Der „Deutsche Ärztetag“ ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, das „Parlament der Ärzteschaft“. 250 Delegierte werden von den 17 deutschen Ärztekammern dorthin entsandt, welches einmal im Jahr tagt. Landesübergreifende Regelungen werden vorgeschlagen, diskutiert und beschlossen.
Vergangendes Jahr wurde ein Beschluß über mögliche Regelungen und Änderungen bezüglich des Tötens ungeborener Kinder (Schwangerschaftsabbruch) verschoben.
Dieses Prozedere fand am 29.5.2025, beim 129. Ärztetag in Leipzig, am Feiertag Christi Himmelfahrt, statt.
Insgesamt wurden 7 Anträge bzw. Empfehlungen vorgestellt, diskutiert und abgestimmt.
Antrag | Eingereicht von: | Ergebnis der Abstimmung |
V – 01 | Vorstands der Bundesärztekammer (BÄK) | mehrheitliche Zustimmung |
V – 02 | Lydia Berendes (Ärztekammer Nordrhein) | große Mehrheit der Delegierten stimmte zu |
V – 03 | Dr. Birgit Wulff als Abgeordnete der Ärztekammer Hamburg | angenommen |
V – 04 | Torben Ostendorf (Sächsische Landesärztekammer), | angenommen |
V – 06 | Rudolf Henke (Nordrhein) und Martina Wenker (Niedersachsen). | abgelehnt |
V – 07 | Prof. Dr. Mandy Mangler als Abgeordnete der Ärztekammer Berlin | Zustimmung mit großer Mehrheit |
V – 09 | Prof. Dr. Mandy Mangler als Abgeordnete der Ärztekammer Berlin | dem Vorstand zur weiteren Bearbeitung überweisen |
In den von den Delegierten zugestimmten Anträgen wird eine sogenannte Ent-Kriminalisierung des Tötens bzw. der „Henker der Ungeborenen“ gefordert. Dies solle mittels einer Streichung des Lebensschutzparapraphen § 218 StGB aus dem Strafgesetzbuch erfolgen. Die Mediziner sollten aber nicht zum Töten verpflichtet werden können … sondern alles muß freiwillig geschehen.
Bezüglich einer Beratung/Pflichtberatung vor dem Töten des ungeborenen Kindes herrscht in der Delegiertenversammlung allerdings noch Uneinigkeit.
Dieses starke, menschenverachtende Signal der Bundesärztekammer an die Politik und Öffentlichkeit muß jeden normaldenkenden Bürger aufschrecken lassen:
Töten als medizinische Dienstleistung (möglichst von der Krankenkasse übernommen) und
Erlernen des Tötens als Ausbildungs-Pflichtfach für angehende Mediziner.



Wer hätte nach dem 27. Januar 1945 daran gedacht, daß 80 Jahre nach Auschwitz und Mauthausem ein solches Votum gegen das Leben von einer Ärzteschaft fordernd gestellt würde?
Der Deutsche Ärztetag ist sozusagen die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, das »Parlament der Ärzteschaft«, dem 250 Delegierte der 17 deutschen Landesärztekammern angehören. In Deutschland sind etwa 568.700 Ärzte in den Ärztekammern organisiert, welche die Delegierten für den die Landesärztekammern bzw. den Deutschen Ärztetag demokratisch wählen.
Das heißt, daß 250 Delegierte ggf. eine neue Ausrichtung/Vorgabe beschließen, mitder die 568.450 Kollegen nicht unbedingt einverstanden sein müssen. Es ist von nicht wenigen Ärzten bekannt, daß sie sich gegen das Töten von noch nicht geborenen Kindern wenden.
In Leipzig hatten die Tötungs-Lobbyisten ihre Agenda „gut“ vorbereitet und sind, gezielt gegen das Leben ungeborener Kinder gerichtet, in die „Diskussion Schwangerschaftsabbruch“ gegangen.
Ein Sprecher der „Initiative Nie Wieder“ dazu:
„Bekannte Tötungs-Spezialisten wie zum Beispiel Prof. Dr. Mandy Mangler oder Stefanie Minkley , haben mit gleichgesinnten Menschenrechtsgegnern es nun geschafft (diese sprechen einer Gruppe von Menschen – Ungeborene – das uneingeschränkte Recht auf Leben ab, wenn Mutter das so möchte und sollen legal getötet werden dürfen),
daß das höchste ärztliche Organ in Deutschland von der Politik eine Gesetzesänderung fordert, damit diese menschenverachtende Agenda – das Töten – als eine medizinische Dienstleistung möglichst von jedem Mediziner angeboten werden kann.
Nicht mehr das Leben eines jeden Menschen (in jeder Phase seines SEINS) wird von den heutigen Medizinern (genauer gesagt von vielen Delegierten des 129. Ärztetages) als absolut schützenswert bezeichnet, sondern nur das von der Mutter oder einem Mediziner „ausgewählte Leben“.
Töten eines unschuldigen und wehrlosen Menschen im Mutterleib ist heute bereits leider sehr häufiger Eingriff, der seine menschenverachtende, widerlich, tödliche Auswirkung zu einer „harmlosen“, medizinischen Dienstleistung verkommen läßt.
Wenn sich die grundsätzliche Haltung von Ärzten und Medizinern zum Lebensrecht verändert, dann ist nicht auszuschließen, daß Mediziner bereit sind, „Dinge zu tun“, die sie als „medizinisch notwendig“ deklarieren“, welche wir aus den „Erfahrungen von DAMALS“ bislang rigoros ablehnten.
Die „Initiative Nie Wieder“ hätte sich – 80 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen“, eine Rückbesinnung der Ärzteschaft zum absoluten Lebensschutz, ein Signal für das Leben erhofft und nicht eine Unterstützung des Tötens der Schwächsten unserer Gesellschaf!“