT läßt sich seiner nicht spotten !

Wenigstens an dem Tage, an dem einige Kinder-Abtreiber im Bundestag das Spektakel um die Abschaffung des § 219a StGB life miterleben wollen,
werden von diesen Henkern keine Abtreibungen – wir nennen das Kindermorde im Mutterleib – durchgeführt werden.

Aber bleiben wir aber realistisch:
Es bedeutet für nicht wenige ungeborene Kinder wahrscheinlich nur, daß sie einige Tage länger im Bauch ihrer Mütter leben dürfen.
Es kann aber für die Mütter auch bedeuten, daß sie die Chance zur Besinnung nutzen und ihre Kinder nicht töten lassen.

Die Kinderabtreiber werden sicher nicht auf das Blutgeld verzichten wollen
und die Kindstötungen im Mutterleib zeitnah nachholen.

Am 22.6.2022 um 8.00 Uhr wurde der neue Termin für die Sitzung über die Abschaffung des §219a veröffentlicht.
Die Kämpfer gegen das Menschenrecht auf Leben für Alle sind bestens informiert und gut miteinander vernetzt.
Es folgte nach 219-Sitzung (Abschaffung des Werveverbots fürs Töten) ein weiteres heikles Thema, was nicht weniger brisant ist: Sterbehilfe/Euthanasie
Wenn ein Mensch über Leben oder Tod eines anderen Menschen in der ersten Phase seines SEINS (Zeugung bis zur Geburt) entscheiden kann (§218 StGB),
warum soll man dann nicht auch über Leben oder Tod eines anderen Menschen in der letzten Phase seines SEINS bestimmen können? Natürlich alles zu seinem besten. Wer sein HIRN bemüht, erkennt die enorme Sprengkraft und Gefahr für die Menschheit.

Die linke Hamburger Radikal-Feministin und „Pro Familia“-Chefin Kersten Artus freut sich wie ein „Honigkuchenpferd“, daß die Bewerbung für das Töten nach 218 am 24.6.2022 von denn Volksverrätern des Deutschen Bundestages – mit Abschaffung des §219a StGB – legalisiert wird.

Selbst die NAZIS gestatteten keine Werbung für das Töten.
Wir sind heute einen Schritt weiter
!

Nach dem Motto: Wenn viele das Gleiche tun, kann dies doch nicht verkehrt sein.
Mindert das vor GOTT die persönliche Schuld von Kinderabtreibungen, wenn andere dies auch tun oder getan haben?

Jetzt drehen sie völlig durch!
Die bevorstehende Aufhebung des Werbeverbots für die Kindstötung im Mutterleib wird von von feministischen-Radikal-Chaoten als „75 Jahre Befreiung vom Krieg…“ gefeiert.

Wo der Mammon regiert, da ist der Mensch gottlos und zu allem bereit !

Ein Kommentar

  1. „Pseudo-Katholik und Justizminister Marco Buschmann (FDP)“ – so berechtigt diese Formulierung auch sein mag, jedem muss klar sein: Häretiker gehören nicht zur Kirche. Die häretische Gruppe von „Vatikanum 2“ mag gelegentlich ein paar kritische Kommentare zum Thema Abtreibung leisten, dennoch ist sie eben als häretische Gemeinschaft abzulehnen.
    Wichtig: Üblicherweise bleiben Verbrecher Mitglieder der Kirche, aber bei dem besonders schweren Verbrechen der Abtreibung tritt durch die Tat selbst die Exkommunikation ein, d. h. der Ausschluss aus der Kirche.

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