Es ist der pure Hochmut, gegen GOTT, seine Ordnung und Gebote aufzubegehren. Doch Prof. Joachim Volz will „mit dem Kopf durch die Wand“, will letztendlich das Tötungsverbot GOTTES – welche auch für ungeborene Menschen gilt – nicht nur nicht befolgen, sondern legal durchführen können – so sein Ziel.
Dabei sieht Volz sich als Fachexperte und somit berechtigt, über Leben oder Tod eines Kindes im Mutterleib – sozusagen als „letzte Instanz“ – zu entscheiden. Den Weisungen seines Dienstherrn will er nicht gehorchen und der höchsten Autorität, GOTT, ebenfalls nicht.
Am 5. Februar 2026 geht es vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in die nächste Runde. Für sein Aufbegehren gegen das katholische Tötungsverbot sucht Volz die Öffentlichkeit zu instrumentalisieren und für seine Ziele zu benutzen. In der Tat hat Volz linke Genossen und Gegner der Menschenrechte auf Leben für ALLE hinter sich gesammelt, die ihn nicht nur finanziell, sondern auch vor Ort unterstützen wollen.
Dafür rührt er kräftig die Werbetrommel.

Zum Beispiel auf Instagram macht Volz Werbung für seinen Prozess
Dabei ist offensichtlich vielen gar nicht bewußt, warum es in dieser Causa eigentlich geht.
Nach katholischer Lehre hat jeder Mensch – auch der noch nicht geborene – ein uneingeschränktes Lebensrecht und jede Tötung, egal zu welchem Zeitpunkt, ist niemals erlaubt und schwer sündhaft.
Volz geht es in erster Linie um „seine“ späten Kinder“abtreibungen“, wobei die ihn unterstützenden Feministen und linken Genossen Volz Agenda nutzen, um zumindest die Kinder“abtreibungen“ bis zur 12, 14, oder 22/24. SSW zu legalisieren, durchzusetzen zu können.
Wenn man sich mit Volz etwas beschäftigt, sieht man einen Mediziner, der sich – mit seiner jungen Frau (auch Medizinerin)- u.a. auf Kinderwunschbehandlungen spezialisiert hat. Volz gründete in Bielefeld das „Kinderwunschzentrum FROG“, welches er heute mit seiner Frau, PD Dr. med. Stefanie Volz-Köster, als Mitinhaberin, leitet. Frau Volz-Köster selbst leitete bis 2024 ihr eigenes Kinderwunschzentrum in Viernheim (Hessen), welches mitlerweile den Besitzer gewechselt hat.
Wissen sollte man, was Kinderwunschzentren anbelangt, daß dort mit verschiedenen Techniken versucht wird, durch künstliche und auch widernatürliche Behandlunngsmethoden den Frauen zu einer Mutterschaft zu verhelfen.
Dies ist ein sehr einträgliches Geschäft, denn viele Männer und Frauen sind heute unfruchtbar und ohne „künstliche Hilfe“ meist nur bedingt in der Lage, erfolgreich den „natürlichen Weg“ einzuschlagen. Die Gründe hierfür sind zahlreich und ein eigenes Thema.
Ganz abgesehen von der ethischen, moralischen und christlichen Beurteilung müssen
„Kinderwunschbehandler“ davon ausgehen, daß ihre Methode, ihr Eingriffen nicht immer zu dem gewünschten Ergebnis führt.
Unter anderem können Mehrlingsschwangerschaften entstehen … was macht der „Kinderwunschbehandler“ dann, wenn nur ein Kind erwünscht ist?
Zum anderen können sich Erkrankungen und/oder Behinderungen zeigen … was man der „Kinderwunschbehandler“ dann, wenn nur ein gesundes und nicht behindertes Kind gewünscht wird?
Was macht der „Kinderwunschbehandler“ übrigens mit den Kindern im ersten Stadium ihres Seins (befruchtete Eizellen), die „zuviel sind“ oder gar eingefroren wurden?
Wer lediglich nur diese drei Szenarien durchdenkt, wird sicher auch zum Schluß kommen, was ein „Kinderwunschbehandler auch noch in petto haben muß (oder haben sollte)“ … nicht nur „Leben künstlich zu erzeugen“, sondern ggf. auch das „nicht gewollte Ergebnis“ zu vernichten: Doch in jedem Fall wird er eine Adresse haben, einen Kollegen wissen, der „sowas“ macht.
Die Entscheidung und Durchführung einer möglichen „Abtreibung/späten Abtreibung“, die dann ohne Zeitlimit legal sein soll, obliegt alleine dem behandelnden Mediziner (ggf. dem Kinderwunschbehandler) und wird mit den Eltern im Vorfeld abgesprochenen. Prof. Joachim Volz fühlt sich hier offensichtlich „ein wenig wie Gott“ und akzeptiert als Autoritätsperson keine Einschränkung bzw. Bevormundung!
Der ex. Heidelberger Joachim Volz akzeptiert das „Tötungsverbot f.u.K.*“ seines Dienstherrn nicht und geht dagegen gerichtlich vor.
„Tötungsverbot f.u.K.*“ = Tötungsverbot für ungeborene Kinder
Die „Initiative Nie Wieder“ fragt sich – in Anbetracht der vor wenigen Jahrzehnten durchgeführten T4-Aktionen, denen kranke und behinderte Menschen zum Opfer fielen – wie es kommen konnte, daß heute wieder kranken und/oder behinderten Menchen (diesmal allerdings vorzeitig und nicht erst nach der Geburt) das Lebensrecht abgesprochen wird und auf ärztlicher Seite nicht immer ausschließlich versucht wird, Leben zu retten? Kaum Widerstand aus der Bevölkerung … eher auch noch Zustimmung … eine fatale, eine schreckliche Entwicklung!
Natürlich muß man in dieser Causa auch Volz Dienstherrn, das „Klinikum Lippstadt, nennen, welches sich vorführen läßt und nicht klipp und klar Stellung bezieht zu der eindeutigen katholischen Lehre! Warum immer noch auf der Internetseite der Klinik auf Volz verwiesen wird, ist nicht mehr nachzuvollziehen.
In einem jeden anderen Unternehmen wäre Volz schon vor die Tür gesetzt worden … warum sich das Lippstädter Krankenhaus dazu bis heute nicht entschließen konnte…es wäre spannend, die Gründe zu wissen.
Ganz abgesehen davon, wie diese Sache letztendlich ausgeht: Nicht nur Volz ist über die Grenzen Deutschlands bekannt geworden, sondern auch seine „FROG“, seine Kinderwunschbehandlung in Bielefeld wird von den werbewirksamen kostenlosen Medienberichten reichlich profitieren können.
Abtreibung kosten zwar ungeborenen Menschen ihr Leben … aber die Vollstrecker profitieren von dem MORDSgeschäft der Abtreibung!
GOTT läßt seiner nicht spotten!
Wir werden – früher oder später – das ernten, was wir gesät haben.
Damit Sie eine Vorstellung haben, was „Abtreibung“ bedeutet:
Die beiden Video Frequenzen zeigen Abtreibungen zwischen der 10 – 24. Schwangerschaftswoche.