Vorstand des BDKJ sollte zurücktreten !

Die grüne Kerstin Celina, Mitglied des bayerischen Landtages, bedankt sich bei der anti -katholischen und gendergestörten Vereinigung

Ausgezeichneter Beitrag von Cornelia  Kaminski – hier anklicken

Pressemeldung

Der „Bund der Deutschen Katholischen Jugend“ (BDKJ) gilt, nach eigenen Angaben, mit etwa 660.000 Mitgliedern als größter Dachverband katholischer Kinder- und Jugendverbände in Deutschland.

Man sollte erwarten können, daß die Ausrichtung dieses Verbandes auf der katholischen Ehe- und Sexualmoral beruht und natürlich auch, daß von ihm das Lebensrecht der noch nicht geborenen Kinder vehement verteidigt wird.

Doch offensichtlich ist das völlig anders, das genaue Gegenteil der Fall, wie aus der Meldung der BDKJ-Bundesvorsitzenden Daniela Hottenbacher zu entnehmen ist.
Der BDKJ  begrüßt die drohende Abschaffung des §219a StGB und somit eine Bewerbung der Kinderabtreibung.
„In einigen Gegenden Deutschlands sind Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr zugänglich. Dadurch geraten Schwangere unter einen zusätzlichen Zeitdruck, der eine Entscheidung für oder gegen einen Abbruch erschwert“, erklärt die Bundesvorsitzende zynisch.Weiter heißt es: „Der beste Schutz für ungeborenes Leben ist, wenn „schwangere Menschen“ (sic!) die Möglichkeit haben, sich sicher zu informieren. Nur so kann Verantwortung übernommen werden“.

Mit diesen Aussagen stellt sich die Bundesvorsitzende Hottenbacher offen gegen die katholische Ehe- und Sexualmoral. Sie zeigt außerdem mit ihrer Wortwahl, daß die Gendersprache und Gender-Ideologie im BDKJ bereits Einzug gehalten – als gäbe es auch „schwangere Männer“ – und man sich vom konsequenten Schutz des ungeborenen Lebens bereits komplett verabschiedet hat.

Die „Initiative Nie Wieder“ kann sich nicht vorstellen, daß der Vorstand des BDKJ aus Mitgliedern besteht, die die ganze Thematik um die §§ 219a und 218 StGB nicht begriffen und deshalb falsche Schlüsse gezogen haben. Vielmehr muß davon ausgegangen werden, daß hier ganz gezielt antikatholische und lebens- und menschenverachtende Kampagnen radikaler Feministen in das Innere der Kirche hineingetragen und gezielt die Jugend mit derlei lebensfeindlichem Gedankengut vergiftet werden soll.

Die Aufgabe des BDKJ wäre es, Kindern- und Jugendlichen eine katholische Wertehaltung zu vermitteln. Doch wenn seine Wertehaltung nicht mehr katholisch ist, was dann?

Wir fordern die deutschen Bischöfe auf, umgehend dafür zu sorgen, daß der gesamte Vorstand des BDKJ abberufen wird und – wenn das nicht möglich sein sollte – diesem Verband das „K“ (für katholisch) zu entziehen.

Die Bischöfe dürfen nicht zulassen, daß eigene Verbände wie der BDKJ mit seiner an der Gender-Ideologie und dem radikalen Feminismus orientierten Führung die katholische Lehre nicht nur untergräbt, sondern vielmehr ganz massiv bekämpft.

Weinheim, 11. April 2022
„Initiative Nie Wieder“
gez. Klaus Günter Annen

Einen guten Kommentar verfaßte Benjamin Leven, Redakteur der „Herder Korrespondenz“, welcher auf www.katholisch.de veröffentlicht wurde.

Trennung der Debatten um Abtreibungsparagraphen macht keinen Sinn

BONN ‐ Die BDKJ-Bundesfrauenkonferenz hat die Abschaffung von Paragraph 219a begrüßt – und sich gegen eine Vermischung mit der Debatte um Paragraph 218 ausgesprochen. Benjamin Leven fragt sich, wie der BDKJ zur Abtreibung selbst steht.
Die Bundesfrauenkonferenz des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) hat die geplante Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs begrüßt. Der Paragraf regelt das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche und war erst vor drei Jahren deutlich gelockert worden. Eine Streichung sei „überfällig“, meinen die weiblichen BDKJ-Mitglieder. Es sei „nicht hinnehmbar, dass die bloße Information darüber, wo und wie Abtreibungen durchgeführt werden, strafbar sein soll“, heißt es in einem Beschluss des BDKJ-Gremiums von Anfang April. „Die Gleichsetzung von ‚Information‘ mit ‚Werbung'“ sei „frauenfeindlich und feindlich gegenüber schwangeren Menschen“, so der Beschluss weiter. Das Papier fährt sodann schwerste Geschütze auf: Das Werbeverbot gehe auf „nationalsozialistische Gesetzgeber“ zurück und sei Ausdruck eines „faschistischen Frauenbildes“.
Die bisherige Regelung befördere zudem die „Einschüchterungskampagnen radikaler Abtreibungsgegner*innen“. 

Angesichts dieser Positionierung würde man gerne wissen, wie die BDKJ-Bundesfrauenkonferenz denn zur Abtreibung selbst steht. Derartige Nachfragen würde man sich wahrscheinlich verbitten: „Wir stellen uns entschieden gegen alle Argumente, die die Debatte um §219a und §218 StGB vermischen“, so der Beschluss. Doch eine solche Trennung ergibt keinen Sinn. Das Werbeverbot ist integraler Bestandstand des Schutzkonzeptes, das der Gesetzgeber laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 zu gewährleisten hat. Das Katholische Büro in Berlin hat das erst kürzlich mit einer Stellungnahme wieder in Erinnerung gerufen. 1995 beschloss der Bundestag ein neues Abtreibungsrecht. Laut dem damals neugefassten Paragrafen 218 gilt eine Abtreibung als rechtswidrig, aber straffrei, wenn sie innerhalb der ersten drei Monate und nach einer Konfliktberatung durchgeführt wird. Die Abtreibungsärztin Kristina Hänel hat ganz bewusst immer wieder gegen den Paragrafen 219a verstoßen – nach eigenem Bekunden mit dem Ziel, dass ihr Fall vor dem Bundesverfassungsgericht landet und es zu einer höchstrichterlichen Neupositionierung in Sachen Abtreibung kommt. 

Im öffentlichen Bewusstsein hat der Kompromiss der Neunzigerjahre längst dazu geführt, dass viele die Abtreibung schlicht für erlaubt halten oder meinen, es gebe ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch. Für viele Befürworter ist klar, dass die Streichung des Paragrafen 219a nur der Anfang sein kann. Auch die Grünen fordern eine „Entkriminalisierung von selbstbestimmten Abbrüchen“ und die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch. Ob da aus den Reihen des BDKJ Widerspruch zu erwarten ist?  Von Benjamin Leven

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