Rotary und Bundesärztekammer gemeinsam gegen Menschenrechte

Weltweit wird auf die Einhaltung der Menschenrechte gedrängt und Verstöße angeprangert, teilweise mit empfindlichen Sanktionen.
Doch was erleben wir aktuell in Deutschland?

Artikel 3 (Menschenrechte) : Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit seiner Person

Artikel 7 (Menschenrechte): Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz

Artikel 18 (Menschenrechte): Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit …

Artikel 20 (Menschenrechte): Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen

So findet nun die „Ampelregierung“ in ihrem Vorhaben, den Lebensschutzparagraphen 218 StGB zu streichen bzw. umzugestalten sowie durch massive Einschränkungen die Hilfsangeboten von Lebensrechtlern für Mütter in Not gänzlich unmöglich zu machen und friedliche Gebetsmahnwachen „am Ort des Geschehens“ zu verbieten,
ausgerechnet Unterstützung von der Bundesärztekammer und von Rotarier (Rotary-Club) Deutschland.

Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, gibt mit seinen Statements nicht nur die Haltung zu den Menschenrechten seiner Ärzteschaft wieder, sondern spiegelt auch, als einflußreicher Rotarier (Rotary-Club Bielefeld-Waldhof/Distrikt 1900), die Ausrichtung seines elitären Club-Verbands wieder. Rotary nennt als seine Ziele humanitäre Dienste, Einsatz für Frieden und Völkerverständigung sowie Dienstbereitschaft im täglichen Leben. Rotary versteht sich auch als soziales und berufliches Netzwerk.
Nun ist anscheinend auch noch human, wenn Kinder vor der Geburt getötet werden und Hilfe zum Leben untersagt wird?

Doch das Rotary Ziele verfolgt und diese nun auch öffentlich werden läßt, welche eindeutig gegen einige Menschenrechte verstoßen, ist eine neue Dimension.
In einem Beitrag der „Rheinischen Post vom 2.1.2024 fordert Rotarier, BÄK-Präsident und Menschenrechtsgegner Reinhardt eine Neuregelung zum „Schwangeschaftsabbruch“ (vorgeburtliche Kindstötung). Die Mediziner, welche Kinder vor deren Geburt töteten, müßten wirksam vor Drangsalierungen, Bedrohungen und Angriffen geschützt werden, heißt es in dem Beitrag. „Nötig ist, dass dies konsequenter als bisher verfolgt und auch strafrechtlich behandet wird“, fodert Reinhardt.

Diese Aussage aus dem Munde eines Bundesärztekammerpräsidenten, dessen Verband 17 deutsche Ärztekammern mit etwa 421.000 beitragspflichtigen Ärzten angehören und gewichtigen Rotarier-Mitglieds (etwa 55.000 Mitglieder in Deutschland), hat eine schreckliche Signalwirkung auf den Lebensschutz der ungeborenen Kinder nicht nur in Deutschland.
Dabei plappert offenbar der BÄK-Präsident das nach, was linke, lebensfeindliche Gruppierungen, Politiker und Medien in der Öffentlichkeit verbreiten.
Oder war Dr. Reinhardt je bei einer friedlichen Gebetsmahnwache, war bei Flugblattverteilaktion oder „Gehsteigberatung“ persönlich anwesend, um die Aktionen der Lebensrechtler einschätzen zu können?
Warum verbreitet er einfach derartige Lügen? Auch nur eine Marionette und Befehlsempfänger?

Es liege außerdem in der Natur der Sache, daß es zu Meinungsverschiedenheiten kommt, wenn Menschen zwei gegensätzliche Ziele verfolgen:
Eine Gruppe für Selbstbestimmung und Tod … andere Gruppe für Hilfe und Leben.

Angriffe, Bedrohungen und Drangsalierungen sind nach bisherigen Recherchen niemals von Lebensrechtlern sondern von Abtreibern und linken Gruppierungen ausgegangen. Derweil reichen die Aktivitäten der femenistischen Gruppen von Sachbeschädigungen, Diebstahl bishin zu Morddrohungen.

Und wo findet die sogenannte „Gehsteigbelästigung“ ihren Anfang?
– Vielleicht am Bahnhof oder an der Bushaltestelle, wo Flyer für das Leben verteilt werden?
– Oder 500 m vor der Beratungsstelle, wo wahre wissenschaftliche Infos verteilt werden?
– Oder doch direkt vor der Tötungsklinik, wo den tötungswilligen Mütter oder solche, die sich dafür halten, von Lebensrechtlern konkrete Hilfsangebote gemacht werden, damit Mutter und ihr Kind leben kann?
Vielen Kindern wurde so ihr Leben gerettet und die Mütter sind dankbar dafür!
Das will nun „die Ampel“, mit Unterstützung der BÄK und Rotary verhindern! Ein Verbechen!

Wenn von einem „Recht auf Töten“ gesprochen wird, was es niemals geben kann,
wird uns bald die „Pflicht zum Töten“, was es niemals geben sollte, einholen (Geschichte wiederholt sich?).

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